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   OLG Oldenburg, 06.03.2007 - 5 W 240/06   

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https://dejure.org/2007,4928
OLG Oldenburg, 06.03.2007 - 5 W 240/06 (https://dejure.org/2007,4928)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.03.2007 - 5 W 240/06 (https://dejure.org/2007,4928)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. März 2007 - 5 W 240/06 (https://dejure.org/2007,4928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung: Bewertung außergerichtlich entstandener Sachverständigenkosten als Haupt- bzw. Nebenforderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 2 RVG; § 68 GKG; § 4 Abs. 1 ZPO
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nebenforderung im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO); Bedeutung des Vorliegens einer Abhängigkeit einer Forderung zu der Hauptforderung für das Vorliegen einer Nebenforderung; Gleichrangigkeit einer Forderung auf Rückabwicklung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nebenforderung im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO); Bedeutung des Vorliegens einer Abhängigkeit einer Forderung zu der Hauptforderung für das Vorliegen einer Nebenforderung; Gleichrangigkeit einer Forderung auf Rückabwicklung ...

  • Judicialis

    ZPO § 4 Abs. 1

  • RA Kotz

    KFZ-Kaufvertrag - Rücktritt und aufgewendete Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 4 Abs. 1
    Streitwertfestsetzung - Sachverständigenkosten als Nebenforderung im Sinne von § 4 Abs. 1 ZPO ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattung außerprozessualer Gutachterkosten: Nebenkosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.11.1993 - 5 W 2314/93

    Streitwertfestsetzung bei Geltendmachung der Sachverständigenkosten wegen auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.2007 - 5 W 240/06
    Sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen Nebenforderung (Oberlandesgericht München, NJW-RR 1994, S. 1484, 1485; Oberlandesgericht Brandenburg, BauR 2000, S. 1774, 1775; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22.A., § 4 Rdnr. 24).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 12 W 5/00

    Bemessung des Streitwerts bei isolierter Geltendmachung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.2007 - 5 W 240/06
    Sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen Nebenforderung (Oberlandesgericht München, NJW-RR 1994, S. 1484, 1485; Oberlandesgericht Brandenburg, BauR 2000, S. 1774, 1775; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22.A., § 4 Rdnr. 24).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 1 W 30/10

    Anderweitig entgangene Anlagezinsen keine Nebenforderung

    Das Wesen einer Nebenforderung besteht darin, dass sie sachlich-rechtlich vom Bestehen einer Hauptforderung abhängig ist; sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen eine Nebenforderung (OLG München, Beschl. v. 16.11.1993, NJW-RR 1994, 153 [juris Rn. 3]); OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.03.2007, OLGR 2007, 424 [juris Rn. 2]; KG, Beschl. v. 18.02.2008 - 2 AR 7/08 - NJW-RR 2008, 879 [juris Rn. 9, 11]).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11

    Streitwertberechnung: Anderweitig entgangene Anlagezinsen keine Nebenforderung

    Das Wesen einer Nebenforderung besteht darin, dass sie sachlich-rechtlich vom Bestehen einer Hauptforderung abhängig ist; sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen eine Nebenforderung (OLG München, Beschl. v. 16.11.1993, NJW-RR 1994, 153 [juris Rn. 3]); OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.03.2007, OLGR 2007, 424 [juris Rn. 2]; KG, Beschl. v. 18.02.2008 - 2 AR 7/08 - NJW-RR 2008, 879 [juris Rn. 9, 11]).
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