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   OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03   

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https://dejure.org/2003,3104
OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03 (https://dejure.org/2003,3104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2003 - 5 W 31/03 (https://dejure.org/2003,3104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2003 - 5 W 31/03 (https://dejure.org/2003,3104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 BörsG, § 47 Abs 2 BörsG, § 13 Abs 2 VerkaufsprospektG, § 823 Abs 2 BGB, § 264a Abs 1 Nr 1 StGB
    Deliktische Haftung wegen Kapitalanlegerschäden infolge Falschangaben in einem Börsenprospekt: Örtliche Zuständigkeit für ein Arrestgesuch; Kausalität von Falschangaben des Prospektverantwortlichen für einen Börsengang und Schäden der Aktienkäufer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Deliktische Haftung wegen Kapitalanlegerschäden infolge Falschangaben in einem Börsenprospekt: Örtliche Zuständigkeit für ein Arrestgesuch; Kausalität von Falschangaben des Prospektverantwortlichen für einen Börsengang und Schäden der Aktienkäufer)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers bei Aktienerwerb aufgrund eines unrichtigen Börsenprospekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerkProspG § 13 Abs. 2; BörsG § 47 Abs. 2
    Schadensersatzansprüche eines Anlegers bei Aktienerwerb aufgrund eines unrichtigen Börsenprospekts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung wegen unrichtiger Angaben in einem Börsenprospekt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1317
  • DB 2004, 1145
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 5 W 34/02

    Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wegen falscher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03
    Hierauf hat der Senat bereits früher hingewiesen (Beschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 in NJW 2003, 1258 = BKR 2003, 259 = OLGR 2003, 193 = NZG 2003, 329 = DB 2003, 276).

    Selbst wenn dies zuträfe, folgt daraus keine Glaubhaftmachung einer unredlichen Beeinflussung des Aufsichtsrats und des Vorstands der Antragsgegnerin zu 1., worauf der Senat bereits früher hingewiesen hat (5 W 34/02, Nachweise w.o.).

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03
    Dem Umstand, dass die erworbenen Aktien noch nicht gänzlich wertlos sind, ist durch eine Zug um Zug Einschränkung des Anspruchs Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 79, 337, 346).
  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05

    "ComROAD IV"

    Soweit der Kläger nunmehr erstmals in der Revisionsinstanz unter Berufung auf die Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 7. November 2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453 sowie weitere Entscheidungen, die derzeit im Revisionsverfahren vor dem Senat - II ZR 229/05 und II ZR 68/06 - anhängig sind) neue Kausalitätsaspekte zu entwickeln versucht, die das Erfordernis des Kausalitätsnachweises zwischen den konkreten fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen der Beklagten und den Willensentschlüssen des Klägers zum Aktienkauf überflüssig machen sollen, vermag der Senat dem aus Rechtsgründen nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04

    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst

    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 262/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 263/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 5 U 263/03

    Haftung bei Börsenprospekt mit zu 60% frei erfundenen Umsätzen

    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsbeschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268, 269 (rechte Spalte unten) ausgeführt, dass sich allein aus den Umständen um die Gründung der Vertriebsgesellschaft ... einer 100-%igen Tochter der Arrestbeklagten zu 1), ein Arrestgrund nicht ergibt, weil - nachdem der Arrestbeklagte seit Februar 2002 nicht mehr Vorstand ist - von einer nachvollziehbaren Beeinflussung des nachfolgenden Vorstands ... und des Aufsichtsrats durch den Arrestbeklagten zu 2) nicht ausgegangen werden könne.

    Eine gesetzliche Vermutung für einen Abbruch der Ursachenkette nach Ablauf von sechs Monaten (vgl. § 44 Abs. 1 BörsG) besteht nicht, hierauf hat der Senat bereits wiederholt hingewiesen (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 5 W 31/03, a. a. O. und 5 W 29/03).

    Dem Umstand, dass die erworbenen Aktien noch nicht gänzlich wertlos sind, ist durch eine Zug-um-Zug-Einschränkung des Anspruchs Rechnung zu tragen (vgl. Senatsbeschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03 a. a. O.; BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, ZIP 2004, 1593 ff. = WM 2004, 1721 ff. = BB 2004, 1816 ff., zitiert nach juris, Rdz. 40).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 5 U 78/04

    Vorsätzlich unrichtiger Verkaufsprospekt zum Aktienerwerb: Vorsätzlich

    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 263/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 262/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).

  • OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03

    Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer

    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
  • LG München II, 27.07.2005 - 11 O 4013/05

    Dinglicher Arrest nach Schmiergeldzahlungen

    Hierfür sind die in der Anklageschrift enthaltenen Aussagen verwertbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.11.20003, AZ. 5 W 31/03).
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