Rechtsprechung
KG, 03.10.1986 - 5 W 4195/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,6141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung einer einstweiligen Verfügung; Institut der Abmahnung und Ausnahmen der Hinweispflicht durch den Verletzten; Unterlassungserklärung nach dem "neuen Hamburger Brauch"; Veranlassung zur Klageerhebung durch die Abgabe einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.07.1986 - 16 O 497/86
- KG, 03.10.1986 - 5 W 4195/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 491
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1977 - I ZR 119/76
Hamburger Brauch
Auszug aus KG, 03.10.1986 - 5 W 4195/86
Die Antragsgegnerin hat eine Unterlassungserklärung nach dem sogenannten "alten Hamburger Brauch" abgegeben, Unterlassungserklärungen in dieser Form werden von der Rechtsprechung als nicht geeignet angesehen, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen (BGH WRP 1978, 38 = GRUR 1978, 192).
- OLG Celle, 29.07.2008 - 13 W 82/08
Pflicht eines Abmahnenden zur Nachfrage beim Verletzen vor einer Klageerhebung …
Eine solche ist beispielsweise angenommen worden für den Fall, dass die Antwort des Abgemahnten, der eine wenn auch unzureichende - Verpflichtungserklärung anbietet, offensichtlich auf Missverständnissen beruht, die durch die Vorkorrespondenz entstanden sind (OLG Hamburg…, Beschluss vom 2. September 1991 - 3 W 85/91, MünchKommUWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 132), oder der Schuldner eine Vertragsstrafe verspricht, die inhaltlich von der geforderten abweicht, er ansonsten aber zum Ausdruck bringt, dass er eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden will (KG, Beschluss vom 3. Oktober 1986 - 5 W 4195/86).