Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 09.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 5 W 62/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5304
OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 5 W 62/04 (https://dejure.org/2004,5304)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.2004 - 5 W 62/04 (https://dejure.org/2004,5304)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 5 W 62/04 (https://dejure.org/2004,5304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwertes und Hinweiserteilung hinsichtlich der Bedenken gegen die sachliche Zuständigkeit; Anwendbarkeit der Vorschriften des neuen Gerichtskostengesetzes (GKG); Fehlerhafte Angabe der Rechtsgrundlage als Versehen infolge einer nicht vollständigen ...

  • Judicialis

    GKG § 62; ; GKG § 68

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG (a.F.) § 24 § 25; GKG (n.F.) § 62 § 63 § 68
    Zur Anfechtbarkeit einer Streitwertfestsetzung gemäß § 62 GKG n.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Isolierte Anfechtung der Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 942
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99

    Gebührenfreiheit nur bei statthaften GKG -Beschwerden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 5 W 62/04
    Da das Rechtsmittel unstatthaft ist, ist das Verfahren nicht gebührenfrei gemäß § 66 Abs. 8 GKG n.F. (BGH R GKG, § 25 Abs. 3 S. 1; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239).
  • BGH, 06.11.1998 - V ZR 48/98

    Freies Ermessen bei der Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 5 W 62/04
    Macht ein Kläger wie hier eine Beeinträchtigung seines Grundstückes in dessen Nutzbarkeit und damit dessen Wert geltend, kommt eine Bemessung des Streitwertes nach der Wertminderung des Grundstückes bzw. der betroffenen Grundstücksteile in Betracht (BGH ZfIR 1998, 749; OLG Koblenz OLG-Report 1999, 114; Schwerdtfeger in Münchener Kommentar zur ZPO, Rn. 45 zu § 3).
  • OLG Jena, 19.03.2009 - 4 W 106/09

    Unstatthafte Beschwerde bei Zuständigkeitsstreitwertfestsetzung

    OLG Bremen vom 1.2.2007 - 2 W 80/06, zit. nach juris; ebenso OLG Frankfurt/M. 3 W 72/05; BeckRS 2006 Nr. 13196; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 942; OLG Koblenz MDR 2004, 709; OLG Karlsruhe MDR 2003, 1071; OLG Köln NJW-RR 1998, 279; OLG München MDR 1998, 1242; Zöller/Herget, ZPO-KOmm., 26. Aufl., § 3 Rz 7; Thomas-Putzo, ZPO- KOmm., 26. Aufl., § 2 Rz 8; MünchKommZPO-Schwerdtfeger, 2.Aufl. § 2 ZPO Rz 18) oder "gegen eine Wertfestsetzung zur Zuständigkeit gemäß § 62 GKG (i.d.F. v. 5.Mai 2004) gibt es kein Rechtsmittel (so OLG Stuttgart v. 9.12.2004 - 5 W 62/04, zit. nach juris).

    OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 942; OLG Koblenz MDR 2004, 709, 710; OLG Karlsruhe MDR 2003, 1071, 1072; OLG Köln in OLGR Köln 2002, 154, 155; ders. in OLGR 1999, 322; OLG München MDR 1998, 1242, 1243; OLG Düsseldorf v. 9.09.1994 - 15 W 37/94, zit. nach juris und OLG Bremen v. 28.12.1998 - 2 W 56/89, zit. nach juris).

    Die (Privilegierung der) Kostenfreiheit des § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG gilt nicht, wenn die Beschwerde - wie hier - bereits unstatthaft, also die angegriffene Entscheidung ihrer Art nach nicht beschwerdefähig ist (so bereits OLG Bremen - 2 W 80/06, zit. nach juris; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239 und BGH NJW 2003, 69 f zu § 5 Abs. 6 GKG a.F.; OLG Stuttgart v. 9.12.2004 - 5 W 62/04, zit. nach juris und Hinw. auf BGH R GKG § 25 Abs. 3 Satz 1).

  • LG Stuttgart, 01.04.2008 - 10 T 125/08

    Streitwertbeschwerde: Zur selbstständigen Anfechtbarkeit der

    Die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts gem. § 62 GKG in einem gesonderten Beschluss (§ 329 ZPO) ist nach ganz überwiegender Auffassung unanfechtbar (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.12.2004 - 5 W 62/04 = NJW-RR 2005, 942; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 1 W 49/06 = JurBüro 2007, 145; OLG Koblenz MDR 2004, 709; OLG Köln NJW-RR 1998, 279; OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 363; Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 7 m.w.N.; Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 22 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 62 GKG Rdnr. 1, § 68 GKG Rdnr. 1, Anh § 48 (Einf) GKG Rdnr. 10 m.w.N.; anders wohl nur OLG Bremen NJW-RR 1993, 191).

    Der Beschluss über die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes ist daher nicht isoliert, sondern nur mit der Hauptsache anfechtbar (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.12.2004, a.a.O.; OLG Koblenz, a.a.O.; Hartmann, a.a.O.).

    Bei einer Wertfestsetzung nach § 62 GKG ist § 68 GKG jedoch nicht anwendbar (Hartmann, a.a.O., § 68 GKG Rdnr. 1; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.12.2004, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08

    Streitwertfestsetzung: Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorläufige

    Insoweit sollte die neue Fassung des Gerichtskostengesetzes, insbesondere § 68 GKG n.F. keine Erweiterung der bisherigen Rechtsmittel regeln (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 942).
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2006 - 5 W 372/05

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses, durch den sich das Landgericht für sachlich

    Soweit der Antragsteller weiterhin geltend macht, über die Verweisung habe erst nach Rechtskraft des Streitwertbeschlusses - hier wegen der eingelegten Beschwerde - entscheiden werden dürfen, geht die Rüge ebenfalls fehl, weil weder dem Antragsteller selbst noch seinen Verfahrensbevollmächtigten, worauf das Saarländische Oberlandesgericht mit Verfügung vom 17.1.2006 hingewiesen hat, ein Rechtsmittel gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht eröffnet ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 942).
  • OLG Köln, 21.11.2017 - 20 W 33/17

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Verweisung des Rechtsstreits an

    Insoweit ist die - isoliert gegen den Zuständigkeitsstreitwert gerichtete - Beschwerde allerdings aus den hiermit in Bezug genommenen Gründen der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 09.12.2004 - 5 W 62/04 - unstatthaft.
  • OLG Bremen, 01.02.2007 - 2 W 80/06

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des

    Der Senat schließt sich der herrschenden Meinung an, dass im Klagverfahren eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes nicht statthaft ist (siehe OLG Frankfurt, 3 W 72/05, BeckRS 2006 Nr. 13196; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 942; OLG Koblenz, MDR 2004, 709; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 1071 f; OLG Köln, NJW-RR 1998, 279; OLG München, MDR 1998, 1242 f; Zöller/Herget, 26. Aufl., § 3 ZPO, Rz. 7; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 2 ZPO, Rz. 8; Hartmann, KostG, 36. Aufl., Anh § 48 (Einf) GKG, Rz. 10; MünchKommZPO-Schwerdtfeger, 2. Aufl., § 2 ZPO, Rz. 18; Stein/Jonas/Roth, 22. Aufl., § 2 ZPO, Rz. 53; Wieczorek/Schütze/Gamp, 3. Aufl., § 2 ZPO, Rz. 30; Papst/Rössel, MDR 2004, 730 f; Lappe, NJW 2004, 489, 495).
  • LG Münster, 07.10.2015 - 14 O 257/15
    zu überprüfen ist (§ 63 Abs. 1 Satz 2 GKG) und dass ein Beschluss über den Zuständigkeitsstreitwert nicht mit der Beschwerde anfechtbar sein dürfte (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 942).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.06.2004 - 5 W 62/04 - 22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12976
OLG Saarbrücken, 09.06.2004 - 5 W 62/04 - 22 (https://dejure.org/2004,12976)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.06.2004 - 5 W 62/04 - 22 (https://dejure.org/2004,12976)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 5 W 62/04 - 22 (https://dejure.org/2004,12976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung bei Nichterfüllung einer Verpflichtung, Lärmeinwirkungen auf ein Grundstück zu vermeiden; Abgrenzung zwischen Vollstreckung einer unvertretbaren Handlung und Vollstreckung einer Handlung; Auslegung des Sinns des Begehrens eines Gläubigers

  • Judicialis

    ZPO § 887; ; ZPO § 888; ; ZPO § 890; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Zur Abgrenzung der Anwendbarkeit des § 888 ZPO und des § 890 ZPO bei Begehren eines Unterlassens

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - § 1004 BGB kann auch zu positivem Tun verpflichten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2004 - 5 W 62/04
    Erweist sich in solchen Fällen der von einem Eigentümer erhobene Unterlassungsanspruch als begründet, so tituliert und vollstreckt die Rechtsprechung daher bei einer entsprechenden Formulierung des Antrags zu Recht die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung (vgl. Staudinger/Grunsky, BGB, 13. Bearb., Neubearbeitung 1999, § 1004, Rn. 204 m.w.N.; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl. 2002, § 1004, Rn. 53; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1768).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2000 - 5 W 22/00

    Vollstreckung einer Verurteilung zu "geeigneten Maßnahmen"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2004 - 5 W 62/04
    Maßgebend für die Statthaftigkeit des von einem Gläubiger gewählten Vollstreckungsantrags aufgrund eines Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB nach §§ 887, 888 ZPO einerseits, § 890 ZPO andererseits ist, auch wenn zunächst von ihr auszugehen ist, nicht die positive oder negative Formulierung des Urteilsausspruchs - hier: der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung der Schuldnerin -, sondern ob bei verständiger Auslegung des Titels in der Sache ein Gebot zum Unterlassen oder ein Gebot zum Handeln ausgesprochen worden ist (vgl. Beschluss des Senats v. 06.04.2000 NJW-RR 2001, 163; Beschluss des Senats v. 25.07.2000 5 W 202/00-70; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 890, Rn. 2).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 47/99

    Zum Verhältnis von § 888 ZPO und § 890 ZPO

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.06.2004 - 5 W 62/04
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies dem erkennbaren Willen des Vollstreckungsgläubigers entspricht (BayObLG München NZM 1999, 769).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23

    Zwangsvollstreckung: Bestimmtheit der Unterlassung von Geräuschimmissionen sowie

    Denn im Gegensatz zu der gesondert geregelten weiteren Verpflichtung, während der Nachtzeit (= zwischen 22 und 6 Uhr) Geräuschemissionen (schlicht) zu "unterlassen", die etwaige Verstöße ohne weiteres fassbar werden lässt (vgl. zu einer vergleichbar präzisen Regelung auch Senat, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 W 62/04-22, OLGR 2004, 640), entbehrt die für die übrigen Zeiten verwendete Qualifikation des "erträglichen Maßes" auch eingedenk der Tatsache, dass alle "sonstigen" Geräuschemissionen einschließlich Musikhörens ohne nähere Eingrenzung nach Art, Herkunft und Ausmaß davon erfasst sein sollen, einer genügenden Umschreibung des beanstandeten Verhaltens, die eventuelle Verstöße einer Beweiserhebung erst zugänglich machte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht