Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.03.2003 - 5 W 39/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung wegen übertriebenen Anlockens oder eines unzulässigen Abfangens von Kunden durch einen Autovermieter; Zu einem Verstoß gegen die guten Sitten durch Ausnutzung einer erzeugten Anlockwirkung
- Judicialis
UWG § 1
Kurzfassungen/Presse (2)
- prewest.de (Leitsatz)
§ 1 UWG
Wettbewerb - Ausnutzen einer Anlockwirkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 1
Ausnutzung wettbewerbswidriger Werbung eines Autovermieters
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.11.2001 - 312 O 669/01
- OLG Hamburg, 24.02.2003 - 5 W 39/01
- OLG Hamburg, 24.03.2003 - 5 W 39/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
Umgelenkte Auktionskunden
Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2003 - 5 W 39/01
Dazu hat der BGH in der zu § 1 UWG ergangenen Entscheidung "Umgelenkte Auktionskunden" (GRUR 1999, 177) den allgemeinen Grundsatz bekräftigt, dass es regelmäßig als unlauter zu beurteilen sei, wenn die durch eine wettbewerbswidrige Handlung des Verletzers selbst erzeugte Anlockwirkung ausgenutzt werde.Im Kern ist das Angebot jedoch gleichartig geblieben und der BGH hat als allgemeinen Grundsatz ausgesprochen, dass eine solches Angebot nicht sein soll, wenn es in Ausnutzung der Anlockwerbung einer vorangegangenen rechtswidrigen Werbung unterbreitet wird (siehe nochmals: BGH GRUR 1999, 177, 178 - Umgelenkte Auktionskunden -).
- BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87
Verkaufsfahrten II
Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2003 - 5 W 39/01
Denn es geht vorliegend nicht darum, die Kunden vor einer Gefährdung zu bewahren, der sie durch die vorangegangene Werbung ausgesetzt waren und deren Fortwirkung sie infolge der Modifizierung der Werbung nicht mehr hätten erkennen können (siehe zu den Entscheidungen des BGH zu den sog. Kaffeefahrten: BGH GRUR 1988, 829, 830 - Verkaufsfahrten II -).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.02.2003 - 5 W 39/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
UWG § 1
Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Kunden einer Autovermietung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.11.2001 - 312 O 669/01
- OLG Hamburg, 24.02.2003 - 5 W 39/01
- OLG Hamburg, 24.03.2003 - 5 W 39/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 345
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
Umgelenkte Auktionskunden
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 5 W 39/01
Dazu hat der BGH in der zu § 1 UWG ergangenen Entscheidung "Umgelenkte Auktionskunden" (GRUR 1999, 177 ) den allgemeinen Grundsatz bekräftigt, dass es regelmäßig als unlauter zu beurteilen sei, wenn die durch eine wettbewerbswidrige Handlung des Verletzers selbst erzeugte Anlockwirkung ausgenutzt werde.Im Kern ist das Angebot jedoch gleichartig geblieben und der BGH hat als allgemeinen Grundsatz ausgesprochen, dass eine solches Angebot nicht sein soll, wenn es in Ausnutzung der Anlockwerbung einer vorangegangenen rechtswidrigen Werbung unterbreitet wird (siehe nochmals: BGH, GRUR 1999, 177, 178 - Umgelenkte Auktionskunden).
- BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87
Verkaufsfahrten II
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2003 - 5 W 39/01
Denn es geht vorliegend nicht darum, die Kunden vor einer Gefährdung zu bewahren, der sie durch die vorangegangene Werbung ausgesetzt waren und deren Fortwirkung sie infolge der Modifizierung der Werbung nicht mehr hätten erkennen können (siehe zu den Entscheidungen des BGH zu den sogen. Kaffeefahrten: BGH, GRUR 1988, 829, 830 - Verkaufsfahrten II).
- OLG Hamburg, 14.01.2004 - 5 U 68/03
"30 Jahre Apollo"
In Anwendung dieses Grundsatzes hat auch der Senat die nur modifizierte Durchführung einer wettbewerbswidrigen Werbeaktion einer Autovermietung -kostenlose Überlassung eines Sportcoupes für ein Wochenende gegen Ablieferung der Kundenkarte des Wettbewerbers - als gemäß § 1 UWG wettbewerbswidrig und unlauter gewertet ( GRUR-RR 03, 345 ).