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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08   

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OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,3924)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2008 - 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,3924)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2008 - 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,3924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 76 Abs 1 AktG, § 121 Abs 3 S 2 AktG, § 241 Nr 1 AktG, § 246a Abs 1 AktG
    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Vertretung der Gesellschaft; Rechtsfolgen von Bagatellverstößen bei der Einberufung der Hauptversammlung

  • Judicialis

    AktG § 246 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 246a; AktG § 121 Abs. 3 S. 2
    Aktienrechtlicher Freigabeantrag nach Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses - Wahrung der Rechte des im Hauptsacheverfahren beigetretenen Nebenintervenienten im Freigabeverfahren - keine Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen bei geringfügigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 5 W 18/03

    Aktionärsbeschluss zur Grundkapitalerhöhung: Anfechtbarkeit bei Überschreitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    Nach § 124 Abs. 1 AktG steckt die bekannt gemachte Tagesordnung den möglichen Beschlussrahmen ab (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 5 W 18/03, DB 2004, 2361, Juris Rz. 5), in diesem Rahmen darf die Hauptversammlung auch von mit der Tagesordnung bekannt gemachten Vorschlägen abweichende Beschlüsse fassen (vgl. Semmler in Münchener Hdb. des Gesellschaftsrechts, Bd. 4, 3. Aufl., § 35, Rz. 49).

    Wenn auch bei einer geplanten Kapitalerhöhung die Aktionäre nicht damit rechnen müssen, dass die bekannt gemachte mögliche Kapitalerhöhungsziffer in der Hauptversammlung überschritten wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juli 2004, a. a. O., Juris Rz. 6), zwingt dies nicht zu der Annahme, dass auf entsprechende Anträge von Aktionären nicht ein hinter dem in der Bekanntmachung genannten Höchstbetrag zurück bleibender Höchstbetrag beschlossen werden dürfte.

  • OLG Frankfurt, 10.05.1988 - 5 U 285/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    Der Senat hält daran fest, dass nicht jede unrichtige Bekanntmachung der Teilnahmebedingungen auch zur Nichtigkeit des Beschlusses führt, sondern diese nur dann eintritt, wenn vom Gesetz als Mindestanforderungen angesehene Voraussetzungen nicht eingehalten sind (vgl. Senatsurteile vom 10. Mai 1988 - 5 U 285/86, WM 1989, 1688, 1691; vom 19. Februar 1991 - 5 U 56/86, AG 1991, 208, 209).

    Dahinstehen kann, ob ein etwaiger Bekanntmachungsfehler die Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1988, a.a.O., S. 1691; OLG München, a.a.O., S. 135), ob der Bekanntmachungsfehler hier nicht einmal die Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses ermöglichen kann, weil er marginal und so ohne die erforderliche Relevanz sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2002 - II ZR 49/01, BGHZ 153, 32, Juris Rdz 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2006 - 10 U 17/05, AG 2007, 374, Juris Rz. 25), oder ob die angemessene Folge eines Bagatellverstoßes nicht die Anfechtbarkeit, sondern grundsätzlich die uneingeschränkte Wirksamkeit der in der nachfolgenden Hauptversammlung gefassten Beschlüsse ist (vgl. MünchKommAktG/Kubis, a.a.O., Rz. 42, Rz. 45).

  • BGH, 23.04.2007 - II ZB 29/05

    Rechtstellung des einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewährleistung rechtlichen Gehörs im Anfechtungsprozess im Wege der Nebenintervention verfassungsrechtlich unabdingbar (vgl. BGH, Beschluss vom 23.4.2007 - II ZP 29/05, BGHZ 172, 136, Juris Rdz 15).

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.4.2007 (II ZB 29/05 a. a. O.), die die Rechte des Nebenintervenienten im Hauptsacheprozess betrifft, ist dem gegenüber nicht zu entnehmen, die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs bedinge die amtswegige Beteiligung des nicht als Hauptsachekläger auftretenden Mitaktionärs im Freigabeverfahren.

  • OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 5 U 6/08

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Nichtigkeitsgrund wegen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    In der diesbezüglichen Einladung, zu deren inhaltlichen Einzelheiten auf Bl. 88 bis 100 der beigezogenen Akte 5 U 6/08 verwiesen wird, war als TOP 7. (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen ...) der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats aufgenommen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Juni 2012, frühestens jedoch mit der Eintragung der geplanten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie des Aktiensplits gemäß TOP 5 ..., einmalig oder mehrmals durch die Gesellschaft auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 5 Mio. EUR ... zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 1.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 1.500.000,00 EUR nach näherer Maßgabe ... zu gewähren".

    Der Antragsgegner hat gegen diesen Hauptversammlungsbeschluss Anfechtungsklage erhoben, die vom Landgericht Frankfurt am Main im Verfahren 3/05 O 185/07 mit Urteil vom 14. Januar 2008 abgewiesen und gegen das zu Aktenzeichen 5 U 6/08 beim erkennenden Senat Berufung eingelegt worden ist.

  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 10 U 17/05

    Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft über die Wahl von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    Dahinstehen kann, ob ein etwaiger Bekanntmachungsfehler die Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1988, a.a.O., S. 1691; OLG München, a.a.O., S. 135), ob der Bekanntmachungsfehler hier nicht einmal die Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses ermöglichen kann, weil er marginal und so ohne die erforderliche Relevanz sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2002 - II ZR 49/01, BGHZ 153, 32, Juris Rdz 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2006 - 10 U 17/05, AG 2007, 374, Juris Rz. 25), oder ob die angemessene Folge eines Bagatellverstoßes nicht die Anfechtbarkeit, sondern grundsätzlich die uneingeschränkte Wirksamkeit der in der nachfolgenden Hauptversammlung gefassten Beschlüsse ist (vgl. MünchKommAktG/Kubis, a.a.O., Rz. 42, Rz. 45).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 49/01

    Zur Ordnungsmäßigkeit der Einberufung einer Hauptversammlung und zur Anfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    Dahinstehen kann, ob ein etwaiger Bekanntmachungsfehler die Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschlusses begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1988, a.a.O., S. 1691; OLG München, a.a.O., S. 135), ob der Bekanntmachungsfehler hier nicht einmal die Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses ermöglichen kann, weil er marginal und so ohne die erforderliche Relevanz sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2002 - II ZR 49/01, BGHZ 153, 32, Juris Rdz 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2006 - 10 U 17/05, AG 2007, 374, Juris Rz. 25), oder ob die angemessene Folge eines Bagatellverstoßes nicht die Anfechtbarkeit, sondern grundsätzlich die uneingeschränkte Wirksamkeit der in der nachfolgenden Hauptversammlung gefassten Beschlüsse ist (vgl. MünchKommAktG/Kubis, a.a.O., Rz. 42, Rz. 45).
  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 53/89

    Nachweis der Aktionärseigenschaft einer im Bereich der früheren SBZ gegründeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG soll gewährleisten, dass die Aktionäre der einberufenden Gesellschaft gleichermaßen die für ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und die Mitwirkung an den Abstimmungen erforderlichen und sachgemäßen Maßnahmen in die Wege leiten, weshalb die Einladung zur Hauptversammlung etwaige Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts klar verständlich, vollständig und richtig wiedergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1989 - II ZR 53/89, NJW-RR 1990, 166, Juris Rz. 11).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen; Anforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    Offensichtliche Unbegründetheit in diesem Sinne liegt vor, wenn sich mit hoher Sicherheit vorhersagen lässt, dass die Klage erfolglos bleiben wird, was gleichbedeutend damit ist, dass eine von der Beurteilung des Freigabegerichts abweichende rechtliche Auffassung unvertretbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 5 W 3/07, AG 2007, 867, Juris Rz. 3; Hüffer, a.a.o., § 319, Rz. 18; OLG Jena, a.a.O., Juris Rz. 41 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 6 U 20/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    Satzungsregelungen betreffend die Legitimation des Aktionärs stellen nach Auffassung des OLG Düsseldorf (ZIP 1997, 1153, 1160, 1161) schon keine Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG auf, weshalb auf sie nicht besonders hingewiesen werden müsse.
  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07

    Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
    Nach der Senatsrechtsprechung ist jedenfalls im Zeitpunkt der Einladung die geänderte Satzungsbestimmung wirksame Grundlage für die Einladung, selbst eine auf Klage ausgesprochene Nichtigerklärung mit ex-tunc-Wirkung vermag an der Ordnungsgemäßheit der vor Rechtskraft erfolgten Einladung in Anlehnung an die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nachträglich nichts mehr zu ändern (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2007 - 5 W 22/07, ZIP 2008, 138, Juris Rz 81).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1987 - L 5 U 56/86

    Kein UV-Schutz bei verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistung in der

  • OLG München, 12.11.1999 - 23 U 3319/99

    Fehlerhafte Ladung zu Hauptversammlung

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des

  • OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06

    Freigabeverfahren nach AktG

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

  • OLG Celle, 27.11.2007 - 9 W 100/07

    Zulässigkeit von Freigabeanträgen nach der Eintragung eines

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung

  • BGH, 25.10.2005 - II ZR 327/03

    Die Revision gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle

  • OLG Stuttgart, 13.05.2005 - 20 W 9/05

    Ausschluss eines Minderheitsaktionärs: Mündlichkeitsgrundsatz im

  • OLG Brandenburg, 07.08.2001 - 11 VA 21/01

    Anfechtung der Verweigerung von Akteneinsicht und Erteilung von Auskünften im

  • OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06

    Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen die Wirksamkeit eines Beschlusses der

  • OLG Frankfurt, 15.06.2010 - 5 U 144/09

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen

    Dies wäre der Fall, wenn sich der Fehler auf das Teilnahmerecht eines durchschnittlichen Lesers der Bekanntmachung schlechterdings nicht auswirkte oder die Aktionäre in keiner Weise beschwerte (vgl. Beschluss des Senats vom 13.03.2008, 5 W 4/08, zit. nach juris, Rn. 36).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 7/09

    Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Aktiengesellschaft;

    Die Regelung in § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Gesellschaft im Anfechtungsprozess durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, findet keine entsprechende Anwendung (vgl. vorgenannten Senatsbeschluss, ferner Senatsbeschluss vom 13. März 2008 - 5 W 4/08, AG 2008, 667 Juris-Rz. 20; a. A. OLG Düsseldorf, AG 2004, 207, Juris Rz. 2vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2008 - 5 W 4/08, AG 2008, 667 Juris-Rz. 20; a. A. - für §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 Satz AktG - OLG Düsseldorf, AG 2004, 207, Juris Rz. 2).

    Freigabeanträge nach § 246a AktG sind auch nach Eintragung eines Hauptversammlungsbeschlusses zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2008, a. a. O., Juris-Rz. 22 m. w. N.).

    Dabei ist eine Anfechtungsklage offensichtlich unbegründet dann, wenn sich auf der Grundlage glaubhaft gemachter Tatsachen mit hoher Sicherheit die Unbegründetheit der Klage(n) vorhersagen lässt, wobei der für diese Prognose erforderliche Prüfungsaufwand des Prozessgerichts nicht entscheidend ist (OLG Frankfurt am Main, AG 2006, 249; Senat, Beschlüsse vom 13.03.2008 - 5 W 4/08, vom 17.Februar 2009 - 5 W 40/08, vom 5. November 2007 - 5 W 22/07).

  • KG, 25.03.2021 - 12 AktG 1/21

    Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Die Streithelfer der Anfechtungskläger waren in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (Grigoleit/Ehmann, 2. Aufl. 2020 Rn. 10, AktG § 246a Rn. 10; Hüffer/Koch, AktG, 15. Aufl., § 246a Rn. 6 m.w.N. aus der Rspr.; a.A. allerdings Schwab in: Schmidt, K./Lutter, AktG, 4. Aufl. 2020, § 246a AktG, Rn. 40) nicht von Amts wegen an dem Freigabeverfahren zu beteiligen, da es sich hier um einen anderen Streitgegenstand handelt - nämlich ob die Anfechtungsklage der Eintragung eines angefochtenen Beschlusses in das Handelsregister entgegensteht -, sodass es nicht gerechtfertigt wäre, durch die Beiziehung der Streithelfer von Amts wegen diese dem Risiko einer weiteren Kostentragungspflicht auszusetzen, zumal die Streithelfer, auch wenn sie als Streitgenossen der Hauptpartei gelten, Prozesshelfer bleiben und nicht Partei werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2008 - 5 W 4/08 -, Rn. 26, juris; vgl. ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 15 W 38/05 -, Rn. 28 ff., 30, juris, für das ähnlich ausgestaltete Unbedenklichkeitsverfahren gemäß § 327e Abs. 2 AktG).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 6 AktG 1/18
    Denn nach ganz herrschender Meinung, welcher der Senat folgt, wird die Gesellschaft im Freigabeverfahren allein vom Vorstand vertreten (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss v. 13.03.2008 - 5 W 4/08, juris Rn. 20; Schwab in: K.Schmidt/Lutter, AktG, 3. Auflage 2015, § 246a Rz. 36; Koch in: Hüffer/Koch, AktG, 13. Auflage 2018, § 246a Rz. 6 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 8/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Die Regelung in § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Gesellschaft im Anfechtungsprozess durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, findet keine entsprechende Anwendung (vgl. für § 246a Abs. 1 AktG vorgenannten Senatsbeschluss, ferner Senatsbeschluss vom 13. März 2008 - 5 W 4/08, AG 2008, 667 Juris-Rz. 20; a. A. OLG Düsseldorf, AG 2004, 207, Juris Rz. 2).

    Dabei ist eine Anfechtungsklage offensichtlich unbegründet dann, wenn sich auf der Grundlage glaubhaft gemachter Tatsachen mit hoher Sicherheit die Unbegründetheit der Klage(n) vorhersagen lässt, wobei der für diese Prognose erforderliche Prüfungsaufwand des Prozessgerichts nicht entscheidend ist (OLG Frankfurt am Main, AG 2006, 249; Senat, Beschlüsse vom 13.03.2008 - 5 W 4/08, vom 17.Februar 2009 - 5 W 40/08, vom 5. November 2007 - 5 W 22/07, AG 2008, 167, Juris-Rz. 30).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der

    Nach der Senatsrechtsprechung ist jedenfalls im Zeitpunkt der Einladung die geänderte Satzungsbestimmung wirksame Grundlage für die Einladung, selbst eine auf Klage ausgesprochene Nichtigerklärung mit ex-tunc-Wirkung vermag an der Ordnungsgemäßheit der vor Rechtskraft erfolgten Einladung in Anlehnung an die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nachträglich nichts mehr zu ändern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. November 2007 - 5 W 22/07, ZIP 2008, 138, Juris Rz 81; vom 13. März 2008 - 5 W 4/08, S. 16, unveröffentlicht).
  • KG, 10.12.2009 - 23 AktG 1/09

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Auch war der im Hauptsacheverfahren 104 O 69/09 auf Seiten der hiesigen Antragstellerin beigetretene Nebenintervenient, die T/// B GmbH, nicht an dem vorliegenden Eilverfahren zu beteiligen, da es sich bei beiden Verfahren um verschiedene Streitgegenstände handelt (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 13.03.2008 - 5 W 4/08 in AG 2008, 667 ff., Rn. 24 ff., 26 nach juris; OLG Stuttgart Beschluss vom 13.05.2005 - 20 W 9/05 in AG 2005, 662 ff., Rn. 9 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 5 W 6/09

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses

    Denn wie das Landgericht zutreffend ausführt, wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 13.3.2008 - 5 W 4/08, 12.9.2008 - 5 W 21/08, 8.12.2008 - 5 W 31/08) die Gesellschaft im Freigabeverfahren gemäß §§ 327 e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG nur von ihrem Vorstand vertreten.
  • OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08

    Freigabe im Verfahren gemäß § 246 a Abs. 2 AktG bei vorrangigem Vollzugsinteresse

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 13.03.2008, Az.: 5 W 4/08, z. nach Juris, Rn. 20; Beschluss vom 12.09.2008, Az.: 5 W 21/08) wird die Gesellschaft im Freigabeverfahren nach § 246 a AktG anders als im Anfechtungsverfahren selbst nur von ihrem Vorstand vertreten.
  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 6 AktG 1/23
    b) Die Antragstellerin wird im Freigabeverfahren vertreten durch ihren Vorstand (§ 78 Abs. 1 Satz 1 AktG ), eine Beteiligung des Aufsichtsrats hat nicht zu erfolgen (vgl. OLG Frankfurt [Main], Beschluss vom 13.03.2008 - 5 W 4/08, AG 2008, 667 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2018 - I-6 AktG 1/18, Rn. 59; KG, Beschluss vom 25.03.2021 - 12 AktG 1/21, Rn. 25; jew. zit. nach juris; BeckOGK AktG/Vatter, Stand 01.01.2023, § 246a AktG Rn. 12; Schwab, a.a.O., Rn. 36; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2017 - 18 AktG 1/17, juris Rn. 21).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 AktG 1/23
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08

    Aktiengesellschaft: Rechtsschutzbedürfnis des außenstehenden Aktionärs bei

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08

    Aktionärsrechtliche Anfechtungsklage bzgl. der Eintragung des

  • LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07

    Anfechtbarkeit und Mangelhaftigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer

  • LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 35 O 79/08
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Rechtsprechung
   KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07, 5 W 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9501
KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07, 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,9501)
KG, Entscheidung vom 04.11.2008 - 5 W 389/07, 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,9501)
KG, Entscheidung vom 04. November 2008 - 5 W 389/07, 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,9501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von negativen Feststellungsklagen mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung ; Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses für die Schätzung nach § 3 Zivilprozessordnung (ZPO) bei auf Unterlassung gerichteten Klagen des gewerblichen Rechtsschutzes

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 3; ; ZPO § 3; ; ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569; ; UrhG § 32; ; UrhG § 32 Abs. 1 Satz 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    Die negative Feststellungsklage stellt ein negatives Spiegelbild der Leistungsklage dar (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156).

    Ihr Wert entspricht daher in vollem Umfang dem Wert einer korrespondierenden Leistungsklage des Beklagten (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156; Münchener Kommentar ZPO-Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rdn. 71).

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.

  • OLG Bamberg, 27.07.1990 - 8 W 17/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Erinnerung gegen einen

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Die negative Feststellungsklage stellt ein negatives Spiegelbild der Leistungsklage dar (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156).

    Ihr Wert entspricht daher in vollem Umfang dem Wert einer korrespondierenden Leistungsklage des Beklagten (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156; Münchener Kommentar ZPO-Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rdn. 71).

  • BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97

    Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • BGH, 21.11.2006 - IV ZR 143/05

    Streitwert der negativen Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • BGH, 23.09.1970 - V ZR 4/70

    Festsetzung des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Der Beklagten dürfte auch aus einer (nach-)vertraglichen Treuepflicht des Drehbuchvertrages vom 28.07.2005 zwischen den Parteien ein Einsichtsrecht in das Drehbuch zugestanden haben, denn die Umständen ließen hier mit einiger Wahrscheinlichkeit für die Beklagte vermuten, die Klägerin habe - trotz der zwischenzeitlichen Verweigerung der Abnahme des Drehbuchs - ihrer Verfilmung doch im Wesentlichen die Drehbuchfassungen der Beklagten zugrunde gelegt (vgl. BGH GRUR 2002, 1046 - Faxkarte, juris Rdn. 24 ff.; vgl. nunmehr auch § 101a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 UrhG n. F.).
  • OLG München, 07.07.1986 - 6 W 1831/86

    Geltung des Grundsatzes des Entsprechens des Streitwerts der negativen

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.
  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50

    Negative Feststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07
    Eine Obliegenheit des zu Unrecht Abgemahnten, seinerseits vor der Erhebung einer negativen Feststellungsklage eine Gegenabmahnung auszusprechen, besteht grundsätzlich nicht (BGH, GRUR 2006, 168, juris Rdn. 11 - Unberechtigte Abmahnung; GRUR 2004, 790, juris Rdn. 49 - Gegenabmahnung; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.74; a. A. noch Senat, WRP 1980, 206).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

  • BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90

    Bemessung des Streitwerts im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der

  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 W 77/02

    Streitwert der negativen Feststellungsklage; Besetzung des Beschwerdesenats gegen

  • BAG, 19.07.1961 - 3 AZR 387/60

    Negative Feststellungsklage - Wiederkehrende Leistungen - Streitwert -

  • KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses zur Streitwerthöhe einer negativen

    Geschäftsnummer: 5 W 389/07 5 W 4/08.

    5 W 389/07:.

    5 W 389/07.

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Rechtsprechung
   KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23071
KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,23071)
KG, Entscheidung vom 04.11.2008 - 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,23071)
KG, Entscheidung vom 04. November 2008 - 5 W 4/08 (https://dejure.org/2008,23071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 3; ; ZPO § 3; ; ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569; ; UrhG § 32; ; UrhG § 32 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3; ZPO § 93
    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses zur Streitwerthöhe einer negativen Feststellungsklage gegen behaupteten Unterlassungsanspruch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    Die negative Feststellungsklage stellt ein negatives Spiegelbild der Leistungsklage dar (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156).

    Ihr Wert entspricht daher in vollem Umfang dem Wert einer korrespondierenden Leistungsklage des Beklagten (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156; Münchener Kommentar ZPO-Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rdn. 71).

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07

    Wertfestsetzung: Streitwert einer negativen Feststellungsklage betr. die

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Geschäftsnummer: 5 W 389/07 5 W 4/08.

    5 W 389/07:.

    5 W 389/07.

  • BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.

  • BGH, 21.11.2006 - IV ZR 143/05

    Streitwert der negativen Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • BGH, 23.09.1970 - V ZR 4/70

    Festsetzung des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97

    Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • OLG Bamberg, 27.07.1990 - 8 W 17/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Erinnerung gegen einen

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Die negative Feststellungsklage stellt ein negatives Spiegelbild der Leistungsklage dar (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156).

    Ihr Wert entspricht daher in vollem Umfang dem Wert einer korrespondierenden Leistungsklage des Beklagten (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156; Münchener Kommentar ZPO-Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rdn. 71).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Der Beklagten dürfte auch aus einer (nach-)vertraglichen Treuepflicht des Drehbuchvertrages vom 28.07.2005 zwischen den Parteien ein Einsichtsrecht in das Drehbuch zugestanden haben, denn die Umständen ließen hier mit einiger Wahrscheinlichkeit für die Beklagte vermuten, die Klägerin habe - trotz der zwischenzeitlichen Verweigerung der Abnahme des Drehbuchs - ihrer Verfilmung doch im Wesentlichen die Drehbuchfassungen der Beklagten zugrunde gelegt (vgl. BGH GRUR 2002, 1046 - Faxkarte, juris Rdn. 24 ff.; vgl. nunmehr auch § 101a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 UrhG n. F.).
  • OLG München, 07.07.1986 - 6 W 1831/86

    Geltung des Grundsatzes des Entsprechens des Streitwerts der negativen

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08
    Bei auf Unterlassung gerichteten Klagen des gewerblichen Rechtsschutzes (und entsprechend bei urheberrechtlichen Streitigkeiten) ist für die Schätzung nach § 3 ZPO das wirtschaftliche Interesse maßgeblich, dass der Kläger des Unterlassungsklageverfahrens an der Unterbindung weiterer Verstöße hat (vgl. BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 W 77/02

    Streitwert der negativen Feststellungsklage; Besetzung des Beschwerdesenats gegen

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

  • BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90

    Bemessung des Streitwerts im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der

  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50

    Negative Feststellungsklage. Streitwert

  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

  • BAG, 19.07.1961 - 3 AZR 387/60

    Negative Feststellungsklage - Wiederkehrende Leistungen - Streitwert -

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