Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 26.03.2007

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07 - 4   

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https://dejure.org/2007,3533
OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07 - 4 (https://dejure.org/2007,3533)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.2007 - 5 W 8/07 - 4 (https://dejure.org/2007,3533)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 5 W 8/07 - 4 (https://dejure.org/2007,3533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ordnungsgeldbeschluss: Nichterscheinen eines Zeugen; Erforderlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung; durch ärztliches Attest bescheinigte Arbeitsunfähigkeit als Entschuldigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelbelehrung bei einem Ordnungsgeldbeschluss gegen einen Zeugen wegen Nichterscheinens im Termin zur Durchführung einer Beweisaufnahme; Anforderungen an eine hinreichende Entschuldigung für das Ausbleiben eines Zeugen im Termin; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ...

  • Judicialis

    ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 381 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 567 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO §§ 569 ff

  • RA Kotz

    Zeuge - Entschuldigung für Ausbleiben - Attest über AU reicht nicht aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen Ordnungsgeldbeschluss bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung - genügende Entschuldigung des Ausbleibens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung bei Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt Fernbleiben eines Zeugen nicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05

    Ausbleiben von Zeugen; Beschwerde gegen Ordnungsgeld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07
    Denn nur dann, wenn der Zeuge sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig ist, ist sein Ausbleiben zu einem gerichtlich anberaumten Termin genügend entschuldigt (BFH, Beschluss v. 16.12.2005, VIII B 204/05; BFH, Beschl. v. 14.1.1998, II B 34/97).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90

    Bewirkung von Zustellungen im Parteiprozeß nach Mandatsniederlegung durch einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07
    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, ist sich alsbald nach der Form und der Frist eines Rechtsmittels zu erkundigen, selbst wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (BGH, Beschl. v. 30.1.1980, IV ZB 164/79; BGH, Beschl. v. 17.10.1990, XII ZB 105/90, NJW 1991, 295).
  • BFH, 14.01.1998 - II B 34/97

    Anforderungen an Verhängung von Ordnungsgeld gegen geladenen Zeugen, der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07
    Denn nur dann, wenn der Zeuge sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig ist, ist sein Ausbleiben zu einem gerichtlich anberaumten Termin genügend entschuldigt (BFH, Beschluss v. 16.12.2005, VIII B 204/05; BFH, Beschl. v. 14.1.1998, II B 34/97).
  • BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79

    Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07
    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, ist sich alsbald nach der Form und der Frist eines Rechtsmittels zu erkundigen, selbst wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (BGH, Beschl. v. 30.1.1980, IV ZB 164/79; BGH, Beschl. v. 17.10.1990, XII ZB 105/90, NJW 1991, 295).
  • BFH, 28.08.2008 - VI B 59/08

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung, dass selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit allein nicht geeignet ist, ein Fernbleiben des Zeugen zu entschuldigen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit keine Reise-, Verhandlungs- oder Aussageunfähigkeit bedingt (vgl. Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts --OLG-- vom 22. Januar 2007 5 W 8/07 u.a., OLGR Saarbrücken 2007, 464; Beschluss des OLG Köln vom 27. August 1999 13 W 54/99, OLGR Köln 1999, 415; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771; vom 14. Januar 1998 II B 34/97, BFH/NV 1998, 864; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 66. Aufl., § 381 Rz 6; MünchKommZPO/Damrau, 3. Aufl., § 381 Rz 6).
  • AG Siegen, 02.09.2011 - 318 E - 1.28/13

    Ordnungsgeld

    Erst wenn eine Partei oder ein Zeuge sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig ist, ist sein Ausbleiben zu einem gerichtlich anberaumten Termin genügend entschuldigt (vergleiche OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.1. 2007 - 5 W 8/07 in NJOZ 2007, 5039).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 9 B 5/05
    Seine Auffassung, dass die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit als solche gerade nicht zum Beleg dafür herangezogen werden kann, dass der Betreffende auch reise- oder verhandlungsunfähig ist, entspricht der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.08.2010, Az. III B 104/09; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.01.2007, Az. 5 W 8/07 - 4, 5 W 8/07; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss 09.11.2005, Az. 10 K 3519/04 E; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1999, Az. 13 W 54/99).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10044
OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07 (https://dejure.org/2007,10044)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.03.2007 - 5 W 8/07 (https://dejure.org/2007,10044)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. März 2007 - 5 W 8/07 (https://dejure.org/2007,10044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen externen Gründungsprüfer; Kostentragungslast im Falle eines Rechtsstreits im Insolvenzverfahren; Bestimmung des Umfangs der wirtschaftlichen Beteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 116

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 Ziff. 1
    Keine Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter, wenn zwölf Gläubigern die gemeinsame Kostenaufbringung zumutbar ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 07.05.1998 - 5 U 209/97

    Zumutbarkeit der Leistung eines Prozesskostenvorschusses ; Befreiung von der

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07
    Der Einbezug des Finanzamtes (Gläubiger Nr. 15) in den Kreis der wirtschaftlich Beteiligten, denen eine Beteiligung an den Prozesskosten zuzumuten ist, unterliegt keinen Bedenken (vgl. Senat MDR 1998, 1306 mwN).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05

    Prozesskostenhilfe: Grenze der Zumutbarkeit für die am Rechtsstreit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07
    Das Landgericht ist weiterhin fehlerfrei davon ausgegangen, dass Gläubigern von Minimalforderungen eine Beteiligung an den Prozesskosten nicht zuzumuten ist und hat deswegen diejenigen Gläubiger von der Kostentragungspflicht ausgenommen, deren Anteil an den noch zu berücksichtigenden Anmeldungen in Höhe von rund 1, 7 Mio. EUR weniger als 1 % beträgt (mit OLG Koblenz OLGR 2006, 316).
  • OLG Celle, 12.11.2003 - 13 W 104/03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Abzug von geschätzten Masseverbindlichkeiten;

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07
    Das Landgericht ist mit der überwiegend vertretenen Meinung zu Recht davon ausgegangen, dass am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich beteiligt nicht nur die Gläubiger sind, deren Forderungen der Insolvenzverwalter bereits festgestellt hat, sondern auch Gläubiger solcher Forderungen, die er zwar vorläufig mangels abschließender Prüfung noch bestreitet, ohne aber aufzuzeigen, dass durchgreifende Bedenken gegen die betreffenden Forderungen bestehen (etwa OLG Celle NZI 2004, 268 und Stein/Jonas/Bork ZPO, 22. Aufl. 2004, § 116 RdNr. 10).
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