Rechtsprechung
OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe; Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses; Haftung des Ehepartners bei der Bürgschaftsübernahme
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit eines Schuldanerkenntnisses wegen krasser Überforderung des Schuldners; Inanspruchnahme des mithaftenden Ehegatten nach Scheidung der Ehe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankenrecht - Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses des Ehepartners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Für Schulden des Ehegatten haften?
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 138, 781, 1353; ZPO §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, § 795
Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses zur Sicherung einer Bankforderung gegen den Ehepartner - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sittenwidriges notarielles "Schuldanerkenntnis" - Mittellose Ehefrau wollte damit Bankkredit ihres Mannes absichern
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zur Sittenwidrigkeit eines notariellen Schuldanerkenntnisses
Verfahrensgang
- LG Mainz, 16.07.2003 - 6 O 118/03
- OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1559
- WM 2004, 179
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Sie wird ausreichend dadurch indiziert, dass die Klägerin durch die von ihr neu eingegangenen Zahlungsverpflichtungen krass überfordert wurde (BGH NJW 1998, 894 ; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183).Eine entsprechende Überforderung ist nämlich deshalb gegeben, weil die Klägerin nicht einmal in der Lage war, die laufenden Zinsen der zusätzlichen Verbindlichkeiten aufzubringen und die Beklagte dies - zumindest bei einer Prüfung der Verhältnisse - erkennen konnte (BGHZ 135, 66, 70; BGH NJW 1999, 2584, 2586 f.; BGH NJW 2000, 1182, 1183 f.; BGH NJW 2001, 815, 816).
Die Frage, ob die Klägerin krass überfordert wurde, muss nämlich mit Blickrichtung auf die Situation beurteilt werden, in der das eingegangene Haftungsrisiko relevant werden konnte (BGH NJW 2000, 1182, 1183).
- BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Die Beklagte kann nicht für sich anführen, dass sie ein billigenswertes Interesse gehabt habe, die Klägerin im Hinblick auf etwaige Vermögensverschiebungen von Seiten ihres Ehemanns an ihre Person in die Haftung zu nehmen (vgl. dazu BGHZ 128, 230, 234).Denn das kann eine Inanspruchnahme der Klägerin jetzt nicht mehr tragen, weil die Ehe mittlerweile geschieden ist (BGHZ 128, 230, 237 f.; BGH NJW 1997, 1003, 1004).
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Nach dieser Bestimmung sind die in dem Schuldanerkenntnis niedergelegten neuen Verpflichtungen der Klägerin nichtig, wenn sie dadurch herbeigeführt wurden, dass sich die Beklagte die gefühlsmäßige Beziehung der Klägerin zu ihrem Ehemann in missbilligenswerter Weise zunutze machte (BGH NJW 2001, 815;… Heinrichs in Palandt, BGB , 62. Aufl., § 138 Rn. 38b).Eine entsprechende Überforderung ist nämlich deshalb gegeben, weil die Klägerin nicht einmal in der Lage war, die laufenden Zinsen der zusätzlichen Verbindlichkeiten aufzubringen und die Beklagte dies - zumindest bei einer Prüfung der Verhältnisse - erkennen konnte (BGHZ 135, 66, 70; BGH NJW 1999, 2584, 2586 f.; BGH NJW 2000, 1182, 1183 f.; BGH NJW 2001, 815, 816).
- BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96
Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Sie wird ausreichend dadurch indiziert, dass die Klägerin durch die von ihr neu eingegangenen Zahlungsverpflichtungen krass überfordert wurde (BGH NJW 1998, 894 ; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183). - BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Eine entsprechende Überforderung ist nämlich deshalb gegeben, weil die Klägerin nicht einmal in der Lage war, die laufenden Zinsen der zusätzlichen Verbindlichkeiten aufzubringen und die Beklagte dies - zumindest bei einer Prüfung der Verhältnisse - erkennen konnte (BGHZ 135, 66, 70; BGH NJW 1999, 2584, 2586 f.; BGH NJW 2000, 1182, 1183 f.; BGH NJW 2001, 815, 816). - BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Eine entsprechende Überforderung ist nämlich deshalb gegeben, weil die Klägerin nicht einmal in der Lage war, die laufenden Zinsen der zusätzlichen Verbindlichkeiten aufzubringen und die Beklagte dies - zumindest bei einer Prüfung der Verhältnisse - erkennen konnte (BGHZ 135, 66, 70; BGH NJW 1999, 2584, 2586 f.; BGH NJW 2000, 1182, 1183 f.; BGH NJW 2001, 815, 816). - BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Sie wird ausreichend dadurch indiziert, dass die Klägerin durch die von ihr neu eingegangenen Zahlungsverpflichtungen krass überfordert wurde (BGH NJW 1998, 894 ; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183). - BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Denn das kann eine Inanspruchnahme der Klägerin jetzt nicht mehr tragen, weil die Ehe mittlerweile geschieden ist (BGHZ 128, 230, 237 f.; BGH NJW 1997, 1003, 1004).
- OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 4 U 32/10
Darlehensvertrag: Sittenwidrigkeit einer Mithaftungsübernahme wegen krasser …
Hiervon ist auszugehen, wenn das Anerkenntnis des Anerkennenden finanziell krass überfordert und dieses nur Ansprüche der Bank gegen einen Dritten sichert (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1559; OLG Köln, BB 1995, 1608;… Staudinger/Marburger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (2009), § 780 Rn. 18). - LG Krefeld, 04.03.2015 - 7 O 95/14 Die Frage, ob der Beklagte krass überfordert wurde, muss nämlich mit Blickrichtung auf die Situation beurteilt werden, in der das eingegangene Haftungsrisiko relevant werden konnte (OLG Koblenz, Beschluss v. 01.09.2003, Az.: 5 W 568/03, recherchiert nach juris).