Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97 - 121 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuweisung des Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz zum Wohnungseigentum; Gutgläubiger Erwerb eines Sindernutzungsrechts; ZUordnung der Streitigkeit zum Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Entscheidung über den Grundbuchberichtigungsanspruch im ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Streit zwischen zwei Wohnungseigentümern, wem ein Sondernutzungsrecht zusteht, ist keine WEG-Angelegenheit; §§ 43 Nr. 1, 15 Abs. 1 WEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken - 1 II 156/97
- LG Saarbrücken, 15.10.1997 - 12 O 202/97
- OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97 - 121
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1165
- NZM 1998, 632
- FGPrax 1998, 134
- ZMR 1998, 594
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89
Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97
Der Bundesgerichtshof (NJW 1990, 1112) hat entschieden, daß diese Vorschrift auch eine Streitigkeit darüber erfasse, auf welchen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums sich ein bestehendes Sondernutzungsrecht erstreckt. - BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92
Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (dazu BGH NJW 1993, 2541, 2542). - BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 5 W 370/97
Die sofortige Beschwerde ist - in entsprechender Anwendung von § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG (BGHZ 130, 159, 162) - zulässig.
- BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09
Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines …
Sie meinen jedoch, das Oberlandesgericht Saarbrücken (NJW-RR 1998, 1165) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 56) seien zu dem gegenteiligen Ergebnis gekommen.(2) Weshalb die bereits genannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 12. Februar 1998 (NJW-RR 1998, 1165) nicht den Schluss zulässt, hier handele es sich - soweit die Klage auf ein Sondernutzungsrecht gestützt ist - nicht um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG, ist vorstehend unter b) bb) ausgeführt.
- OLG Saarbrücken, 20.04.2004 - 5 W 208/03
Wohnungseigentum: Unwirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts; Anspruch …
Es bedürfte also gegebenenfalls einer richterlichen Entscheidung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG, weil der Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer resultiert (vgl. zur Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG und des Prozessgerichts Senatsurteil vom 12.2.1998 - 5 W 370/97, 121, NJW-RR 1998, 1165). - LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 13 S 72/19
Streit um Sondernutzungsrecht ist keine WEG-Sache!
Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04-12-1985 - 8 W 481/84 = NJW-RR 1986, 318; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.2. 1998 - 5 W 370-97-121 = NJW-RR 1998, 1165) handelt sich auch bei solchen Streitigkeiten nicht um WEG-Streitigkeiten.
- OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01
Wohnungseigentum: Zuständigkeit für die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts- …
- LG München I, 25.06.2015 - 36 S 8340/14
Zuständigkeitsbereich des Wohnungseigentumsgerichts
Dies gilt auch und gerade für die Frage, ob ein Sondernutzungsrecht kraft entsprechenden Vorbehalts in der Teilungserklärung wirksam begründet worden ist und damit überhaupt besteht bzw. einem Eigentümer zusteht (…Bärmann, WEG, 12. Auflage, § 43, Rdnr. 44, 45 m. w. N.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1165). - LG Duisburg, 27.01.2014 - 5 S 113/13
Wo ist in WEG-Sachen die Berufung einzulegen?
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Berufungsklägerin angeführten Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 1998, 1165), das eine Streitigkeit über den gutgläubigen Erwerb eines Sondernutzungsrechtes an einem PKW-Stellplatz dann nicht von § 43 Nr. 1 WEG umfasst ansieht, wenn das Bestehen des Sondernutzungsrechtes an sich und die Frage, auf welche Fläche des Gemeinschaftseigentums sich das Sondernutzungsrecht erstreckt, eindeutig sind. - LG Köln, 15.05.2002 - 28 O 631/01 Denn es geht nicht um den Inhalt des Sondernutzungsrechts als solchem, sondern lediglich um dessen, nach materiell-rechtlichen Grundsätzen vorzunehmenden, Zuweisung (OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 1165).