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   OLG Koblenz, 28.06.1999 - 5 W 404/99   

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https://dejure.org/1999,5162
OLG Koblenz, 28.06.1999 - 5 W 404/99 (https://dejure.org/1999,5162)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.06.1999 - 5 W 404/99 (https://dejure.org/1999,5162)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juni 1999 - 5 W 404/99 (https://dejure.org/1999,5162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Kostenansatz; Nichtvollzug; Verfahrenskosten; Gerichtskosten

  • Judicialis

    ZPO § 929 Abs. 2; ; GKG § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 54; ZPO § 929 Abs. 2
    Kein Kostenansatz der Staatskasse gegen Verfügungsbeklagten bei Nichtvollzug der einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 732
  • FamRZ 2001, 434
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16

    Kostenfestsetzung: Wirksamkeitserfordernis der Zustellung der

    Die von der Antragsgegnerin für ihren Standpunkt zitierten Entscheidungen des OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 1998 - 8 W 228/98 - (juris) und des OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juni 1999 - 5 W 404/99 - (juris) betreffen die Haftung als Entscheidungsschuldner gegenüber der Staatskasse für den Fall des Nichtvollzugs der einstweiligen Verfügung.
  • AG Bad Segeberg, 10.12.2018 - 17 C 285/18

    Inanspruchnahme eines Kostenschuldners nur nach Zustellung des Kostenbescheids

    Daran fehlt es, solange die Entscheidung dieser Partei weder vom Gericht noch, wie bei der im Beschlusswege erlassenen einstweiligen Verfügung erforderlich (§§ 936, 922 Abs. 2 ZPO), im Parteibetrieb zugestellt worden ist (KG NJW-RR 2000, 1239; Volpert in: Schneider/Wolf/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. (2017), § 29 GKG, Rn. 6-8; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl. (2019), § 29 GKG, Rn. 3 f.; vgl. entsprechend auch: BFH BeckRS 2003, 25002005; strenger: OLG Koblenz NJW-RR 2000, 732: Zustellung der einstweiligen Verfügung innerhalb der in § 929 Abs. 3 ZPO geregelten Vollziehungsfrist; a.A.: AG Neuruppin AGS 2011, 556: Vollstreckbarkeit von Gerichtskosten nach der JBeitrO hängt nicht von der Zustellung vollstreckbarer Entscheidungen ab).
  • AG Neuruppin, 31.03.2010 - 42 C 376/08

    Gerichtskosten: Kostentragungspflicht bei nicht zugestellter einstweiliger

    Die wohl überwiegende Rechtsmeinung in Praxis und Literatur geht davon aus, dass der gegen ihn gerichtete Kostenausspruch erst nach einer Zustellung der Hauptsacheentscheidung von der Justizkasse vollziehbar werde (BFH in BFH/NV 2003, 1201; Kammergericht NJW-RR 2000, 1239; OLG Bremen KostRspr § 54 GKG Nr. 13 m. zust. Anm. Schneider; OLG Hamburg MDR 1999, 60; OLG Jena OLGR Jena 2005, 964; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 732; AG Grevenbroich MDR 1999, 767; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. § 29 GKG Rz. 5; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand Dez. 2008, Kommentar zum KV Nrn. 1410-1425, Abschn. 5.0 Rz. 17; Schröder JurBüro 1997, 151).
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