Rechtsprechung
KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hauswerwaltern erlaubte Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Mietrecht; Zulässigkeit der gerichtlichen Durchsetzung bei unmittelbarem inneren sachlichen Zusammenhang rechtlicher Angelegenheiten mit Hausverwaltertätigkeit; Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes ...
- Judicialis
UWG § 1; ; RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 5 Nr. 3
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte und Notare
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Rechtsberatung durch Hausverwaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Hinweises auf Mahn- und Klagewesen in der Werbung einer Hausverwaltung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.09.2002 - 16 O 554/02
- KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 156
- NZM 2003, 69
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92
Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der …
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Zwar bietet die Antragsgegnerin insoweit geschäftsmäßig die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 561; NJW 1993, 1924) an.Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
Eine unerlaubte Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird nicht dadurch zu einer erlaubten, dass der Verwalter sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient (BGH, NJW 1993, 1924, 1925).
Wenn es nicht ersichtlich ist, dass für einen WEG-Verwalter in jedem Fall ein zwingendes Bedürfnis zur Verfahrensdurchführung nur unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes besteht, weil er seine Verwaltertätigkeit im Rahmen des ermächtigenden Eigentümerbeschlusses anders nicht sachgerecht erledigen könnte (BGH, NJW 1993, 1924, 1925), dann gilt dies ebenso für einen Verwalter von Miethäusern.
- OLG Koblenz, 01.12.1999 - 4 U 1338/99
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Insbesondere die hier vom Antragsteller hinsichtlich mietrechtlicher Forderungen allein beanstandete gerichtliche Durchsetzung betrifft im Allgemeinen nur eher seltene Ausnahmefälle einer seriösen Hausverwaltung (dies lässt OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535 außer Betracht).Häufig sind die Mieter nur schlicht zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig, so dass auch die gerichtliche Verfolgung gegen sie gerichteter Ansprüche keine besonderen rechtlichen Probleme aufwirft (vgl. hierzu auch die Fallgestaltung in OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534: Öffentliche Klagezustellung mit Versäumnisurteil im Räumungsprozess).
Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
- BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86
Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Zwar bietet die Antragsgegnerin insoweit geschäftsmäßig die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 561; NJW 1993, 1924) an.Diese Voraussetzung ist im Hinblick auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes (Schutz der Rechtsuchenden vor fachlich ungeeigneten und nicht hinreichend zuverlässigen Rechtsberatern und Schutz der Behörden vor bei ihnen auftretenden derartigen Rechtsberatern, vgl. BGH, NJW 1988, 561, 562) eng auszulegen (…BGH, a.a.O., S. 563).
Es genügt, wenn der Hausverwalter ohne die rechtliche Bearbeitung seine eigentliche Verwaltungstätigkeit nicht sachgerecht erledigen könnt (BGH, NJW 1988, 561, 563).
- OLG Frankfurt, 29.09.1992 - 6 W 102/92
Rechtsberatung; Mieterhöhungsverlangen des Hausverwalters
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Einen sachgerechten Zusammenhang zwischen der Verwaltungstätigkeit und der außergerichtlichen Geltendmachung von mietrechtlichen Forderungen stellt auch der Antragsteller hier nicht in Abrede (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 91).Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
- KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre. - BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Deren Einschaltung würde dann sogar unangemessene Kosten verursachen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 81, 82 zu einem WEG-Verwalter). - KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95
Wiedereinsetzung in weitere Beschwerde
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre. - OLG Köln, 25.11.1988 - 6 U 107/88
Verwaltungstätigkeit; Immobilienverwaltung; Mietkaution; Rückzahlung einer …
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre. - OLG Karlsruhe, 03.10.1989 - 6 W 84/89
Rechtsberatung; Räumung; Verwaltung; Immobilie
Auszug aus KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen;… Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung;… Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
- OLG München, 10.03.2005 - U (K) 1672/04
Wettbewerbsrecht - Bahnverkehrsgarantie in einem Erbbaurechtsvertrag; …
Die Klägerin ist deshalb als einem Vermögensverwalter oder einem Hausverwalter ähnliche Person im Sinne von Art. 1 § 5 Nr. 3 RBerG zu qualifizieren (vgl. auch KG NJW-RR 2003, 156, 157).