Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44739
OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13 (https://dejure.org/2013,44739)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.11.2013 - 5 W 40/13 (https://dejure.org/2013,44739)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. November 2013 - 5 W 40/13 (https://dejure.org/2013,44739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 181 BGB, § 675c BGB, § 675cff BGB, § 675j BGB, § 675o BGB
    Girovertrag: Ablehnung der Durchführung von Überweisungsaufträgen bei Verdacht des Missbrauchs der elterlichen Vertretungsmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Rcht auf Ablehnung eines Überweisungsauftrages durch eine Bank; Zustimmungsbedürftigkeit bei Überweisung vom Konto einer Minderjährigen

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsbedürftigkeit durch das Vormundschaftsgericht bei möglicher Gefährdung des Kindesvermögens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Überweisungsauftrages durch die Bank

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Überweisungsauftrages durch die Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung von Überweisungsaufträgen bei befürchteter Gefährdung des Kindesvermögens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung von Überweisungsaufträgen bei befürchteter Gefährdung des Kindesvermögens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

    Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13
    Diese Vorschrift gilt für Überweisungen des Vertreters des Kontoinhabers auf ein Konto des Vertreters weder unmittelbar noch analog (BGH, Urteil vom 15. Juni 2004, WM 2004, 1546 bis 1547).

    Diese Regelung erfasst nur Rechtsgeschäfte zwischen Kindern als Schenkern und den Beschenkten, schränkt aber im Außenverhältnis zur Bank die Vertretungsmacht der Eltern zum Abschluss eines Überweisungsvertrages nicht ein (BGH, Urteil vom 15. Juni 2004, WM 2004, 1546 bis 1547, juris-Rn. 16 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 15. Juni 2004, a.a.O., WM 2004, 1546 bis 1547, juris-Rn. 18) hat grundsätzlich der Vertretene das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs zu tragen; den Vertragspartner trifft keine Prüfungspflicht ob und in wie weit der Vertreter im Innenverhältnis gebunden ist, von seiner nach außen unbeschränkten Vertretungsmacht begrenzenden Gebrauch zu machen.

    Insoweit ist der hier zugrunde liegende Sachverhalt auch nicht mit dem der BGH-Entscheidung vom 15. Juni 2004 (WM 2004, 1546 bis 1647) vergleichbar.

  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13
    Im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs genügt es, wenn die Bank aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung schöpft (BGH, a.a.O. unter Hinweis auf BGH, WM 1992, 1362 ff. und BGH, WM 1994, 1204 ff.).

    Notwendig ist dabei eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs (BGH, a.a.O. unter Hinweis auf BGH WM 1994, 1204 f. und BGH WM 1999, 1617 f.).

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13
    Aus dem Girovertrag ergibt sich für ein Kreditinstitut die Schutzpflicht, die Interessen seiner Kunden zu wahren (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008, XI ZR 56/2007, WM 2008, 1252 bis 1257, juris-Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 70/74

    Schadensersatzpflicht einer Bank bei schuldhafter Verletzung einer sich aus der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13
    Eine entsprechende Schutz- und Warnpflicht ist im Überweisungsverkehr dann anzunehmen, wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht aufdrängt (BGH, a.a.O. unter Hinweis auf BGH, WM 1976, 474).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 164/91

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13
    Im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs genügt es, wenn die Bank aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung schöpft (BGH, a.a.O. unter Hinweis auf BGH, WM 1992, 1362 ff. und BGH, WM 1994, 1204 ff.).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13
    Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen (vgl. BGH, Urt. v. 7. Oktober 2008 - XI ZB 24/07).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13
    Notwendig ist dabei eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs (BGH, a.a.O. unter Hinweis auf BGH WM 1994, 1204 f. und BGH WM 1999, 1617 f.).
  • OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 40/13
    Hier durfte die Beklagte zunächst aufgrund der Gutschriften vom 29. August 2012 über insgesamt 140.000,00 EUR auf den Willen der Eltern schließen, dies als endgültige Übertragung der Gläubigerstellung anzusehen (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 1999, 29 U 130/1997, OLGR 1999, 230 ff.).
  • BGH, 06.04.2017 - III ZR 368/16

    Eltern haften nicht für 0900er-Käufe ihrer Kinder

    Diese Vorschrift enthält mithin eine spezielle Regelung für den Fall von durch den Berechtigten nicht gemäß § 675j BGB autorisierten, das heißt ihm auch nach den allgemeinen Vertretungsregeln nicht zuzurechnenden (siehe hierzu OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 741; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 675j Rn. 2) Zahlungsvorgängen.
  • OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21

    Autorisierung von Überweisungen; Missbrauch der Vertretungsmacht; Bankrecht;

    Zahler ist der verfügungsberechtigte Kontoinhaber oder ein bei Zulässigkeit der Vertretung mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestatteter Dritter (Sprau in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 675j Rn. 2; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 W 40/13 - juris, Rn. 9), dem ggf. - im Falle der Verwendung eines Zahlungsinstruments - ein eigenes personalisiertes Zahlungsinstrument einschließlich gesonderter personalisierter Sicherheitsmerkmale zugewiesen worden ist (BGH, a.a.O.; Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14 - beck-online, Rn. 58 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht