Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 03.02.1989 - 5 W 63/89 |
Zahlungsklage trotz Vollstreckungsunterwerfungsklausel
§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, bei Vorliegen eines vollstreckbaren notariellen Urkunde ist eine Zahlungsklage gleichen Inhalts unzulässig (fehlendes Rechtsschutzbedürfnis)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist eine Zahlungsklage zulässig, wenn bereits eine Vollstreckungsunterwerfungsklausel existiert? (IBR 1990, 113)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1990, 1085
- IBR 1990, 113
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 16.11.2006 - 8 UE 2251/05
Anpassung einer Berufungsvereinbarung an veränderte Verhältnisse nach hessischem …
Entscheidend ist, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung über alle materiellen Einwände der Beklagten auch bei einem Vorgehen des Klägers im Vollstreckungswege nicht vermeidbar gewesen wäre, weil mit einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Vergleich auch Einwendungen erhoben werden können, die vor oder bei Vergleichsschluss vorlagen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 5 W 63/89 - NJW-RR 1990 S. 1085 = juris Rdnr. 4; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. Februar 1995 - 9 S 944/93 - VBlBW 1995 S. 314 f.). - OLG Saarbrücken, 15.11.2007 - 8 U 456/06
Rechtswirkungen eines in einem Vorprozess geschlossenen Prozessvergleichs
Ein solcher Grund, bei dem das Rechtsschutzbedürfnis auch für eine neue Leistungsklage vorliegt, ist etwa dann anzunehmen, wenn der Schuldner gegen die vollstreckbare Forderung Einwendungen erhebt und deshalb im Falle der Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 1961, 1116;… NJW 1986, 2704 f. Rdnr. 8, zit. nach juris; OLG Koblenz NJW-RR 1990, 1085; OLG Hamm NJW-RR 1998, 423).
