Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.04.2010 - 5 W 24/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung - Als rechtsverletzend beanstandete Grafiken und/oder Abbildungen sind einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig beizufügen.
- openjur.de
§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 97 Abs. 1 UrhG
Eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der Zugänglichmachung von Grafiken muss im Regelfall auch die beanstandeten Grafiken enthalten und nicht nur deren Titel - Justiz Hamburg
Abmahnung ohne Bilder
§ 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 97 Abs 1 UrhG
Urheberrechtsverletzung im Internet: Abmahnung eines Forenbetreibers ohne Bilder beanstandeter Comic-Zeichnungen
- webshoprecht.de
Eine Abmahnung eines Forenbetreibers ohne Abbildung der beanstandeten Grafik ist unzureichend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Abmahnung ohne Bilder"; Anforderungen an die Abmahnung des urheberrechtsverletzenden öffentliche Zugänglichmachens von Grafiken/Comicdarstellungen im Internet
- kanzlei.biz
Abmahnung ohne Bilder ist u.U. nicht geeignet Prüfungspflichten auszulösen
- info-it-recht.de
Grafiken (Abbildungen) müssen urheberrechtlicher Abmahnung beigefügt sein (hier: Forenbetreiber als Störer)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; UrhG § 97 Abs. 1
"Abmahnung ohne Bilder"; Anforderungen an die Abmahnung des urheberrechtsverletzenden öffentliche Zugänglichmachens von Grafiken/Comicdarstellungen im Internet - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 97 UrhG; 1004 BGB
Abmahnung an Forenbetreiber muss streitgegenständliche Grafik enthalten, um Abstellung des Verstoßes zu ermöglichen - internet-law.de (Kurzinformation)
Unwirksame Abmahnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abmahnung ohne Bilder
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsverletzende Comic-Grafik muss in Abmahnung gegen Forenbetreiber enthalten sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Genau abmahnen!
Besprechungen u.ä.
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.01.2010 - 308 O 11/10
- OLG Hamburg, 27.04.2010 - 5 W 24/10
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 087
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10
Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude …
Die Ausführungen des OLG Hamburg in dem in ZUM-RD 2010 S. 466 abgedruckten Beschluss lassen sich auf den hier zur Beurteilung anstehenden Sachverhalt nicht übertragen.
Rechtsprechung
OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 485
Keine Einstellung nach Erhebung der Hauptsacheklage bei anfänglicher Unzulässigkeit - rechtsportal.de
ZPO § 485 Abs. 1
Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens - rechtsportal.de
ZPO § 485 Abs. 1
Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftungsfrage und selbständiges Beweisverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen für die "Einstellung" eines selbständigen Beweisverfahrens? (IBR 2011, 1075)
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.05.2010 - 25 OH 4/10
- OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10
Papierfundstellen
- VersR 2011, 1419
- BauR 2011, 569
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 12.10.2004 - 16 W 116/04
Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens: Vorzeitige Klageerhebung
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10
Ungeachtet dessen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2005, 45) die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren erst dann endet und auf das Gericht der Hauptsache übergeht, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens (so noch OLG Schleswig, OLGR 2005, 39 f.) somit nicht in Betracht kommt (vgl. auch nunmehr OLG Schleswig, BauR 2010, 124), ist im vorliegenden Fall für eine Einstellung schon deshalb kein Raum, weil es mangels Zulässigkeit des Antrages nicht zur Einleitung bzw. Durchführung des Beweisverfahrens gekommen ist. - OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09
Zulassung von Ergänzungsfragen
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10
Ungeachtet dessen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2005, 45) die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren erst dann endet und auf das Gericht der Hauptsache übergeht, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens (so noch OLG Schleswig, OLGR 2005, 39 f.) somit nicht in Betracht kommt (vgl. auch nunmehr OLG Schleswig, BauR 2010, 124), ist im vorliegenden Fall für eine Einstellung schon deshalb kein Raum, weil es mangels Zulässigkeit des Antrages nicht zur Einleitung bzw. Durchführung des Beweisverfahrens gekommen ist. - BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03
Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach Einleitung des …
Auszug aus OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10
Ungeachtet dessen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2005, 45) die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren erst dann endet und auf das Gericht der Hauptsache übergeht, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens (so noch OLG Schleswig, OLGR 2005, 39 f.) somit nicht in Betracht kommt (vgl. auch nunmehr OLG Schleswig, BauR 2010, 124), ist im vorliegenden Fall für eine Einstellung schon deshalb kein Raum, weil es mangels Zulässigkeit des Antrages nicht zur Einleitung bzw. Durchführung des Beweisverfahrens gekommen ist.
Rechtsprechung
OLG Bremen, 23.08.2010 - 5 W 24/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die …
Aber auch der Verzicht auf einen solchen - hypothetischen - Anspruch der Kindesmutter stellt indessen für die Betroffene keine adäquate wirtschaftliche Gegenleistung für die Übertragung des hälftigen Erbbaurechtsgrundstücks dar, zumal ein künftiger Ausgleichsanspruch nach Grund und Höhe auch maßgeblich davon abhängen wird, wie lange die Kindesmutter die Immobilie tatsächlich nutzen und dadurch die von ihr behaupteten Zuwendungen an der Vater der Betroffenen "abwohnen" konnte (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 23. August 2010 - 5 W 24/10 - veröffentlicht bei Juris [Tz. 17]).