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   OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06 - 89   

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OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06 - 89 (https://dejure.org/2007,7126)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2007 - 5 W 298/06 - 89 (https://dejure.org/2007,7126)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 5 W 298/06 - 89 (https://dejure.org/2007,7126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens bezüglich der Zurückweisung eines Befangenheitsantrag auf 1/3 des Streitwerts der Hauptsache; Einstufung einer Richterablehnung als vermögensrechtliche Streitigkeit; Maßgeblichkeit des Charakters der Hauptsache ...

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 § 68
    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, ist der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 12.06.2006 - 5 W 98/06 - 35 - OLGR Koblenz 2005, 466; OLGR Düsseldorf 2004, 372).
  • OLG Brandenburg, 18.06.1996 - 10 WF 49/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06
    Insoweit gilt nicht das Verbot der reformatio in peius (vgl. OLG Brandenburg, JurBüro 1997, 196; Meyer, Gerichtskostengesetz, 7. Auflage, § 68 GKG, Rdnr. 14).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 5 W 298/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, ist der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 12.06.2006 - 5 W 98/06 - 35 - OLGR Koblenz 2005, 466; OLGR Düsseldorf 2004, 372).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13

    Sachverständiger darf sich gegen (verbale) Angriffe wehren!

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren in Höhe von etwa einem Drittel des Hauptsachewertes beruht auf § 13 ZPO (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - II ZB 32/03 - m.w.N.; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Januar 2007 -5 W 298/06 -).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 W 32/09

    Streitwert eines Prozessvergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger

    Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht im eröffneten Beschwerdeverfahren verpflichtet, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 1997, 196; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 364; OLGR 2007, 430; Schneider/Herget, a.a.O., Rdnr. 4984).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche

    Den Streitwert für den Beschwerderechtszug bemisst der Senat gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO mit 1/3 des Wertes der Hauptsache in Höhe von 15.292,76 EUR (vgl. BGH, AGS 2004, 159 f., zit. nach juris Tz. 6; OLG München MDR 2010, 1012; OLGR Saarbrücken 2007, 430 f.).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des

    Den Streitwert für den Beschwerderechtszug bemisst der Senat gemäß §§ 63 Abs. 2 GKG, 3 ZPO mit 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH, AGS 2004, 159 f., zit. nach juris Tz. 6; OLG München MDR 2010, 1012; OLGR Saarbrücken 2007, 430 f.).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2008 - 4 W 4/08

    Berechnung des Gebührenstreitwerts bei vergleichsweiser Erledigung einer

    Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht im eröffneten Beschwerdeverfahren verpflichtet, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen (OLGR Saarbrücken 2007, 430; OLG Celle, Besch. V. 13.5.2005 - 16 WF 46/05; OLG Brandenburg, JurBüro 1997, 196; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Auf., Rdnr. 4984).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht

    Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" (vgl. BGH NJW 1983, 173, 172 sub II.B.2a - auch zu Ausnahmen) gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (vgl. OLG Rostock OLGR 2008, 223; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 430; OLG Karlsruhe NJOZ 2005, 2052, 2053; OLG Brandenburg JurBüro 1998, 418; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 419; OLG Düsseldorf (23. ZS) OLGR 1997, 136; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 3 Rn 13; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 68 GKG, Rn 19 m.w.N.; Meyer, GKG, 9. Aufl., § 68, Rn 14).
  • OLG Jena, 14.06.2010 - 1 WF 204/10

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung des Verfahrenswertes bei

    Vielmehr ist das Rechtsmittelgericht im eröffneten Beschwerdeverfahren verpflichtet, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2009, 24 W 32/09, zitiert nach juris; OLG Brandenburg JurBüro 1997, 196; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 364; OLGR 2007, 430).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20

    (Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer

    Der Streitwert für die Klage war unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände abschließend auf 10.000,- Euro festzusetzen; zu einer solchen Korrektur ist der Senat im Rahmen des ihm angefallenen Beschwerdeverfahrens von Amts wegen berechtigt und verpflichtet, weil das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiv richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gemäß §§ 63 ff. GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist und die (Rechtsmittel-)Gerichte daher gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG in den zeitlichen Grenzen des Satzes 2 dieser Vorschrift den Streitwert jederzeit von Amts wegen festsetzen und - auch zu Lasten des Beschwerdeführers - abändern können (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 5 W 4/18; vom 12. März 2012 - 1 Sa 1/12; vom 9. Januar 2007 - 5 W 298/06-89, OLGR 2007, 430; OLG Stuttgart, WM 2019, 2310; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2018, 363; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1187).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2018 - 5 W 71/18

    Streitwertbeschwerde: Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Zahlung einer

    Da das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiv richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gemäß §§ 63 ff. GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist, sind die (Rechtsmittel-)Gerichte gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG befugt, in den zeitlichen Grenzen des Satzes 2 dieser Bestimmung den Streitwert jederzeit von Amts wegen festzusetzen und - auch zu Lasten des Beschwerdeführers - abzuändern (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 5 W 4/18; Beschluss vom 9. Januar 2007 - 5 W 298/06 - 89, OLGR 2007, 430; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1187; Hartmann, a.a.O., § 68 Rn. 19).
  • OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14

    Mehrwert eines Vergleichs in einem Rechtsstreit über Ansprüche aus einer

    Sie wäre Im Übrigen selbst dann statthaft, wenn allein über das Rechtsmittel der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu befinden wäre; denn das Beschwerdegericht kann den Streitwert auch von Amts wegen ändern und ist nicht an die Anträge der Rechtsmittelführer gebunden, weshalb auch das Verschlechterungsverbot im Streitwertrecht grundsätzlich nicht gilt (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 430; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1188; Zöller/Herget § 3 Rn.13).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 W 24/11

    Beschwerdewert im Ablehnungsverfahren

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