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   KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06   

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https://dejure.org/2007,6262
KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06 (https://dejure.org/2007,6262)
KG, Entscheidung vom 30.01.2007 - 5 W 320/06 (https://dejure.org/2007,6262)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 5 W 320/06 (https://dejure.org/2007,6262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Antrags auf Registrierung einer Marke nach einer Abmahnung; Beseitigung einer Erstbegehungsgefahr; Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen fehlender Erstbegehungsgefahr und mangelnder Verwechslungsgefahr; Anmeldung eines ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 5; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstbegehungsgefahr aus einer Markenanmeldung und Anforderungen an ihre Beseitigung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstbegehungsgefahr aus einer Markenanmeldung und Anforderungen an ihre Beseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99

    Verwechslungsgefahr der Bezeichnung für eine Fernsehsendung mit einer

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    Die Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung als Marke ist noch keine Markenverletzung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 231, juris Rdn. 34; OLG Köln, GRUR 2001, 424, juris Rdn. 16; OLG München, MarkenR 2002, 1999, 200; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rdn. 142 und Vor §§ 14-19 Rdn. 60 m. w. N.; Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 231).

    Mehr kann vom Markenanmelder grundsätzlich nicht verlangt werden (im Ergebnis ebenso OLG Köln, GRUR 2001, 424, juris Rdn. 16; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 231, juris Rdn. 34: Anerkenntnis des Löschungsantrages genüge).

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 6 U 98/00

    Erledigung vor Zustellung der Beschlussverfügung - Kostenfolge -

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    Die Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung als Marke ist noch keine Markenverletzung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 231, juris Rdn. 34; OLG Köln, GRUR 2001, 424, juris Rdn. 16; OLG München, MarkenR 2002, 1999, 200; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rdn. 142 und Vor §§ 14-19 Rdn. 60 m. w. N.; Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 231).

    Mehr kann vom Markenanmelder grundsätzlich nicht verlangt werden (im Ergebnis ebenso OLG Köln, GRUR 2001, 424, juris Rdn. 16; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 231, juris Rdn. 34: Anerkenntnis des Löschungsantrages genüge).

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    Die Ausräumung einer Wiederholungsgefahr (aus einer Verletzungshandlung) kommt hingegen in aller Regel nur in Betracht, wenn der Verletze eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH, GRUR 2000, 605, 608 - comtes).
  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    In der Entscheidung "Triangle" (GRUR 1993, 556) hat er offengelassen, ob die Eintragung eines verwechslungsfähigen Markenzeichens einen "akuten" oder nur "latenten" Störungszustand begründe (a.a.0., juris Rdn. 35).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    Der BGH hat zum Warenzeichengesetz die Schutzrechtserstreckung einer IR-Marke auf Deutschland ausdrücklich als eine "Erstbegehungsgefahr" begründend gewertet (GRUR 1990, 361 - Kronenthaler, juris Rdn. 21) und für die Anmeldung und Eintragung eines Zeichens allein einen "vorbeugenden Unterlassungsanspruch" geprüft (GRUR 1985, 550 - Dimple, juris Rdn. 42).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    Zum Markengesetz geht der BGH in der Entscheidung "Big Bertha" (GRUR 2003, 428, juris Rdn. 54) bei der Eintragung einer IR-Marke - mehrdeutig - von einer "Begehungsgefahr" aus.
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    An die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr sind grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens für die Zukunft (BGH, GRUR 2001, 797 - Berühmungsaufgabe, juris Rdn. 42; GRUR 1992, 116, 117 - Topfgucker-Scheck).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    Soweit der BGH dann (GRUR 2004, 600 - d-c-fix, juris Rdn. 29) aus der Markenregistrierung eine Begehungsgefahr folgert und diese - ohne jede Begründung und allein unter Anführung seiner Entscheidung "Big Bertha" - ausdrücklich als "Wiederholungsgefahr" bezeichnet, wird dies allenfalls dann verständlich, wenn der BGH zwischen der Markeneintragung (Wiederholungsgefahr) und der bloßen Markenanmeldung (Erstbegehungsgefahr) unterscheiden wollte.
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87

    Kachelofenbauer

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    Anders als für die durch einen begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr besteht für den Fortbestand der Erstbegehungsgefahr keine Vermutung (BGH, a.a.0., Berühmungsaufgabe; GRUR 1989, 432, 434 - Kachelofenbauer I).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auszug aus KG, 30.01.2007 - 5 W 320/06
    Der BGH hat zum Warenzeichengesetz die Schutzrechtserstreckung einer IR-Marke auf Deutschland ausdrücklich als eine "Erstbegehungsgefahr" begründend gewertet (GRUR 1990, 361 - Kronenthaler, juris Rdn. 21) und für die Anmeldung und Eintragung eines Zeichens allein einen "vorbeugenden Unterlassungsanspruch" geprüft (GRUR 1985, 550 - Dimple, juris Rdn. 42).
  • OLG München, 24.09.2009 - 29 U 2929/09
    Es kann dahingestellt bleiben, ob zur Ausräumung der Begehungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (so: Inger11 Rohnke. a. a. 0.) erforderlich ist, oder eine ausdrücklich und ernstgemeinte Erklärung der Abstandnahme vom fraglichen Titel ausreicht (so: KG GRUR 2007, 338.339; Fezerl BU.vcher, a. a. 0., § 8 Rn. 79; Baronikians, a. a. 0., Rn. 212), da die Beklagte vorliegend in keiner Weise zu erkennen gegeben hat, dass sie die streitgegenständlichen Titel nicht mehr nutzen wolle.
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