Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 08.02.1988 - 5 W 27/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Zwar wird diese Rechtsauffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchaus vertreten (vgl. OLG Bamberg…, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 3 W 7/90 -, JurBüro 1990, S. 293), andere Oberlandesgerichte hingegen machen eine Beeinflussung des Prozesses zu Gunsten der vorlegenden Partei nicht zur Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 16. August 2001 - 23 W 290/01 -, RPfleger 2001, S. 616; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Februar 1988 - 5 W 27/88 -, JurBüro 1998, S. 1360 f.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 8 W 265/07 -, juris, Rn. 16; wohl auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. Dezember 1983 - 6 W 126/83 -, JurBüro 1984, S. 1083).(2) Selbst wenn man die Entscheidung des Landgerichts so verstehen wollte, dass nicht die Beeinflussung des Prozesses zu Gunsten der vorlegenden Partei, sondern bloß eine (nachweisliche) Förderung des Prozesses durch das Gutachten Voraussetzung für die Erstattung der Gutachterkosten sei, wird auch Letzteres von Oberlandesgerichten teilweise nicht zur Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit gemacht (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 16. August 2001 - 23 W 290/01 -, RPfleger 2001, S. 616; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Februar 1988 - 5 W 27/88 -, JurBüro 1998, S. 1360 f.).
- KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten …
Eine Ausnahme gilt aber dann, wie sich aus § 411 Abs. 4 ZPO ergibt, wenn die Partei das zusätzliche Gutachten benötigt, um substantiierte Einwendungen gegen das gerichtliche Gutachten zu erheben (KG, Beschluss v. 03.01.2008 - 1 W 537/07; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.11.2001 - 8 W 481/01;… OLG Koblenz, aaO sowie Beschluss v. 15.01.1992 - 14 W 701/91; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.02.1988 - 5 W 27/88; alles zitiert nach juris).