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   OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04 - 17   

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https://dejure.org/2004,7318
OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04 - 17 (https://dejure.org/2004,7318)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.06.2004 - 5 W 48/04 - 17 (https://dejure.org/2004,7318)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 5 W 48/04 - 17 (https://dejure.org/2004,7318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Neue Klage wegen Verzugsschadens nach Ablauf der Sechsmonatsfrist bei rechtskräftigem Urteil zur Rentenleistung im Vorprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die sofortige Beschwerde; Reichweite des Ausschlusses von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Versäumung der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung

  • Judicialis

    VVG § 12; ; VVG § 12 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 1; VVG § 12 Abs. 3
    Zum Ausschluss von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Fristversäumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.05.1983 - IVa ZR 74/81

    Verjährung von Schadensersaztansprüchen wegen verspäteter Auszahlung einer nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    a) Allerdings ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche wegen Verzugs grundsätzlich § 12 Abs. 3 VVG unterfallen, da es sich hier ebenfalls um Ansprüche "aus dem Versicherungsvertrag" (§ 12 Abs. 1, 3 VVG) handelt (vgl. BGH VersR 1959, 701; 1983, 673; Prölls-Martin VVG, 26. Aufl., § 12 Rn. 6 mit weiterem Nachweis aus der Rechtsprechung).

    Dies gilt auch für korrespondierende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzuges (BGH Urt. vom 10.05.1983, IV a ZR 74/81, VersR 1983, 673; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 Rn. 6 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 132/91

    Wirksamkeit und Rechtsfolge der Klagefrist - Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    Das Schreiben vom 25.11.1993 bezieht sich auf einen anderen Versicherungsfall als denjenigen, der zur Verurteilung der Beklagten durch den Senat führte und ist daher nicht geeignet, den Kläger mit seinen Ansprüchen auszuschließen (OLG Frankfurt VersR 2003, 1430; OLG Hamm VersR 1992, 1249, 1250; Römer/Langheid a.a.O., § 12 Rn. 91).

    Das OLG Hamm (VersR 1992, 1249 ) führt demgegenüber aus, das Erfordernis einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes könne ebenfalls nicht als selbstverständliches Kriterium für einen neuen Versicherungsfall vorausgesetzt werden.

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    Ungeachtet der Frage, ob dieses in Fällen wie dem vorliegenden überhaupt zu berücksichtigen ist, wäre es Sache der Beklagten, dies darzulegen und zu beweisen (vgl. zur Beweislast: BGH, Urt. vom 16.01.1959, VI ZR 179/57, BGHZ 29, 176 ; Urt. vom 25.11.1992, VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281 ; Palandt, BGB, 63. Aufl., vor § 249 Rn. 107; Grüneberg in Bamberger/Roth, BGB, vor § 249 Rn. 781).
  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 317/86

    Verjährung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegen der für Lebensversicherungen geltenden 5- jährigen Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG (vgl. BGH NJW-RR 1989, 89).
  • OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeitsrente; Eintritt der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    aa) Das OLG Nürnberg (VersR 2002, 693 f) geht insoweit davon aus, die Präklusionswirkung des § 12 Abs. 3 VVG trete an die Stelle der Rechtskraftwirkung eines - fiktiven - Urteils, durch das die - fiktive - Klage des Versicherungsnehmer auf Versicherungsleistung als unbegründet abgewiesen wurde.
  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    Ungeachtet der Frage, ob dieses in Fällen wie dem vorliegenden überhaupt zu berücksichtigen ist, wäre es Sache der Beklagten, dies darzulegen und zu beweisen (vgl. zur Beweislast: BGH, Urt. vom 16.01.1959, VI ZR 179/57, BGHZ 29, 176 ; Urt. vom 25.11.1992, VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281 ; Palandt, BGB, 63. Aufl., vor § 249 Rn. 107; Grüneberg in Bamberger/Roth, BGB, vor § 249 Rn. 781).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.1992 - 13 U 275/90

    Leistungsklage nach Fristversäumnis (§ 12 VVG) wegen erneuten Versicherungsfalls

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    cc) Das OLG Karlsruhe schließlich geht davon aus, dass der Versicherungsnehmer trotz Versäumung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG jedenfalls mit der Behauptung klagen könne, dass aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Verschlechterungen seines Gesundheitszustandes der Versicherungsfall erstmals eingetreten sei (NJW-RR 1993, 739).
  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, durch die Klage auf Zahlung der Rentenrückstände sei die Frist auch für weitere Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit gewahrt (Urt. vom 27.01.1991, IV ZR 66/90, NJW-RR 1991, 736).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 5 U 244/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    Entsprechendes gilt, wenn die Geltendmachung nur eines Teiles der Forderung ein erkennbares Versehen des Klägers darstellt (OLG Hamm VersR 1988, 458; OLG Köln r+s 1995, 368).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
    Allerdings ist die Erhebung einer Teilklage - um nichts anderes handelt es sich letztendlich wenn nach Behauptung des Antragstellers lediglich ein Teil des Verzugsanspruchs geltend gemacht wird - grundsätzlich geeignet, eine Verfristung des gesamten Anspruches zu verhindern, wenn der Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er auf den übrigen Teil nicht verzichten will (BGH, Urt. vom 27.06.2001, IV ZR 130/00, VersR 2001, 1013 ; Urt. vom 13.12.2000, IV ZR 280/99; VersR 2001, 326 ; Gruber in Berliner- Kommentar, § 12 VVG Rn. 66; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rn. 40).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 130/00

    Einhaltung der Klagefrist

  • OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 113/99

    Rechtsfolgen des Verstreichens der Klagefrist; Umfang der Sperrwirkung

  • BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99

    Außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"

  • OLG Hamm, 27.05.1987 - 20 U 335/86

    Berufung auf Fristversäumung; Lebensversicherung; Zusatzversicherung

  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 5 U 82/05

    GmbH-Geschäftsführer: Voraussetzungen einer Amtsniederlegung durch einseitige

    Der Übersendung des Protokolls war die Übersendung mehrerer Protokollentwürfe vorausgegangen, der Kläger legte gegen das Protokoll Widerspruch ein, die Beklagte lehnte es ab, Änderungen vorzunehmen, und erwirkte die Löschung der Geschäftsführerstellung des Antragstellers im Handelsregister und die Beendigung der Kontovollmacht des Klägers über das Firmenkonto bei ... , der diesbezügliche Streit im einstweiligen Verfügungsverfahren wurde durch Entscheidung des Senats (Beschluss vom 1. Februar 2005 - 5 W 48/04) beendet.

    Des weiteren hat die Beklagte bezugnehmend auf den Senatsbeschluss im Verfahren 5 W 48/04 vorgetragen, "die Vereinbarung vom 30.06.2004 dahingehend (zu werten), dass der Kläger ein Angebot auf Niederlegung des Geschäftsführeramtes gemacht hat, das die Beklagte angenommen hat.

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 113/06

    Honoraranspruch des Architekten wegen erbrachter Planungsleistungen nur bei

    Deshalb kann der Kläger auch aus der Entscheidung des Senats im Arrestverfahren I-5 W 48/04 vorliegend nichts zu seinen Gunsten herleiten.
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