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   OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04   

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https://dejure.org/2004,9664
OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9664)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.03.2004 - 5 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9664)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. März 2004 - 5 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 281

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281
    Verweisung wegen Unzuständigkeit des Gerichts nur aufgrund pflichtgemäßer Prüfung der Zuständigkeit des anderen Gerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zu den Voraussetzungen eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 06.11.1952 - 4 W 346/52
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04
    Eine Verweisung zur Klärung der Zuständigkeit durch das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, ist unzulässig (so bereits OLG Celle, MDR 1953, 111, 112).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04
    Das ist auch dann der Fall, wenn der Verweisungsbeschluss nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, MDR 2002, 1450, 1451).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2004 - 5 W 8/04
    Eine Verweisung bindet ausnahmsweise dann nicht, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er entweder auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht - dies ist hier nicht anzunehmen - oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (BGH, NJW 2002, 3634, 3635).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 11 SV 72/15

    Prüfungsumfang vor Verweisung nach § 281 ZPO

    Eine Verweisung ohne abschließende Prüfung der Zuständigkeit des angewiesenen Gerichts ist unzulässig (OLGR Köln 2004, 257; OLG Celle MDR 53, 111 [OLG Celle 06.11.1952 - 4 W 346/52] ).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08

    Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung

    Das Amtsgericht hat seine Entscheidung auch begründet, wobei die Begründung unabhängig von der Frage, ob ihr zu folgen ist, doch immerhin nachvollziehbar (vgl. OLG Köln OLGR 2004, 257) erscheint.
  • OLG Hamm, 15.05.2017 - 32 SA 19/17

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; formlose Abgabe; Bindungswirkung

    Eine Verweisung zur Klärung der Zuständigkeit durch das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, ist unzulässig (OLG Celle, Urteil vom 06.11.1952 - 4 W 346/52, MDR 1953, 111, 112; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 8/04, juris Rn. 2; OLG G, Beschluss vom 17. November 2015 - 11 SV 72/15 -, juris Rn. 11).
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder kann das zuständige Gericht mangels ausreichender Tatsachenfeststellungen noch nicht sicher ermittelt werden, ist der Rechtsstreit - unter deklaratorischer Feststellung der fehlenden Bindung des Verweisungsbeschlusses - an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses die erforderlichen Feststellungen nachholen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 1996, XII ARZ 7/96, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004, 5 W 8/04, juris Rn. 1 und 5) und sodann gegebenenfalls erneut verweisen kann (Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 37 f.).
  • KG, 02.07.2020 - 2 AR 1013/20
    Einer Verweisung zur Klärung der Zuständigkeit durch das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, fehlt jede gesetzliche Grundlage und diese ist deshalb als objektiv willkürlich anzusehen (OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 8/04, OLGR Köln 2004, 257).
  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

    Denn Tatsachenermittlungen zur Feststellung des zuständigen Gerichts fallen nicht in die Zuständigkeit des anstelle des Bundesgerichtshofs (§ 36 Abs. 2 ZPO) mit Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO befassten Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 1996, XII ARZ 7/96, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Februar 1995, X ARZ 35/95, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. August 1984, X ARZ 689/94, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 23; Beschluss vom 1. April 1999, 1Z AR 34/99, NJW-RR 2000, 1311 [juris Rn. 12]; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004, 5 W 8/04, juris Rn. 4; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38).
  • BayObLG, 11.11.2021 - 101 AR 145/21

    Streit über örtliche Zuständigkeit im Kindesunterhaltsverfahren bei ausländischem

    Dieser Maßstab gilt auch bezüglich der vom verweisenden Gericht vorzunehmenden Prüfung der Zuständigkeit des angewiesenen Gerichts (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. November 2015, 11 SV 72/15, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2004, 5 W 8/04, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05

    Gerichtsstandsbestimmung wegen Streitgenossenschaft

    Ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand steht einer Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO dann nicht entgegen, wenn das als zuständig in Betracht kommende Gericht, das mit der Sache schon befasst war, eine andere Auffassung zur Frage der Zuständigkeit vertritt; die Rechtssauffassung dieses Gerichts ist im Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO nicht zu überprüfen (Bestätigung von Senat, OLGR 2004, 257).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 5 W 13/04

    Streitwert für aktienrechtliche Anfechtungsklage

    Der Senat hat darauf hingewiesen, dass sich bei Beschlussanfechtungen bei mittleren und großen Aktiengesellschaften je Beschlusspunkt ein Streitwert von EUR 50.000,-- herausgebildet hat, an dem sich der Senat ausrichtet, wenn nicht die Umstände des Einzelfalles zu einer anderen Bemessung führen (Senat, Beschluss vom 27. April 2004 - 5 W 8/04).
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