Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 18.08.2003 - 5 W 256/02 - 74 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Einseitige Kostenauferlegung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Interesse an der Feststellung einer Gewährleistungspflicht bei Verjährungsunterbrechung; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung ...
- Judicialis
ZPO § 91 a; ; ZPO § ... 91 a Abs. 1; ; ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 4; ; BGB § 215; ; BGB § 215 Abs. 2; ; BGB § 217; ; BGB § 477 Abs. 2; ; BGB § 639 Abs. 1; ; BGB § 639 Abs. 2; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 639 Abs. 1, 2; ZPO § 256
Fehlendes Feststellungsinteresse bei detailliertem Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Feststellungklage wegen Baumängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Feststellungsklage zur Verjährungshemmung nach Beweissicherungsverfahren? (IBR 2003, 708)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken - 11 T 33/02
- AG Saarbrücken, 21.08.2002 - 3 C 552/02
- OLG Saarbrücken, 18.08.2003 - 5 W 256/02 - 74
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95
Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.08.2003 - 5 W 256/02
Dabei kann offen bleiben, ob § 215 Abs. 2 BGB (in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung), nach dem die Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung im Prozess gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB als nicht erfolgt gilt, wenn nicht binnen sechs Monaten nach der Beendigung des Prozesses Klage auf Befriedigung oder Feststellung des Anspruchs erhoben wird, auch im Falle der analogen Anwendung von § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB auf die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren (vgl. dazu BGH, BauR 1998, 172 unter II 1; NJW 1997, 859 f.) Geltung beansprucht. - BGH, 02.10.1997 - VII ZR 30/97
Zulässigkeit und Rechtsfolgender Streitverkündung im selbständigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.08.2003 - 5 W 256/02
Dabei kann offen bleiben, ob § 215 Abs. 2 BGB (in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung), nach dem die Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung im Prozess gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB als nicht erfolgt gilt, wenn nicht binnen sechs Monaten nach der Beendigung des Prozesses Klage auf Befriedigung oder Feststellung des Anspruchs erhoben wird, auch im Falle der analogen Anwendung von § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB auf die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren (vgl. dazu BGH, BauR 1998, 172 unter II 1; NJW 1997, 859 f.) Geltung beansprucht. - BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.08.2003 - 5 W 256/02
Das Oberlandesgericht ist gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG zur Entscheidung über die nach § 91 a Abs. 2 Satz 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde berufen, weil die Beschwerdegegnerin zu 2 ihren allgemeine Gerichtsstand in Frankreich hat (vgl. BGH, U. v. 13.5.2003 - VI ZR 430/02, EBE/BGH 2003, BGH-Ls 493/03). - OLG Hamm, 18.12.1996 - 12 U 46/96
Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren?
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.08.2003 - 5 W 256/02
Dafür könnte sprechen, dass §§ 209 Abs. 2 Nr. 4, 215 Abs. 2 BGB die verjährungsunterbrechende Wirkung einer Streitverkündung generell schwächer ausgestalten als diejenige anderer verjährungsunterbrechende Maßnahmen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1997, 62, 64;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 53 a. E.).
- OLG Bamberg, 07.10.2013 - 4 U 226/12
Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren - Verjährung
Der Gesetzgeber hatte die verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in den §§ 209 II Nr. 4, 215 II BGB a.F. generell schwächer ausgestalten wollen, als andere Unterbrechungshandlungen (so auch OLG Saarbrücken v. 18.08.2003 - 5 W 256/02).