Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 13.11.2006

Rechtsprechung
   KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06   

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https://dejure.org/2006,6325
KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06 (https://dejure.org/2006,6325)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 5 W 40/06 (https://dejure.org/2006,6325)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 5 W 40/06 (https://dejure.org/2006,6325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zur wettbewerbsrechtlichen Bewertung einer Werbung mit älteren Testergebnissen für ein (Webhosting-) Produkt, einer Werbung mit zeitlich zurückliegenden Preisherabsetzungen und zu Neuheitswerbungen.

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Prospektwerbung im Bereich des Webhostings; Voraussetzungen für das Vorliegen einer irreführenden Werbung; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen ...

  • webhosting-und-recht.de

    Webvisitenkarten-Werbung von Strato rechtswidrig

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 § 8 Abs. 1
    Werbung mit zeitlich zurückliegenden Preisherabsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit Test zu veralteten Webhosting-Produkten rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit Test zu veralteten Webhosting-Produkten rechtswidrig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65

    Westfalenblatt II

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Maßgeblich sind auch hier die jeweiligen Umstände des Einzelfalles (BGH, GRUR 1968, 433, 437 - Westfalen - Blatt II; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 5 Rdnr. 4.58).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Sie machen aber deutlich, dass der Kläger jedenfalls die Unterlassung des konkret beanstandeten Verhaltens begehrt (BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 12 Rdnr. 2.45 m. w. N.), und zwar einschließlich kerngleicher Handlungen (BGH, WRP 1998, 42, 46 - unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O.,).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1981 - 2 U 169/80
    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Eine Werbung mit älteren Testergebnissen ist irreführend, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar gemacht wird, die angebotenen Waren mit den seinerzeit geprüften nicht gleich sind, die getesteten Waren technisch durch neuere Entwicklungen überholt sind oder für solche Waren neuere Prüfungsergebnisse vorliegen (BGH, GRUR 1985, 932, 933 - veralteter Test; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532; OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 750; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., , § 6 Rdnr. 103).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 163/96

    Teppichpreiswerbung - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Eine solche Irreführung kommt unter anderem dann in Betracht, wenn der frühere höhere Altpreis nicht in letzter Zeit vor der Preisherabsetzung verlangt worden war, insbesondere wenn der angeblich gesenkte Preis bereits vor der Werbung gegolten hat und daher eine Preissenkung in Wahrheit nicht vorliegt (BGH, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 507, 508 - Teppichpreiswerbung).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Sind - wie hier - die jeweiligen Umstände des Einzelfalles maßgeblich, so darf das begehrte Verbot nicht ohne eine Beschränkung auf die beanstandete Werbeanzeige ausgesprochen werden (BGH, GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).
  • OLG Hamburg, 28.10.1999 - 3 U 40/99

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung bei

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Eine Werbung mit älteren Testergebnissen ist irreführend, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar gemacht wird, die angebotenen Waren mit den seinerzeit geprüften nicht gleich sind, die getesteten Waren technisch durch neuere Entwicklungen überholt sind oder für solche Waren neuere Prüfungsergebnisse vorliegen (BGH, GRUR 1985, 932, 933 - veralteter Test; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532; OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 750; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., , § 6 Rdnr. 103).
  • OLG Köln, 18.12.1987 - 6 U 145/87

    Kaufentschluß auf Grund der Beurteilung des Produkts durch die Stiftung

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Eine Werbung mit älteren Testergebnissen ist irreführend, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar gemacht wird, die angebotenen Waren mit den seinerzeit geprüften nicht gleich sind, die getesteten Waren technisch durch neuere Entwicklungen überholt sind oder für solche Waren neuere Prüfungsergebnisse vorliegen (BGH, GRUR 1985, 932, 933 - veralteter Test; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532; OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 750; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., , § 6 Rdnr. 103).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Sie machen aber deutlich, dass der Kläger jedenfalls die Unterlassung des konkret beanstandeten Verhaltens begehrt (BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 12 Rdnr. 2.45 m. w. N.), und zwar einschließlich kerngleicher Handlungen (BGH, WRP 1998, 42, 46 - unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O.,).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Sie machen aber deutlich, dass der Kläger jedenfalls die Unterlassung des konkret beanstandeten Verhaltens begehrt (BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 12 Rdnr. 2.45 m. w. N.), und zwar einschließlich kerngleicher Handlungen (BGH, WRP 1998, 42, 46 - unbestimmter Unterlassungsantrag III; GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O.,).
  • BGH, 02.05.1985 - I ZR 200/83

    Veralteter Test

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 5 W 40/06
    Eine Werbung mit älteren Testergebnissen ist irreführend, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar gemacht wird, die angebotenen Waren mit den seinerzeit geprüften nicht gleich sind, die getesteten Waren technisch durch neuere Entwicklungen überholt sind oder für solche Waren neuere Prüfungsergebnisse vorliegen (BGH, GRUR 1985, 932, 933 - veralteter Test; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532; OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 750; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., , § 6 Rdnr. 103).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94

    Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit;

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.2006 - 5 W 40/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20595
OLG Frankfurt, 13.11.2006 - 5 W 40/06 (https://dejure.org/2006,20595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 (https://dejure.org/2006,20595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2006 - 5 W 40/06 (https://dejure.org/2006,20595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehenbleiben vor Prozessverbindung entstandener Gerichtsgebühren

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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit des Klagebeitritts eines bereits als

    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Klägerbeitritt bei der aktienrechtlichen Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NZG 2001, 277 = AG 2001, 315) überhaupt wegen der Möglichkeit der streitgenössischen Nebenintervention möglich oder erforderlich ist, oder ob für die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes die beitretenden Kläger erst einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen haben, da im aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren die Vorschusspflicht für alle Kläger in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 - OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.), ist die Sachdienlichkeit schon deswegen zu verneinen, weil ohne Zulassung des Klagebeitritts die Sache entscheidungsreif ist, während bei Zulassung ein neues Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten begründet wird und der Beklagten auf ihren Antrag hin eine neue Erwiderungsfrist zu setzen (vgl. Greger in Zöller ZPO, 26. Aufl., § 263 Rz. 269 und erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.).
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