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   OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10   

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https://dejure.org/2010,18358
OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10 (https://dejure.org/2010,18358)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.08.2010 - 5 W 6/10 (https://dejure.org/2010,18358)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. August 2010 - 5 W 6/10 (https://dejure.org/2010,18358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff desselben Anspruchs i.S. von Art. 21 LugÜ; Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsübernahme eines GmbH-Gesellschafters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LugÜBK II Art. 21 Abs. 2; BGB § 138; BGB § 765
    Begriff desselben Anspruchs i.S. von Art. 21 LugÜ; Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsübernahme eines GmbH-Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10
    Dabei kann die Bank im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Beteiligung an der Gesellschaft aus eigenem finanziellem Interesse erfolgt ist und die Bürgschaft für den betreffenden Gesellschafter kein unzumutbares Risiko darstellt (BGH aaO.; WM 2002, 436 ; WM 2001, 2156, 2157; WM 1998, 239 ).

    Weder aus der krassen finanziellen Überforderung des Bürgen noch aus dessen emotionaler Verbundenheit mit einer die Gesellschaft wirtschaftlich beherrschenden Person folgt eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Kreditgebers (BGH WM 2002, 436, 437; WM 2002, 1647, 1649; WM 2001, 2156; WM 1998, 239 ).

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZR 183/00

    Sittenwidrigkeit der Übernahme der Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch den

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10
    Dabei kann die Bank im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Beteiligung an der Gesellschaft aus eigenem finanziellem Interesse erfolgt ist und die Bürgschaft für den betreffenden Gesellschafter kein unzumutbares Risiko darstellt (BGH aaO.; WM 2002, 436 ; WM 2001, 2156, 2157; WM 1998, 239 ).

    Weder aus der krassen finanziellen Überforderung des Bürgen noch aus dessen emotionaler Verbundenheit mit einer die Gesellschaft wirtschaftlich beherrschenden Person folgt eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Kreditgebers (BGH WM 2002, 436, 437; WM 2002, 1647, 1649; WM 2001, 2156; WM 1998, 239 ).

  • BGH, 15.01.2002 - XI ZR 98/01

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung gilt nicht für GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10
    Dabei kann die Bank im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Beteiligung an der Gesellschaft aus eigenem finanziellem Interesse erfolgt ist und die Bürgschaft für den betreffenden Gesellschafter kein unzumutbares Risiko darstellt (BGH aaO.; WM 2002, 436 ; WM 2001, 2156, 2157; WM 1998, 239 ).

    Weder aus der krassen finanziellen Überforderung des Bürgen noch aus dessen emotionaler Verbundenheit mit einer die Gesellschaft wirtschaftlich beherrschenden Person folgt eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Kreditgebers (BGH WM 2002, 436, 437; WM 2002, 1647, 1649; WM 2001, 2156; WM 1998, 239 ).

  • BGH, 10.12.2002 - XI ZR 82/02

    Wirksamkeit von Gesellschafterbürgschaften für eine GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10
    Die Rechtsprechungsgrundsätze zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Kreditinstituten mit privaten, dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Bürgen oder Mitverpflichtete geschlossenen Bürgschafts- oder Mithaftungs-verträge gelten grundsätzlich nicht für Bürgschaftserklärungen von GmbH-Gesellschaftern für Verbindlichkeiten der GmbH (BGH vom 10.12.2002, WM 2003, 275-277; juris Rdziff. 13).

    Dies gilt auch für Minderheitsgesellschafter, jedenfalls soweit sie einen Anteil von mindestens 10 % am Stammkapital der Gesellschaft (in Anlehnung an § 50 GmbHG ) besitzen (BGH WM 2003, 275-277; juris Rdziff. 16 und 17), d.h. es sich nicht lediglich um eine unbedeutende "Bagatell- oder Splitterbeteiligung" handelt.

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 199/01

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung oder Bürgschaft des Kommanditisten für

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10
    Weder aus der krassen finanziellen Überforderung des Bürgen noch aus dessen emotionaler Verbundenheit mit einer die Gesellschaft wirtschaftlich beherrschenden Person folgt eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Kreditgebers (BGH WM 2002, 436, 437; WM 2002, 1647, 1649; WM 2001, 2156; WM 1998, 239 ).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04

    Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10
    Der Bürge ist hier freiwillig als Gesellschafter der Hauptschuldnerin ein unternehmerisches Risiko eingegangen, sodass es der kreditgebenden Bank grundsätzlich gestattet ist, ihn auch ohne Rücksicht auf seine geringe finanzielle Leistungsfähigkeit in die darlehensvertragliche Haftung einzubinden (BGH vom 25.1.2005, WM 2005, 421 -423; juris Rdnr. 24 m.w.N.).
  • LG Flensburg, 25.04.2014 - 2 O 155/13

    Verjährung einer Bürgschaftsforderung: Verjährungshemmende Wirkung der

    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten wies das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht durch Beschluss vom 30. August 2010, Az. 5 W 6/10, zurück.

    Auf die ausführlichen Gründe des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. August 2010, Az. 5 W 6/10, in dem zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits seinerzeit geführten Prozesskostenhilfeverfahrens wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Dieser Entscheid ist als Anlage B8 in dem Prozesskostenhilfeverfahren 2 O 315/09 (5 W 6/10) zu den Akten gereicht worden.

    Aus diesem Grund bedarf es keiner Entscheidung, ob sich die Verjährungshemmung des Schweizer Beitreibungsverfahrens auf den gesamten Zeitraum bis zur Erteilung des Verlustscheins im Oktober 2012 einschließlich der Dauer des Prozesskostenhilfeverfahrens vor dem Landgericht Flensburg, Az. 2 O 315/09 (5 W 6/10), erstreckt.

  • LG Flensburg, 11.10.2013 - 2 O 155/13

    Verjährungstechnische Vergleichbarkeit eines Schweizer Zahlungsbefehls mit einem

    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten wies das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht durch Beschluss vom 30. August 2010, Az. 5 W 6/10 , zurück.

    Auf die ausführlichen Gründe des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. August 2010, Az. 5 W 6/10 , in dem zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits seinerzeit geführten Prozesskostenhilfeverfahrens wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Dieser Entscheid ist als Anlage B8 in dem Prozesskostenhilfeverfahren 2 O 315/09 (5 W 6/10) zu den Akten gereicht worden.

    Aus diesem Grund bedarf es keiner Entscheidung, ob sich die Verjährungshemmung des Schweizer Beitreibungsverfahrens auf den gesamten Zeitraum bis zur Erteilung des Verlustscheins im Oktober 2012 einschließlich der Dauer des Prozesskostenhilfeverfahrens vor dem Landgericht Flensburg, Az. 2 O 315/09 (5 W 6/10), erstreckt.

  • OLG Frankfurt, 06.03.2019 - 3 U 145/18

    Verjährungsauslösende Kenntnis bei vollautomatisiert ablaufenden Vorgängen

    Ein trotz Genehmigung (ausdrücklich, konkludent oder fiktiv) erklärter Widerspruch geht ins Leere und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen (vgl. BGH WM 2011, 69 Rn. 14; 2012, 1490 Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 42/13

    Bürgschaftsvertrag: Voraussetzung für ein Haustürwiderrufsrecht des Bürgen;

    Auf die entsprechenden Ausführungen des Senats in der Beschwerdeentscheidung vom 30. August 2010 (5 W 6/10 = LG Flensburg 2 O 315/09) wird vollumfänglich Bezug genommen.

    Die in dem Verfahren OLG Schleswig 5 W 6/10 vorgelegten Vermögensaufstellungen sahen eine KG-Beteiligung von 44, 2 % zum 31. Dezember 2005 bzw. 46, 4 % zum 31. Dezember 2006 vor.

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