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   OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09   

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https://dejure.org/2009,21899
OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09 (https://dejure.org/2009,21899)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2009 - 5 W 4/09 (https://dejure.org/2009,21899)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 5 W 4/09 (https://dejure.org/2009,21899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Werbung mit unzulässiger Preisangabe: Angabe des Preises für eine Schiffsreise ohne Hinweis auf ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit eines "ab"-Verkaufspreises, wenn es sich um einen Preis für Kinder handelt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Werbung mit Preisangabe muss Service-Entgelt enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Service-Entgelt muss im Preis für im Internet beworbene Reise enthalten sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09
    BGH GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben).

    Dem steht die von den Parteien genannte Entscheidung BGH GRUR 2001, 258 ("Immobilienpreisangaben") nicht entgegen, denn dort hatte der BGH maßgeblich u.a. darauf abgestellt, dass Immobilien nicht allein auf Grund von Zeitungsanzeigen, sondern - jedenfalls von einem verständigen Immobilienkäufer - nur nach sorgfältiger Prüfung der Vor- und Nachteile gekauft werden, so dass kein Interesse der Allgemeinheit an der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung gegeben sei, wie sie Gegenstand jenes Rechtsstreites waren.

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09
    Zudem beruhte diese Entscheidung - wie auch die weitere Entscheidung BGH GRUR 2004, 435 ("FrühlingsgeFlüge") - auf der Rechtslage vor Inkrafttreten der Vorschriften der §§ 2ff UKlaG, nämlich unter der Geltung des § 13 II Ziff.3 UWG; nach jener Vorschrift war aber Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs von klagebefugten Verbänden, dass durch eine Handlung "wesentliche Belange der Verbraucher berührt" werden.

    So wird in der Entscheidung "FrühlingsgeFlüge" (BGH GRUR 2004, 435, 436) ausdrücklich darauf abgestellt, dass der dortige Kläger den geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht auf §§ 2 I, 3 I Ziff.1 UKlaG i.V. mit § 1 I 1 PAngV (ebenso wenig wie auf die Vorgängervorschrift des § 22 AGBG) stützen konnte, weil diese Vorschriften erst nach dem Zeitpunkt in Kraft traten, in dem die beanstandete Wettbewerbshandlung begangen wurde.

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 51/05

    Werbung für Telefondienstleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09
    Aus der von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH ergibt sich vielmehr, dass die Pflicht zur Angabe des Endpreises die Entgelte für solche Leistungen nicht erfasst, die lediglich für die Verwendung der angebotenen oder beworbenen Produkte erforderlich oder mit diesen kompatibel sind, wie etwa benötigte Verbrauchsmaterialien, Zubehör- oder Ersatzteile, Kundendienstleistungen etc., dass die Anforderungen nach der PAngV indes im Hinblick auf die unmittelbar angebotenen oder beworbenen Produkte einzuhalten sind (BGH GRUR 2008, 729, 730 - Werbung für Telefondienstleistungen).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09
    Erforderlich ist aber, dass der Verbraucher in solchen Fällen auf die mit dem Abschluss eines Vertrages verbundenen Kosten und kostenbildenden Faktoren genügend deutlich hingewiesen wird, so dass diese dem Preis eindeutig zugeordnet werden können (BGH GRUR 1999, 261, 262 - Handy-Endpreis ; BGH GRUR 1999, 264, 266f - Handy für 0, 00 DM;Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rz.25).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09
    Erforderlich ist aber, dass der Verbraucher in solchen Fällen auf die mit dem Abschluss eines Vertrages verbundenen Kosten und kostenbildenden Faktoren genügend deutlich hingewiesen wird, so dass diese dem Preis eindeutig zugeordnet werden können (BGH GRUR 1999, 261, 262 - Handy-Endpreis ; BGH GRUR 1999, 264, 266f - Handy für 0, 00 DM;Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rz.25).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09
    Demnach kommt es auf den Eindruck an, den der Verkehr der Angabe entnimmt (BGH GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rz.42).
  • OLG Koblenz, 04.06.2014 - 9 U 1324/13

    Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben -

    Die Qualifizierung als Preisbestandteil unterliegt danach keinem Zweifel (so auch OLG Dresden, Magazindienst 2013, 1022; OLG Jena, Magazindienst 2014, 338; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 W 4/09 -, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.2.2013 - 5 W 11/13 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 16.1.2013 - 6 U 211/12 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 31.03.2016 - 5 U 96/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Kreuzfahrt ohne Angabe des Serviceentgelts pro

    Die Beklagte nimmt weiter zu Unrecht an, das angegriffene Urteil stehe im Widerspruch zur Entscheidung des erkennenden Senats in seinem Beschluss vom 14.1.2009 (5 W 4/09).

    Im übrigen sei angemerkt, dass auch der Senat im Beschluss vom 14.1.2009 (5 W 4/09) ausgeführt hat, dass der durchschnittliche Verbraucher kein Minderjähriger und damit der Normalfall der sei, dass sich derartige Angebote an Erwachsene richten, da Minderjährige nur ausnahmsweise eine derartige Reise buchen und unternehmen würden, so dass der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher davon ausgehe, dass es sich um den niedrigsten Preis handele, zu dem ein Erwachsener die beworbene Reise buchen kann.

  • OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3188/13

    Fehlende Einberechnung des Service-Entgelts in der Kreuzfahrtwerbung

    Denn das so bezeichnete "Service Entgelt" ist - so wie es sich in der Werbung darstellt - kein freiwillig zu entrichtender Betrag (etwa nach der Art eines "Trinkgeldes"), sondern ein verbindlicher Preisbestandteil und sonach in den Endpreis mit hineinzurechnen), des Oberlandesgerichts Dresden vom 24.09.2013 - 14 U 517/13 (MD 2013, 1022) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 19.02.2014 - 2 U 668/13 (vgl. MD 2014, 383 Tz. 15: "... Das Serviceentgelt ist ein Preisbestandteil im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV, da es nicht ein freiwillig zu zahlendes Entgelt wie ein Trinkgeld ist, sondern fester Preisbestandteil für die angebotene Kreuzfahrt. Die Zahl der von der Reise umfassten Nächte und die Höhe des Serviceentgelts stehen nämlich von Anfang an fest. Es handelt sich nicht um einen Preisbestandteil, der noch nicht voraussehbar oder bezifferbar wäre (so der Ausnahmefall bei BGH GRUR 2010, 744 - Sondernewsletter)) sowie auf den Beschluss des OLG Hamburg vom 14.01.2009 - 5 W 4/09 (vgl. MD 2009, 328 Tz. 5: " ... Bei dem hier in Rede stehenden pauschalierten "Trinkgeld" handelt es sich um eine Abgeltung des Bedienungsgeldes für das Servicepersonal, das schon nach der Wertung des § 7 V PAngV als Teil des Endpreises bei Gaststätten- und Beherbergungsverträgen anzusehen ist, ...) in mit dem Streitfall vergleichbaren Fällen.
  • OLG Oldenburg, 09.01.2015 - 6 U 166/14
    Der Senat schließt sich deshalb der - soweit ersichtlich - einhellig in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG München, Urteil vom 15.05.2014 - 6 U 3188/13, juris; KG, Urteil vom 23.09.2014 - 5 U 128/13; KG, Urteil vom 03.12.2013 - 5 U 75/13, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014 - 2 U 668/13, GRUR-RR 2014, 294; OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2013 - 14 U 517/13, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2009 - 5 W 4/09, juris) vertretenen Auffassung an, dass die Angabe eines Preises ohne Einbeziehung eines obligatorisch anfallenden Serviceentgelts gegen die Verpflichtung zur Angabe des Gesamtpreises nach § 1 Abs. 1 und 6 PAngV verstößt und deshalb wettbewerbswidrig ist.
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