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Rechtsprechung
   KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,474
KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
KG, Entscheidung vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
KG, Entscheidung vom 11. April 2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Bagatellverstöße - Die vorschriftswidrig abgekürzte Angabe des Vornamens derVertretungsperson einer juristischen Person im Impressum und die fehlerhafteBelehrung über die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB können wettbewerbsrechtlichals Bagatellverstoß zu ...

  • openjur.de

    §§ 357, 312c, 346 BGB; §§ 4, 3 UWG; § 1 BGB-InfoV

  • LawCommunity.de

    Bagatellverstoß in Impressum und Widerrufsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Zur Belehrung über das Widerrufsrecht und zum Wertersatzhinweis bei Fernabsatzgeschäften

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Abkürzung des Geschäftsführernamens im Impressum ist Bagatellverstoß - oder doch nicht?

  • JurPC

    Bagatellverstoß bezüglich Belehrung über Widerrufsfolgen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fernabsatz: Angabe des Vornamens (hier: Geschäftsführer einer jur. Person)?

  • stroemer.de

    Heizstrahler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit einer unkorrekten bzw. unvollständigen Angabe der von Rechts wegen erforderlichen Anbieterdaten i.R.d. Internetauftritts zu einer mehr als unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs; Erforderlichkeit einer nach objektiven und subjektiven Momenten unter ...

  • online-und-recht.de

    Benennung einer vertretungsberechtigten Person im Internet

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BGB § 312c; ; BGB § 346; ; BGB § 357; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB-InfoV § 10

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Belehrung über das Widerrufsrecht - Wertersatzhinweis bei Fernabsatzgeschäften

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Die Widerrufsbelehrung Rechtsfolgen

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unvollständiges Impressum als Bagatellverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ordnungsgemäßes Web-Impressum + alte Widerrufsbelehrung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar

  • juracontent.de PDF, S. 5 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • juracontent.de PDF, S. 6 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bagatellverstoß bei Verwendung des alten Musters bei eBay

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bagatellverstoß im Rahmen von Impressumsangaben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäßes Web-Impressum und alte Widerrufsbelehrung

Besprechungen u.ä. (3)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • drbuecker.de (Kurzanmerkung)

    Unvollständige Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs kann Bagatellverstoß darstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 352
  • MMR 2008, 541
  • MIR 2008, Dok. 127
  • K&R 2008, 375
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • KG, 25.03.2008 - 5 W 58/08
    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    So erscheint der (übernächste) Folgesatz "Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt" nicht als einziger Fall, in dem eine Wertersatzpflicht nicht in Betracht kommt, sondern als Beispielsfall (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Es ist jedoch anzunehmen, dass sich aufgrund dieser Unklarheit nur in Ausnahmefällen ein Verbraucher davon abhalten lässt, nach Belieben mit der gekauften Sache zu verfahren und gegebenenfalls von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (siehe auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Dem Informationsbedürfnis des durchschnittlichen Verbrauchers wird eine zusammenfassende, sich auf die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien konzentrierende Darstellung der Rechtsfolgen des Widerrufs weitaus gerechter (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Daher ist unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten hier die beanstandete Lücke in der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung, welche dem bislang gültigen Muster der Widerrufsbelehrung weitgehend entspricht, nach allem jedenfalls bis zum Ablauf besagten Übergangszeitraums am 1. Oktober 2008 als Bagatellverstoß zu werten (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

  • KG, 09.11.2007 - 5 W 304/07

    Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz von

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Die Feststellung, ob ein Wettbewerbsverstoß geeignet ist, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu verfälschen, setzt eine nach objektiven und subjektiven Momenten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffende Wertung voraus (Senat GRUR-RR 2008, 131, 133; OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23).

    Das ergibt § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB (Senat GRUR-RR 2008, 131).

    Denn dieser Verstoß ist jedenfalls in dem hier zu beurteilenden Fall nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer im Sinne von § 3 UWG mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen (vgl. auch Senat GRUR-RR 2008, 131, 132 f.).

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 4 W 1/07

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Auch ist dem Antragsteller weiter darin zu folgen, dass bei einer sogenannten Auktion auf der Internetplattform eBay Waren bereits verbindlich angeboten werden, sodass der Kaufvertrag schon mit der entsprechenden auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers zustande kommt (vgl. BGH NJW 2002, 363, 364 f; NJW 2005, 53, 54) und vor diesem Vertragsschluss regelmäßig keine Belehrung in Textform erfolgt, weil eine lediglich ins Internet gestellte Widerrufsbelehrung keine solche in "Textform" im Sinne der §§ 126 b, 357 Abs. 3 Satz 1 BGB ist, solange es nicht zu einer Perpetuierung der Erklärung bei dem abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt (vgl. Senat NJW 2006, 3215, 3216; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 174; OLG Hamm MMR 2007, 377; OLG Köln a.a.O., S. 89).

    Das Muster kommt bei einer - wie hier - lediglich ins Internet gestellten Belehrung demnach von vornherein nicht zum Tragen (Senat MMR 2007, 185, 186; OLG Hamm, MMR 2007, 377, 378).

  • KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07

    Wettbewerbsverstoß: Identitätsangabe beim Fernabsatz von Waren im Internet;

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Daher ist ein solcher Verstoß eines Unternehmers in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S. von § 3 UWG zu beeinträchtigen (vgl. Senat GRUR-RR 2007, 328 f.).

    Deshalb beurteilt der Senat das - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers (GRUR-RR 2007, 328 f.) - gemäß § 3 UWG als Bagatellverstoß und nicht als unlautere Wettbewerbshandlung.

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Andererseits ist ein effektiver Verbraucherschutz aber auch nur dann gewährleistet, wenn die Belehrung unmissverständlich und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutig ist (BGH NJW 2002, 3396, 3397; BGH NJW 2007, 1946).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Letzteres hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (vgl. zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. - BGH GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben, m.w.N.).
  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Das Muster kommt bei einer - wie hier - lediglich ins Internet gestellten Belehrung demnach von vornherein nicht zum Tragen (Senat MMR 2007, 185, 186; OLG Hamm, MMR 2007, 377, 378).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Andererseits ist ein effektiver Verbraucherschutz aber auch nur dann gewährleistet, wenn die Belehrung unmissverständlich und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutig ist (BGH NJW 2002, 3396, 3397; BGH NJW 2007, 1946).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Es reicht nicht aus, dass der Verstoß lediglich geeignet ist, irgendeinen geringfügigen Wettbewerbsvorsprung zu begründen (vgl. zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. BGH GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Ein Spezialitätsverhältnis zwischen den Vorschriften dürfte eher umgekehrt bestehen, da sich § 312c Abs. 2 Satz 1 BGB auf die bei jedem Fernabsatzgeschäft vorzunehmenden Pflichtangaben bezieht, während § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB eine keineswegs verpflichtende Abbedingung von § 357 Abs. 1 Satz 1, § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 2. Halbsatz BGB betrifft (OLG Köln GRUR-RR 2008, 88, 91; OLG Stuttgart, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 U 71/07 - juris Rdn. 34).
  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

  • OLG Hamburg, 19.06.2007 - 5 W 92/07

    Hinweis zur Haftung des Käufers für Verschlechterung der Sache nach § 357 Abs.3

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

  • OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07

    Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

  • LG Berlin, 04.01.2008 - 16 O 894/07

    Angabe der Auslandslieferkosten und Widerrufsbelehrung per Grafikdatei

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines

    § 312d Abs. 2 BGB aF bezieht sich auf die bei jedem Fernabsatzgeschäft vorzunehmenden Pflichtangaben, während § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB aF die Bestimmungen in § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF, § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB zugunsten des Unternehmers abbedingt (OLG Köln, OLGR 2007, 695, 700; OLG Stuttgart, aaO S. 380; KG Berlin, GRUR-RR 2008, 352, 353 f.; Staudinger/Kaiser, aaO Rn. 50 mwN; offen gelassen im Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, WM 2010, 721 Rn. 36 [jeweils zu § 312c Abs. 2 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung]).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Wenn - wovon das Berufungsgericht ausgeht - die Erteilung eines den Voraussetzungen des § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB genügenden Hinweises bei Vertragsschlüssen über eBay von vornherein ausgeschlossen ist, weil der Vertrag zustande kommt, ohne dass der erforderliche Hinweis spätestens bei Vertragsschluss in Textform erteilt werden kann (str.; so auch OLG Stuttgart, ZGS 2008, 197, 200; KG, MMR 2008, 541, 543), ist die Klausel 3 unwirksam, weil sie keinen Hinweis darauf enthält, dass für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kein Wertersatz zu leisten ist (vgl. Gestaltungshinweis 6 zu Anlage 3 BGB-InfoV).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 4 U 213/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der HReg-Nr und der USt-ID in einem

    Es liegt insofern nicht der Fall vor, dass nur einzelne Teile hiervon fehlen, wie etwa in dem von der Beklagten genannten Fall des KG, Beschl. v. 11.04.2008, Az. 5 W 41/08, in dem es u.a. im Hinblick auf §§ 312 c BGB; 1 I Nr. 3 BGB-InfoVO nur um das Fehlen des Vornamens des Geschäftsführers einer GmbH im Impressum des Internetauftritts ging.
  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

    Der Verbraucher wird durch das Fehlen der Angabe eines Vertretungsberechtigten nicht von der Abgabe (rechts)geschäftlicher Erklärungen gegenüber der Antragsgegnerin oder der Erhebung einer Klage abgehalten (vgl. schon Senat, GRUR-RR 2008, 352, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 04.08.2009 - 4 U 11/09

    Anforderungen an ein Webseiten-Impressum einer GbR

    Dabei verbleibt der Senat auch angesichts der Entscheidung des KG, GRUR-RR 2008, 352.
  • LG Bielefeld, 05.11.2008 - 18 O 34/08

    Rechtsmissbrauch, weil der Anwalt mit dem Kläger verwandt ist?

    Nach Auffassung des KG (Beschluss vom 11.04.2008 - AZ: 5 W 41/08 = …
  • LG Dortmund, 26.03.2013 - 3 O 102/13

    Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum

    Denn insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften wie der DL-InfoV ist stets sorgfältig zu prüfen, ob nicht ein Bagatellverstoß anzunehmen ist (vgl. auch KG GRUR-RR 2008, 352; Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 11.158).
  • LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16

    Amazon-Händler haften für Schutzrechtsverletzungen Dritter im eigenen Angebot

    Umso wichtiger ist demnach die Angabe der hinter den Angeboten stehenden natürlichen Person (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 sowie GRUR-RR 2007, 328 f. zur vorherigen Rechtslage und der oben genannten Unterscheidung).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4028
OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,4028)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.07.2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,4028)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,4028)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Selbständiges Beweisverfahren: (Un-) Zulässigkeit im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der Verursachung der Verletzung einer Person durch einen ärztlichen Behandlungsfehler als Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens; Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens bei ...

  • Wolters Kluwer

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der Verursachung der Verletzung einer Person durch einen ärztlichen Behandlungsfehler als Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens; Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485
    Voraussetzungen für Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485 Abs. 2
    Selbstständiges Beweisverfahren zur Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Zum selbständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsrecht; Arzthaftungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1059
  • VersR 2009, 805
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 19.12.2005 - 4 W 503/05
    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08
    III.) Ein selbständiges Beweisverfahren ist jedoch unzulässig, soweit dieses allein der Ausforschung dient, um damit erst die Voraussetzungen für eine Klage zu schaffen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.12.2005, 4 W 503/05. zitiert nach juris. Stein/Jonas-Leipold, a.a.O., § 485 Rdnr. 21. Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 487 Rdnr. 2. Zöller-Herget, a.a.O., § 487 Rdnr. 4).
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kann bei Arzthaftungsansprüchen das rechtliche Interesse gemäß § 485 Abs. 2 ZPO an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalles verneint werden (Bundesgerichtshof NJW 2003, S. 1741, 1742).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08
    1.) Entgegen der Annahme des Landgerichts kann Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens die Klärung der Behauptung sein, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt bzw. dass die Verletzung einer Person durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht worden ist (vgl. Stein/JonasLeipold, ZPO, 22.A., § 485 Rdnr. 24. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW 2000, S. 3438, 3439. Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 1999, S. 874, 875. Bockey, NJW 2003, S. 3453, 3454. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 234. Mohr, MedR 1996, S. 454, 454).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98

    Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08
    1.) Entgegen der Annahme des Landgerichts kann Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens die Klärung der Behauptung sein, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt bzw. dass die Verletzung einer Person durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht worden ist (vgl. Stein/JonasLeipold, ZPO, 22.A., § 485 Rdnr. 24. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW 2000, S. 3438, 3439. Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 1999, S. 874, 875. Bockey, NJW 2003, S. 3453, 3454. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 234. Mohr, MedR 1996, S. 454, 454).
  • OLG Naumburg, 14.11.2005 - 1 W 18/05

    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08
    Die gegenteilige Auffassung (KG OLGR 2007, S. 539, 540. Oberlandesgericht Naumburg, OLGR 2006, S. 255, 255 f.. Musielak-Huber, ZPO, 6.A., § 485 Rdnr. 14) überzeugt nicht.
  • KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen bei Anspruch aus Arzthaftung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08
    Die gegenteilige Auffassung (KG OLGR 2007, S. 539, 540. Oberlandesgericht Naumburg, OLGR 2006, S. 255, 255 f.. Musielak-Huber, ZPO, 6.A., § 485 Rdnr. 14) überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Einigkeit besteht jedenfalls darin, dass ein Ausforschungsbeweis ausgeschlossen ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 08. Juli 2008 - 5 W 41/08 - MDR 2008, 1059; VG Ansbach (17. Kammer), Beschluss vom 06.05.2019 - AN 17 X 18.1897 - BeckRS 2019, 9258; OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 19 W 36/99 - MDR 2000, 226).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw.

    Jedoch gilt im Rahmen des § 487 Nr. 2 ZPO das Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Vortrag (BAG NJOZ 2009, 281 Tz. 28; OLG Oldenburg MDR 2008, 1059, juris Rn. 8; GesR 2010, 76, juris Rn. 7; Zöller/ Herget , ZPO, 30. Aufl., § 487 Rn. 4; Martis/Winkhart aaO, Rn. B 507, 519).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Der Senat hat sich deshalb mit Beschluss vom 3. November 2010 (7 W 25/10, zur Veröffentlichung vorgesehen) der ganz herrschenden Meinung angeschlossen, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).

    In Arzthaftungssachen genügt es daher, wenn der Patient unter Bezeichnung gewisser Anhaltspunkte die Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufstellt (OLG Brandenburg, a.a.O. Tz. 4; OLG Jena, a.a.O. Tz. 51; OLG Oldenburg, VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; vgl. auch OLG Nürnberg, a.a.O. 805).

  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Der Senat folgt deshalb der ganz herrschenden Meinung, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374 ; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).

    In Arzthaftungssachen genügt es daher, wenn der Patient unter Bezeichnung gewisser Anhaltspunkte die Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufstellt (OLG Brandenburg, aaO. Tz. 4; OLG Jena, aaO. Tz. 51; OLG Oldenburg, VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; vgl. auch OLG Nürnberg, aaO. 805).

  • OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22

    Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit

    (bb) Soweit der Erstattungsanspruch gegen den Krankheitskostenversicherer aufgrund der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung davon abhängt, ob das Behandlungsverfahren nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und den erhobenen Befunden als erfolgversprechend und notwendig anzusehen ist, betrifft die Begutachtung den Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens im Sinne von § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 805, juris Rn. 26 f; OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 5 W 41/08, juris Tenor und Rn. 7, Tenor nicht abgedruckt in VersR 2009, 805; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 3; Rinke/Balser, VersR 2009, 188, 189; vgl. auch Wendt in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, 4. Aufl., § 11 Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 11.12.2013 - 1 W 41/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an der Beweissicherung in

    Ob die Fragen 6, 9 und 10 der Antragsschrift deshalb unberücksichtigt bleiben durften, weil sie auf eine Ausforschung gerichtet sind, wie das Landgericht im Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss vertreten hat (vgl. hierzu bspw. OLG Oldenburg r + s 2008, 492; KG NJW-RR 20000, 468, 469; OLG Jena OLG-NL 1998, 118, 119; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1995, 831), kann offen bleiben.
  • OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Zutreffender Ansicht nach schließt das nicht aus, im selbstständigen Beweisverfahren auch der Behauptung nachzugehen, es liege ein ärztlicher Behandlungsfehler vor oder die Verletzung einer Person sei durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht worden (ausführlich dazu OLG Oldenburg, MDR 2008, S. 1059 f. m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 W 24/11

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens;

    Dies umfasst auch die Möglichkeit der Klärung, ob die Behandlung vom geschuldeten ärztlichen Standard abweicht und ob diese Abweichung den Schaden (mit-) verursacht hat oder hierzu zumindest geeignet war (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2010, Az. 7 W 27/10, zitiert nach juris; OLG Oldenburg VersR 2009, S. 805; OLG Düsseldorf VersR 2010, S. 1056; OLG Nürnberg VersR 2009, S. 803; so auch der Senat im Beschluss vom 12.11.2009, Az. 12 W 33/09, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2009 - 12 W 33/09

    Selbständiges Beweisverfahren: (Un-)Zulässigkeit in einer die Dosierung eines

    Gleichwohl kann eine gerichtliche Entscheidung nicht ohne entsprechende sachverständige Feststellungen getroffen werden, da sie maßgeblich vom medizinischen Standard, der einen objektiven Charakter aufweist, bestimmt wird (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2008, 1059).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 12 W 21/21

    Selbständiges Beweisverfahren über Mängel von ärztlichen Behandlungen

    In Arzthaftungsfällen ist ein selbständiges Beweisverfahren mithin nur zulässig, wenn der Antragsteller unter Bezeichnung gewisser Anhaltspunkte die Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufstellt und das selbständige Beweisverfahren der Klärung dieses behaupteten Behandlungsfehlers dient (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2008, 1059, juris Rn. 8; OLG Oldenburg GesR 2010, 76, juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10

    Rechtliches Interesse zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers im

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - I-5 W 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7837
OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - I-5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,7837)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.2008 - I-5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,7837)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - I-5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,7837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Voraussetzungen für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit; Befürchtung fehlender Unparteilichkeit des Sachverständigen; Zulässigkeit der Delegierung einer Befunderhebung an Hilfskräfte; Aufgaben im Kernbereich der ...

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § ... 360 Abs. 1; ; ZPO § 404 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 407a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 407a Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit eines zunächst als Hilfskraft des zuvor bestellten und entpflichteten Sachverständigen tätigen, jetzt gerichtlich beauftragten Sachverständigen; Streitwert im Ablehnungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hilfskraft als neuer Sachverständiger: Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Keine Befangenheit bei Hilfstätigkeit vor Ernennung! (IBR 2009, 1235)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 552
  • BauR 2011, 1206
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 7 U 175/02

    Befristete Leistungsvereinbarung enthält noch kein Anerkenntnis bedingungsgemäßer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    Er darf jedoch auf der Grundlage des § 407 a Abs. 2 Satz 2 ZPO die Befunderhebung an Hilfskräfte delegieren, ebenso die Zusammenstellung der für die Begutachtung erheblichen Informationen aus der Akte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).

    Zulässig ist indes, dass der Sachverständige sich die wissenschaftliche Auswertung von einem Dritten vorbereiten lässt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang reicht es für die Feststellung einer eigenen kognitiven Leistung des Sachverständigen aus, bei der noch kein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 Satz 1 ZPO gegeben wäre, dass der Sachverständige erklärt, er habe die Auswertung nachvollzogen und sich zu eigen gemacht, bzw. er sei mit der Befunderhebung und Beurteilung einverstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2649; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).

    Da jedoch - wie gesagt - dem Sachverständigen eine vollständige Übertragung der Begutachtung auf einen Mitarbeiter nicht gestattet ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 08.01.1985, VI ZR 15/83, NJW 1985, 1399, 1400), muss auch bei der Delegation von Sachverständigentätigkeiten auf Hilfskräfte stets sichergestellt sein, dass der beauftragte Sachverständige, die volle fachliche, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das Gutachten übernimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2646; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    In diesem Zusammenhang reicht es für die Feststellung einer eigenen kognitiven Leistung des Sachverständigen aus, bei der noch kein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 Satz 1 ZPO gegeben wäre, dass der Sachverständige erklärt, er habe die Auswertung nachvollzogen und sich zu eigen gemacht, bzw. er sei mit der Befunderhebung und Beurteilung einverstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2649; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).

    Da jedoch - wie gesagt - dem Sachverständigen eine vollständige Übertragung der Begutachtung auf einen Mitarbeiter nicht gestattet ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 08.01.1985, VI ZR 15/83, NJW 1985, 1399, 1400), muss auch bei der Delegation von Sachverständigentätigkeiten auf Hilfskräfte stets sichergestellt sein, dass der beauftragte Sachverständige, die volle fachliche, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das Gutachten übernimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2646; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).

    Die nötige eindeutige Erklärung, die die Übernahme der Verantwortung gewährleistet, ist in Formulierungen wie "Einverstanden auf Grund eigener Untersuchung und Beurteilung" oder "mit Befund oder Beurteilung einverstanden" enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2646).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss v. 13.1.1987 - X ZR 29/96, GRUR 1987, 350;.Beschluss v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung I; Beschluss v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869).

    Eine solche Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann berechtigt sein, wenn der Sachverständige seine gutachterlichen Äußerungen in einer Weise gestaltet, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (BGH, Beschluss vom 15.03.2005, Az: VI ZB 74/04 = EBE/BGH 2005, BGH-Ls 397/05).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 5 W 48/03

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    Den Streitwert setzt der Senat in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung auf 1/3 des Hauptsachestreitwert, also auf 2.200 EUR fest (vgl. Beschlusse vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss v. 13.1.1987 - X ZR 29/96, GRUR 1987, 350;.Beschluss v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung I; Beschluss v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - 5 W 36/04

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    Den Streitwert setzt der Senat in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung auf 1/3 des Hauptsachestreitwert, also auf 2.200 EUR fest (vgl. Beschlusse vom 11.12.2003 I - 5 W 48/03, OLGR 2004, 372, sowie vom 08.09.2004, I - 5 W 36/04, OLGR 2005, 64).
  • OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05

    Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    Der Vorwurf kann daher ebenfalls nicht das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen (vgl. hierzu. OLG Jena, Beschluss vom 14.12.2005, 4 W 399/05, BauR 2006, 1177f = MDR 2006, 1011, juris Rz. 13).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    Da jedoch - wie gesagt - dem Sachverständigen eine vollständige Übertragung der Begutachtung auf einen Mitarbeiter nicht gestattet ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 08.01.1985, VI ZR 15/83, NJW 1985, 1399, 1400), muss auch bei der Delegation von Sachverständigentätigkeiten auf Hilfskräfte stets sichergestellt sein, dass der beauftragte Sachverständige, die volle fachliche, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das Gutachten übernimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09-03-1984 - 8 C 97/83, NJW 1984, 2645, 2646; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2004, 7 U 175/02, NJOZ 2004, 1192, 1194 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00

    Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2008 - 5 W 41/08
    Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss v. 13.1.1987 - X ZR 29/96, GRUR 1987, 350;.Beschluss v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung I; Beschluss v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869).
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