Rechtsprechung
   KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06   

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https://dejure.org/2006,3567
KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06 (https://dejure.org/2006,3567)
KG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 5 W 254/06 (https://dejure.org/2006,3567)
KG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 5 W 254/06 (https://dejure.org/2006,3567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Streitwert bei Wettbewerbsverstoß im Internet

    Ohne das Hinzutreten konkreter Gründe ist der Streitwert je Verstoß im Internet mit 5.000,00 EUR anzusetzen. Soweit die Sache gemäß § 12 Abs. 4 Alt. 1 UWG nach Art und Umfang einfach gelagert ist, ist der Wert auf 2.500,00 EUR herabzusetzen.

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts bei einem Wettbewerbsverstoß im Internet; Streitwertbemessung bei einer auf Unterlassung von Wettbewerbsverletzungen gerichteten Klage

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Wettbewerbsverstoß im Internet

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Streitwertherabsetzung bei geringfügigem Wettbewerbsverstoß durch "Anfänger"

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gerichte kürzen immer häufiger Abmahnungskosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei Wettbewerbsverstoß im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 63
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04

    Streitwert im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren auf

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der neueren Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens bemessen werden kann (vgl. zur Begründung im Einzelnen Senat WRP 2005, 368, m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.03.2000 - 6 W 23/00

    Gegenstandswert - wettbewerbsrechtlicher - einstweiliger Verfügungsverfahren

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
    Dagegen spricht ein - objektiv erforderliches - umfängliches Parteivorbringen ebenso (vgl. OLG Köln WRP 2000, 650), wie wenn etwa der Anspruchsgegner verschiedene Einwendungen erhebt und umfangreiche Unterlagen vorlegt (vgl. OLG Koblenz GRUR 1990, 58).
  • OLG Koblenz, 30.08.1989 - 6 W 561/89
    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
    Dagegen spricht ein - objektiv erforderliches - umfängliches Parteivorbringen ebenso (vgl. OLG Köln WRP 2000, 650), wie wenn etwa der Anspruchsgegner verschiedene Einwendungen erhebt und umfangreiche Unterlagen vorlegt (vgl. OLG Koblenz GRUR 1990, 58).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
    Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, MarktsteIlung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 5.3, m. w. N.).
  • OLG Köln, 30.05.1988 - 6 W 52/88

    Zuwiderhandlung nach § 23 a UWG; Unterlassungsanspruch ; Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
    Nach der Art ist eine Sache einfach gelagert, wenn es sich um einen eindeutigen (also ohne aufwändige Beweisaufnahme zu klärenden) Sachverhalt handelt, der für Gericht und Rechtsanwälte - jedenfalls soweit sie im Wettbewerbsrecht erfahren sind - "tägliche Routinearbeit" darstellt, so etwa bei eindeutigen und offensichtlichen Gesetzesverstößen (vgl. OLG Köln GRUR 1988, 775, 776; GRUR 1995, 446 f.).
  • OLG Köln, 07.12.1994 - 6 W 91/94

    Streitwertherabsetzung

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
    Nach der Art ist eine Sache einfach gelagert, wenn es sich um einen eindeutigen (also ohne aufwändige Beweisaufnahme zu klärenden) Sachverhalt handelt, der für Gericht und Rechtsanwälte - jedenfalls soweit sie im Wettbewerbsrecht erfahren sind - "tägliche Routinearbeit" darstellt, so etwa bei eindeutigen und offensichtlichen Gesetzesverstößen (vgl. OLG Köln GRUR 1988, 775, 776; GRUR 1995, 446 f.).
  • OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
    Dabei kann dahinstehen, ob der obergerichtlichen Rechtsprechung zu folgen ist, wonach die Angabe des Streitwerts in der Antragsschrift "maßgebendes Indiz" für die Schätzung des Interesses sein soll, weil sie noch unbeeinflusst vom Ausgang des Verfahrens erfolgt (so die vom Antragstellervertreter zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken AfP 2011, 582 sowie KG Berlin, GRUR-RR 2007, 63).
  • OLG Naumburg, 13.07.2007 - 10 U 14/07

    Keine Wahrung der Textform durch Speichermöglichkeit einer im Internet

    Dabei sind unter anderem die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und bei dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkung zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangenen Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (Kammergericht vom 14. November 2006, Az.: 5 W 254/06, zitiert nach juris, Rn 3 m. w. N.).
  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Zweitens ging es dort um ein Eilverfahren und nicht wie hier um eine Hauptsachenklage (zur diesbezüglichen "2/3-Rechtsprechung" vgl. Senat GRUR-RR 2007, 63, 64; Hess a.a.O. Rdn. 233).
  • OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 37/07

    Unterlassungsklage: Angemessener Streitwert von 2000,- EUR für jeden behaupteten

    Dabei sind unter anderem die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und bei dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkung zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (Kammergericht vom 14. November 2006, Az.: 5 W 254/06, zitiert nach juris, Rn 3 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07

    Wettbewerbsrecht: Höhe des Streitwerts bei Wettbewerbsverstoß im Internet - hier

    Allerdings erscheinen die von den Antragstellervertretern vorgelegten Entscheidungen jenseits der dort enthaltenen allgemeinen Bemessungsgrundsätze nur eingeschränkt tauglich für eine Übertragung auf den vorliegenden Fall, weil in jenen Beschlüssen der hier konkret in Rede stehende Verstoß der vorgelegten Entscheidung nicht verlässlich entnommen werden kann oder so nicht gegeben war (OLG Frankfurt B. v. 09.05.2006 - 25 W 37/06 [dort nur auf den nicht überlieferten landgerichtlichen Tenor Bezug genommen, nach welchem es ersichtlich um die Beanstandung der Art und Weise ging, wie jener Antragsgegner auf der Handelsplattform eBay von ihm vertriebene Ware anbot - Streitwertfestsetzung: 25.000,00 EUR]; KG B. v. 14.11.2006 - 5 W 254/06 [dort nicht erfolgte Hinweise auf zusätzlich erhobene Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Preisbestandteile in Internet-Werbung - Streitwertfestsetzung: 5.000,00 EUR]; OLG Hamm - 4 W 19/07 [kein Hinweis in eBay-Angebot auf Versandkosten] - Streitwertfestsetzung: 10.000,00 EUR).

    Gegen den Streitwertminderungstatbestand der einfach gelagerten Sache spricht in der Regel, wenn verschiedene Einwendungen erhoben werden (Köhler in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, WettbewerbsR, 25. Aufl. [2007], § 25 UWG, 5.22; KG B. v. 14.11.2006 - 5 W 254/06 [I 5 b]).

  • OLG Naumburg, 13.07.2007 - 10 U 30/07

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer beim Internethandel verwendeten

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  • LG Hamburg, 10.12.2021 - 308 O 193/21

    Streitwertbemessung im einstweiligen Verfahren betreffend die gewerbliche Nutzung

    Allerdings sind bei Unterlassungsverfügungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes die Anträge im Allgemeinen darauf gerichtet, eine endgültige Regelung herbeizuführen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 25.3.2004, Az. 3 U 184/03, BeckRS 2004, 7309; OLG München Beschl. v. 26.5.2009, Az. 29 W 1498/09, BeckRS 2009, 27637; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 247; a.A. KG GRUR-RR 2007, 63; zwischen Zuständigkeitswert und Gebührenstreitwert differenzierend: OLG Schleswig ZUM-RD 2015, 473).
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