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   OLG Dresden, 02.06.1993 - 5 W 243/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3837
OLG Dresden, 02.06.1993 - 5 W 243/93 (https://dejure.org/1993,3837)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.06.1993 - 5 W 243/93 (https://dejure.org/1993,3837)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - 5 W 243/93 (https://dejure.org/1993,3837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Voraussetzungen der Aussetzung eines Verfahrens bei Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensaussetzung; Aufrechnung

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 139
  • MDR 1993, 1012
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2007 - 15 W 22/07

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen hilfsweiser

    In Rechtsprechung und Literatur bestehen insoweit nur gewisse Meinungsverschiedenheiten, ob eher das Klageverfahren oder eher der Prozess, in welchem die Hilfsaufrechnung geltend gemacht wurde, auszusetzen sind (vgl. einerseits Zöller/Greger aaO; andererseits OLG Dresden, NJW 1994, 139; Lindacher, JZ 1972, 429, 430).

    Dies muss jedenfalls in einem Fall der vorliegenden Art gelten, wenn zum einen zum Bestehen der Hauptforderung möglicherweise noch weitere Feststellungen vom Landgericht zu treffen sind und zum anderen das Landgericht zum Bestand der Hauptforderung eine Beweisaufnahme (durch Vernehmung mehrerer Zeugen) durchgeführt hat, die nur vom Landgericht selbst gewürdigt werden kann (vgl. zur vorrangigen Feststellung des Bestands der Hauptforderung vor einer Aussetzungsentscheidung im einem derartigen Fall OLG Dresden, NJW 1994, 139).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2019 - 3 U 151/17

    Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Dachverband

    Ob bei der Aufrechnung mit einer rechtshängigen Gegenforderung der zweite Prozess, in dem die Forderung zur Aufrechnung gestellt wird oder aber der erste Prozess, in dem die Forderung eingeklagt wird, bis zur Entscheidung über die aufgerechnete Forderung auszusetzen ist, ist umstritten (vgl. Skamel, Verfahrensaussetzung bei Prozessaufrechnung mit rechtshängiger Gegenforderung, NJW 2015, 2460;BeckOGK/Skamel BGB § 387 Rn. 219-224 OLG Dresden NJW 1994, 139; OLG Frankfurt a.M. NJW 2015, 2512).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 6 W 107/14

    Verfahrensaussetzung bei Hilfsaufrechnung

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Dresden (NJW 1994, 139) entschieden, dass dann, wenn dieselbe Forderung in einem Rechtsstreit klageweise und im anderen Rechtsstreit aufrechnungsweise geltend gemacht werde, eine Aussetzung des Prozesses, in dem die Forderung eingeklagt werde, nur ausnahmsweise in Betracht komme.
  • LAG Hessen, 19.07.2007 - 11 Ta 249/07

    Aufrechnung, Aussetzung, Hilfsaufrechnung

    In Rechtsprechung und Literatur bestehen insoweit nur gewisse Meinungsverschiedenheiten, ob eher das Klageverfahren oder eher der Prozess, in welchem die (Hilfs-)Aufrechnung geltend gemacht wird, auszusetzen sind (einerseits Zöller/Greger - a.a.O. - ebd.; andererseits OLG Dresden, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 5 W 243/93 - NJW 1994, S. 139).
  • OLG Koblenz, 30.08.2007 - 5 U 105/07

    Vorsicht bei Aufrechnungsverboten in AGB!

    Insofern liegt ein Fall des § 148 ZPO vor, der zur Vermeidung der parallelen Befassung zweier Gerichte mit demselben Rechtsverhältnis die Aussetzung des hiesigen Prozesses erlaubt(OLG Dresden NJW 1994, 139; Stadler in Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 148 Rdnr. 12).
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