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   OLG Schleswig, 29.01.1997 - 5 W 47/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12441
OLG Schleswig, 29.01.1997 - 5 W 47/96 (https://dejure.org/1997,12441)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.01.1997 - 5 W 47/96 (https://dejure.org/1997,12441)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 5 W 47/96 (https://dejure.org/1997,12441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei Devisentermingeschäft mit einer Bank mit Sitz in Luxemburg

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 1997, 991
  • BB 1997, 955
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Verneinung der

    Der im Beschwerdeverfahren ergangene Beschluß des Oberlandesgerichts Schleswig vom 29. Januar 1997 (5 W 47/96) ist veröffentlicht in WM 1997, 991.
  • OLG Köln, 05.11.2003 - 13 U 12/03

    Prozessualer Schutz des Art. 13 EuGVÜ; Luxemburger Auslegungsprotokoll -

    Ob der Vertragsschluss nicht wenigstens in einem vernünftigen zeitlichen Zusammenhang mit den zuvor im Wohnsitzstaat des Verbrauchers durchgeführten Werbemaßnahmen stehen muss (so z.B. die in IPRax 1995, 95 unter 3. b) abgedruckte Stellungnahme der Bundesregierung; ferner Auer in: Bülow/Böckstiegel/ Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsschutz in Zivil- und Handelssachen, Rz. 42 zu Art. 13 EuGVÜ; Hausmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., Anh. I § 40 Rz. 19; Benicke, WM 1997, 945, 951 m.w.Nachw. in Fußn. 65), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob ein sachlicher Bezug der Werbung zu dem nachfolgenden Vertragsabschluss gegeben sein muss (OLG Schleswig, WM 1997, 991 = RIW 1997, 955; zustimmend Gottwald in: MüK-ZPO, 2. Aufl., Rz. 10 zu Art. 13 EuGVÜ; ablehnend Mankowski, RIW 1997, 990, 992 und ders. in EwiR Art. 13 EuGVÜ 1/97; Nasall in WuB VII B. - 1.97).
  • OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00

    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

    Es hat vielmehr - bestätigt durch Beschluß des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 29.1.1997 (5 W 47/96 abgedruckt in WM 1997, 991 = RIW 1997, 955 f mit kritischen Anmerkungen von Mankowski in RIW 1997, 990 ff) - der Antragstellerin Prozeßkostenhilfe für die beabsichtigte Klage versagt, weil die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Lübeck insbesondere nach Art. 13 - 15 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) nicht gegeben sei.
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