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   OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13   

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https://dejure.org/2013,11386
OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13 (https://dejure.org/2013,11386)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.04.2013 - 5 W 6/13 (https://dejure.org/2013,11386)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. April 2013 - 5 W 6/13 (https://dejure.org/2013,11386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Abtretung, Vergütungsfestsetzung, Antragsanforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlangen der Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG bei Berechtigung eines Abtretungsgläubigers im Falle einer wirksamen Abtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 55
    Geltendmachung von Vergütungsforderungen eines Rechtsanwalts durch eine anwaltliche Verrechnungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 17.02.2009 - 19 WF 6/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Anerkanntermaßen ist im Falle wirksamer Abtretung der Abtretungsgläubiger berechtigt, die Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG zu verlangen (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 555; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 659; OLG Hamm, MDR 2008, 654 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 20. Aufl. 2012, § 45 Rdn. 103).

    Um sicherzustellen, dass die Landeskasse nicht doppelt in Anspruch genommen werden kann, kommen im Fall der Abtretung der Vergütungsforderung nach allgemeiner Ansicht die §§ 409, 410 BGB zur Anwendung (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 555; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 659; OLG Hamm, MDR 2008, 654 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 20. Aufl. 2012, § 45 Rdn. 103; Busche in Staudinger, Neubearb.

    Diesen schuldnerschützenden Vorschriften hat die Beschwerdeführerin indessen bereits durch die Vorlage des Originals der Abtretungserklärung genüge getan (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - NJW 2012, 3426 , der offen gelassen hat, ob die Vorlage einer Kopie den Erfordernissen des § 410 Abs. 1 BGB genügt; KG, KGR Berlin 2009, 555: zum Nachweis der Forderungsberechtigung ist die Abtretungsurkunde im Original vorzulegen).

  • OLG Hamm, 29.02.2008 - 6 WF 3/08

    Factoring: OLG Hamm bestätigt Prozesskostenhilfe-Mandate

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Anerkanntermaßen ist im Falle wirksamer Abtretung der Abtretungsgläubiger berechtigt, die Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG zu verlangen (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 555; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 659; OLG Hamm, MDR 2008, 654 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 20. Aufl. 2012, § 45 Rdn. 103).

    Um sicherzustellen, dass die Landeskasse nicht doppelt in Anspruch genommen werden kann, kommen im Fall der Abtretung der Vergütungsforderung nach allgemeiner Ansicht die §§ 409, 410 BGB zur Anwendung (vgl. KG, KGR Berlin 2009, 555; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 659; OLG Hamm, MDR 2008, 654 ; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , 20. Aufl. 2012, § 45 Rdn. 103; Busche in Staudinger, Neubearb.

  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 242/11

    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wegen Werkmängeln: Ausschluss eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Diesen schuldnerschützenden Vorschriften hat die Beschwerdeführerin indessen bereits durch die Vorlage des Originals der Abtretungserklärung genüge getan (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - NJW 2012, 3426 , der offen gelassen hat, ob die Vorlage einer Kopie den Erfordernissen des § 410 Abs. 1 BGB genügt; KG, KGR Berlin 2009, 555: zum Nachweis der Forderungsberechtigung ist die Abtretungsurkunde im Original vorzulegen).

    Dementsprechend muss der Gläubiger nach § 409 Abs. 1 Satz 2 BGB auch eine nicht oder nicht wirksam erfolgte Abtretung gegen sich gelten lassen, wenn er dem neuen Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung ausgestellt hat und dieser sie dem Schuldner vorlegt (vgl. BGH, Urt. v. 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - NJW 2012, 3426 ; Urt. v. 16.1.1958 - VII ZR 66/57 - BGHZ 26, 241 zur quittungsähnlichen Eigenschaft der Abtretungsurkunde).

  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Ein solcher Nachweis, der bei einer Privaturkunde ausschließlich durch Vorlegung der Urschrift geführt werden kann (§ 420 ZPO ; vgl. BGH, Urt. 21.1.1992 - XI ZR 71/91 - NJW 1992, 829 ), ist aber nur dann erforderlich, wenn die Forderungsberechtigung streitig ist.
  • BGH, 12.11.1992 - I ZR 194/90

    Katalogbild - Katalogbildfreiheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Sie entbindet den Gläubiger aber nicht vom Nachweis seiner Forderungsberechtigung (BGH, Urt. v. 12.11.1992 - I ZR 194/90 - NJW 1993, 1468 ).
  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Dementsprechend muss der Gläubiger nach § 409 Abs. 1 Satz 2 BGB auch eine nicht oder nicht wirksam erfolgte Abtretung gegen sich gelten lassen, wenn er dem neuen Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung ausgestellt hat und dieser sie dem Schuldner vorlegt (vgl. BGH, Urt. v. 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - NJW 2012, 3426 ; Urt. v. 16.1.1958 - VII ZR 66/57 - BGHZ 26, 241 zur quittungsähnlichen Eigenschaft der Abtretungsurkunde).
  • BGH, 24.04.2008 - IX ZR 53/07

    Factoring war auch vor Gesetzesänderung 2007 rechtmäßig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 5 W 6/13
    Eine doppelte Inanspruchnahme der Landeskasse ist mithin selbst dann ausgeschlossen, wenn es im Einzelfall an der Einwilligungserklärung des Mandanten fehlen sollte, von welcher nach der spezialgesetzlichen Vorschrift des § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO im Interesse des Datenschutzes und des anwaltlichen Berufsgeheimnisses die Wirksamkeit der Abtretung abhängig ist (vgl. zum Schutzzweck der Regelung: BT-Drucks. 16/3655, S. 82; BGH, Urt. v. 24.4.2008 - IX ZR 53/07 - NJW-RR 2008, 1647 ).
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