Rechtsprechung
   KG, 09.11.2007 - 5 W 276/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4913
KG, 09.11.2007 - 5 W 276/07 (https://dejure.org/2007,4913)
KG, Entscheidung vom 09.11.2007 - 5 W 276/07 (https://dejure.org/2007,4913)
KG, Entscheidung vom 09. November 2007 - 5 W 276/07 (https://dejure.org/2007,4913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt der Belehrung über einen ordnungsgemäßen Widerruf bei einem Fernabsatz von Waren im Internet; Folgen der Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung; Vorliegen einer unlauteren Handlung bei einem fehlenden Hinweis auf eine mögliche Haftung auf Wertersatz wegen ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 312c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 346; ; BGB § 357; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlauterer Wettbewerb wegen unvollständiger Belehrung über Widerrufsfolgen beim Fernabsatz von Waren im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unlauterer Wettbewerb bei fehlendem Hinweis auf die Wertersatzpflicht in der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Aufklärung über Wertersatz in der Widerrufsbelehrung ist Pflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Widerrufsfolgenbelehrung und Fernabsatz

  • drbuecker.de (Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtangaben bei der Widerrufsbelehrung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzanmerkung)

    Widerrufsbelehrung: Aufklärung über Wertersatz nicht vergessen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Auszug aus KG, 09.11.2007 - 5 W 276/07
    Der Standpunkt, den der Antragsgegner außergerichtlich in seinem Schreiben vom 21. August 2007 ( Bl. 47 d.A. ) geäußert hat, nach § 357 Abs. 3 BGB könne Wertersatz nur verlangt werden, wenn der Verbraucher vor Vertragsabschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, wie sie zu vermeiden ist, trifft nicht zu ( vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. August 2007, 6 U 60/07, Rn 46; Buschmann MMR 2007, 346, 352 ).

    § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB und § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV sind Marktverhaltensvorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG ( KG NJW 2006, 3215, 3217; OLG Köln, Urteil vom 3. August 2007, 6 U 60/07, Rn 13; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4, Rn 11.170 ).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus KG, 09.11.2007 - 5 W 276/07
    Zu den erforderlichen Informationen gehört damit auch ein Hinweis darauf, dass der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen für eine Verschlechterung der Ware bzw. deren Untergang Wertersatz schuldet ( vgl. BGH NJW 2007, 1946, 1947; Wendehorst in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 312 c BGB, Rn 42).
  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus KG, 09.11.2007 - 5 W 276/07
    § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB und § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV sind Marktverhaltensvorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG ( KG NJW 2006, 3215, 3217; OLG Köln, Urteil vom 3. August 2007, 6 U 60/07, Rn 13; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4, Rn 11.170 ).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Ob im Sinne einer einheitlichen Belehrung umfassend darüber aufzuklären ist, dass nicht nur der Verbraucher, sondern auch der Unternehmer mit der Pflicht zur Entgeltrückzahlung 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung ohne Mahnung in Verzug gerät (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 51/09, juris Rn. 34; a. A. OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2014 - 3 W 34/14, juris Rn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2015 - 23 U 178/14, juris Rn. 55; OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 65 ff.), oder ob ein solcher Hinweis mit Blick auf § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV nur bei Fernabsatzverträgen geschuldet ist (Kammergericht, Beschluss vom 09.11.2007 - 5 W 276/07, juris Rn. 19), kann dahinstehen.
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    Darüber ist zu belehren (§ 312 c Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV; vgl. KG GRUR-RR 2008, 129 [juris Tz. 19 f]; allg. Grüneberg a.a.O. BGB-InfoV § 1, 1, insbes. 7; Schulte-Nölk a.a.O. § 312 c, 2).

    Die aufgezeigten Beklagtenverstöße unterfallen auch § 4 Nr. 11 UWG (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4, 11.170; vgl. ferner etwa zu § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB und § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV: KG GRUR-RR 2008, 129 [juris Tz. 24]; zu § 357 Abs. 2 BGB: Senat B. v. 10.11.2008 - 2 W 62/08).

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert für fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unzureichende Garantieangaben

    Die veröffentlichten Streitwertfestsetzungen liegen allerdings in der Mehrzahl nicht über 5.000,00 EUR pro Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. - 900, 00 EUR - OLG Frankfurt, OLGR 2008, 782 - 1.000,00 EUR - KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2008 - 5 W 58/08 -, zitiert nach Juris - 1.250,00 EUR - OLG Stuttgart, OLGR 2008, 377 - 2.500,00 EUR - KG Berlin, KGR 2008, 351; - 3.400,00 EUR - OLG Hamm, NJW-RR 2010, 253 [OLG Hamm 02.07.2009 - 4 U 43/09] - 4.000,00 EUR - OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 - 10 U 30/07 -, zitiert nach Juris - 5.000,00 EUR - KG Berlin, GRUR-RR 2008, 134 - 5.000,00 EUR - bei diesen Entscheidungen hat eine Herabsetzung gemäß § 12 Abs. 4 UWG - anders als vorliegend - keine Rolle gespielt).
  • LG Karlsruhe, 02.12.2022 - 6 O 65/18

    Rücktritt nach Lieferung und Montage eines freitragenden, motorbetriebenen

    (3) § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 BGB lässt eine bestehende Wertersatzpflicht ausnahmsweise entfallen, wenn die Verschlechterung auf der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der empfangenen Leistung beruht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9.11.2007 - 5 W 276/07 -, Rn. 30, juris; Grüneberg, a.a.O. Rn 9 zu § 346).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim

    Die veröffentlichten Streitwertfestsetzungen liegen allerdings in der Mehrzahl nicht über 5.000,00 EUR pro Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf aaO. - 900, 00 EUR - OLG Frankfurt, OLGR 2008, 782 - 1.000,00 EUR - KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2008 - 5 W 58/08 -, zitiert nach Juris - 1.250,00 EUR - OLG Stuttgart, OLGR 2008, 377 - 2.500,00 EUR - KG Berlin, KGR 2008, 351; - 3.400,00 EUR - OLG Hamm, NJW-RR 2010, 253 - 4.000,00 EUR - OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 - 10 U 30/07 -, zitiert nach Juris - 5.000,00 EUR - KG Berlin, GRUR-RR 2008, 134 - 5.000,00 EUR - bei diesen Entscheidungen hat eine Herabsetzung gemäß § 12 Abs. 4 UWG - anders als vorliegend - keine Rolle gespielt).
  • LG Bonn, 29.12.2015 - 3 O 446/14

    Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete

    Sinn und Zweck des § 312 c Abs. 1 BGB a.F. und des § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV ist es insofern, den Verbraucher nicht nur vor den mit Fernabsatzverträgen einhergehenden Gefahren zu schützen, sondern ihm eine gesicherte Grundlage für die Entscheidung zu geben, ob er das Widerrufsrecht ausüben will oder nicht (KG Berlin, Beschluss vom 09.11.2007, Az. 5 W 276/07, GRUR-RR 2008, 129, 130).
  • LG Bonn, 12.11.2015 - 17 O 59/15

    Widerruf des Abschlusses eines Darlehensvertrages i.R.d.

    Sinn und Zweck des § 312 c Abs. 1 BGB a.F. und des § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV ist es insofern, den Verbraucher nicht nur vor den mit Fernabsatzverträgen einhergehenden Gefahren zu schützen, sondern ihm eine gesicherte Grundlage für die Entscheidung zu geben, ob er das Widerrufsrecht ausüben will oder nicht (KG Berlin, Beschl. v. 09.11.2007, 5 W 276/07).
  • LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 136/15

    Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf eines

    Sinn und Zweck des § 312 c Abs. 1 BGB a.F. und des § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV ist es insofern, den Verbraucher nicht nur vor den mit Fernabsatzverträgen einhergehenden Gefahren zu schützen, sondern ihm eine gesicherte Grundlage für die Entscheidung zu geben, ob er das Widerrufsrecht ausüben will oder nicht (KG Berlin, Beschl. v. 09.11.2007, 5 W 276/07).
  • LG Bonn, 24.11.2015 - 17 O 230/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags bei Geltendmachung einer

    Sinn und Zweck des § 312 c Abs. 1 BGB a.F. und des § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV ist es insofern, den Verbraucher nicht nur vor den mit Fernabsatzverträgen einhergehenden Gefahren zu schützen, sondern ihm eine gesicherte Grundlage für die Entscheidung zu geben, ob er das Widerrufsrecht ausüben will oder nicht (KG Berlin, Beschl. v. 09.11.2007, 5 W 276/07).
  • LG Bonn, 18.02.2016 - 17 O 202/15
    Sinn und Zweck des § 312 c Abs. 1 BGB a.F. und des § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV ist es insofern, den Verbraucher nicht nur vor den mit Fernabsatzverträgen einhergehenden Gefahren zu schützen, sondern ihm eine gesicherte Grundlage für die Entscheidung zu geben, ob er das Widerrufsrecht ausüben will oder nicht (KG Berlin, Beschl. v. 09.11.2007, 5 W 276/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht