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   OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2   

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https://dejure.org/2009,11507
OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; MarkenG § 4 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; RVG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 7III O 30/07
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06

    Markenrechtsstreit: Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18.9.2007 - Az.: 15 O 698/06 - beruft die Verfügungsbeklagte sich ferner darauf, die Hinzuziehung eines Patentanwalts sei vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt einer Schadensminderungspflicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, was umso mehr gelte, als der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsklägers als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz selbst über hinreichende markenrechtliche Kenntnisse verfüge.

    Die von der Verfügungsbeklagten in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18.9.2007 - Az.: 15 O 698/06 - befasst sich mit einer ganz anderen Frage, nämlich ob die für das gerichtliche Verfahren einschlägige Vorschrift des § 140 Abs. 3 MarkenG analog auf die vorgerichtliche Vertretung in markenrechtlichen Streitigkeiten anzuwenden oder die Notwendigkeit im Einzelfall zu prüfen ist.

  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06

    Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Zum Teil wird es deshalb für den Nachweis der Mitwirkung des Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache für ausreichend gehalten, dass die Mitwirkung des Patentanwalts zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechnung vorgelegt worden ist (vgl. OLG Frankfurt,GRUR-RR 2006, 422).
  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Das verbleibende Risiko muss jedoch im Hinblick auf den besonderen formalen Charakter des Kostenfestsetzungsverfahrens hingenommen werden, für das der Gesetzgeber eine rasche, vereinfachte und vorwiegend auf äußerliche, leicht erkennbare Kriterien abstellende Überprüfung vorgesehen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2006 - VIII ZB 29/05 - NJW 2006, 1523; OLG Frankfurt, GRUR 2006, 422).
  • OLG Hamburg, 29.09.2006 - 8 W 164/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Für die Annahme einer die Gebührenforderung auslösenden Mitwirkung reicht grundsätzlich jede streitbezogene Tätigkeit aus, so dass es genügt, wenn der Patentanwalt die Schriftsätze oder Entwürfe des Prozessbevollmächtigten durchliest und zur Kenntnis nimmt (vgl. OLG München, GRUR 2004, 536; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2006, 923; Ingerl/Rohnke, aaO., § 140 Rn. 71).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Für das gerichtliche Verfahren hat der Gesetzgeber mit § 140 Abs. 3 MarkenG eine Gleichstellung des Patentanwalts mit dem Prozessanwalt angeordnet, die eine Einzelfallprüfung der Notwendigkeit seiner Mitwirkung verbietet (vgl. BGH, Beschl. v. 3.4.2003 - I ZB 37/02 - GRUR 2003, 639; OLG Saarbrücken, OLGR Saar-brücken1998, 158; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 140, Rn. 71; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 140 Rn. 32).
  • BPatG, 16.11.1999 - 27 ZA (pat) 2/98

    Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Den beteiligten Anwälten kann weder die wahrheitswidrige Behauptung einer Mitwirkung noch die Erstellung von Scheinrechnungen unterstellt werden (vgl. BPatG München, Beschl. v. 16.11.1999 - 27 ZA (pat) 2/98 - GRUR 2000, 331; OLG Frankfurt, aaO.).
  • OLG München, 23.02.2004 - 29 W 768/04

    Zur Frage der "Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache" -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Für die Annahme einer die Gebührenforderung auslösenden Mitwirkung reicht grundsätzlich jede streitbezogene Tätigkeit aus, so dass es genügt, wenn der Patentanwalt die Schriftsätze oder Entwürfe des Prozessbevollmächtigten durchliest und zur Kenntnis nimmt (vgl. OLG München, GRUR 2004, 536; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2006, 923; Ingerl/Rohnke, aaO., § 140 Rn. 71).
  • KG, 14.01.2000 - 25 W 2536/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Jedenfalls stellt es im Regelfall eine ausreichende Glaubhaftmachung dar, wenn die Mitwirkung des Patentanwalts anwaltlich versichert wird (vgl. KG Berlin, GRUR 2000, 803).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 100 Abs. 1 GG

    Jedenfalls aber reicht es für die Mitwirkung des Patentanwalts und die Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten regelmäßig aus, wenn die Mitwirkung eines Patentanwalts anwaltlich versichert wird, § 140 Abs. 2 ZPO (OLG Saarbrücken GRUR-RR 2009, 326 (327)).

    Den beteiligten Anwälten kann weder die wahrheitswidrige Behauptung einer Mitwirkung noch die Erstellung von Scheinrechnungen unterstellt werden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 308 (309) - Fahrbare Betonpumpen; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2009, 326 (327)).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2011 - 2 W 34/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Es genügt aber auch eine Mitwirkung dergestalt, dass der Patentanwalt die ihm vom Prozessbevollmächtigten übersandten Schriftsätze oder Schriftsatzentwürfe zustimmend zur Kenntnis nimmt, wenn Änderungen oder Ergänzungen aus seiner Sicht nicht veranlasst sind (vgl. OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2009, 326, 327 [zu § 140 III MarkenG]; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 140 Rdnr. 71 m. w. Nachw.) oder jede andere Abstimmung im Prozess (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rdnr. 71 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09

    Erstattungsfähigkeit; Mitwirkung eines Patentanwalts

    Für deren Festsetzung reicht es vielmehr aus, dass ein Patentanwalt mitgewirkt, d. h. tatsächlich irgendeine streitbezogene Tätigkeit entfaltet hat; einer Prüfung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Erforderlichkeit oder gar Entscheidungserheblichkeit der Mitwirkungshandlungen bedarf es dagegen nicht (vgl. BGH WRP 2003, 755, 755 f.; OLG München GRUR-RR 2004, 128; GRUR-RR 2004, 224; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2006, 302; OLG Hamburg OLGR 2006, 923; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 502; s. auch die weiteren Nachweise bei Tyra, WRP 2007, 1059, 1060).
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