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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02   

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https://dejure.org/2003,14990
OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02 (https://dejure.org/2003,14990)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.2003 - 5 W 86/02 (https://dejure.org/2003,14990)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 5 W 86/02 (https://dejure.org/2003,14990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen; Verschulden des Arztes und der Kausalität der Verletzung für den eingetretenen Schaden im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens; Umfang des selbstständigen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02
    Zwar ist die Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens hier nicht bereits nach § 485 Abs. 1 ZPO zulässig, weil der Antragsgegner die insoweit notwendige Zustimmung nicht erteilt hat (s. Senatsbeschl. v. 25. Juli 2002; insoweit bestätigt durch BGH, Beschl. v. 21. Januar 2003 - VI ZB 51/02) und auch nicht zu besorgen ist, dass ein Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird.
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 9 W 31/97
    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02
    Auch wenn der Antragsgegner die Schadensverursachung bestreitet, kann das selbständige Beweisverfahren dazu dienen, einen Rechtsstreit zu vermeiden - sei es dadurch, dass sich die Behauptungen der Antragstellerin nicht als zutreffend erweisen, sei es dadurch, dass der Antragsteller bei für ihn nachteiligem Beweisergebnis zu einer außergerichtlichen Einigung bereit ist (vgl. OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.1999 - 1 W 125/99

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02
    Auch wenn der Antragsgegner die Schadensverursachung bestreitet, kann das selbständige Beweisverfahren dazu dienen, einen Rechtsstreit zu vermeiden - sei es dadurch, dass sich die Behauptungen der Antragstellerin nicht als zutreffend erweisen, sei es dadurch, dass der Antragsteller bei für ihn nachteiligem Beweisergebnis zu einer außergerichtlichen Einigung bereit ist (vgl. OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2000 - 21 W 43/00

    Keine Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses bei mangelnder Erfolgsaussicht der

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02
    Auch wenn der Antragsgegner die Schadensverursachung bestreitet, kann das selbständige Beweisverfahren dazu dienen, einen Rechtsstreit zu vermeiden - sei es dadurch, dass sich die Behauptungen der Antragstellerin nicht als zutreffend erweisen, sei es dadurch, dass der Antragsteller bei für ihn nachteiligem Beweisergebnis zu einer außergerichtlichen Einigung bereit ist (vgl. OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05

    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

    Die Feststellungen eines in einem selbständigen Beweisverfahren beauftragten Sachverständigen können bei negativem Ergebnis für den Antragsteller durchaus dazu führen, dass er von der Einleitung eines Rechtsstreits Abstand nimmt; andererseits kann auch nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Antragsgegnerin für den Fall, dass der beauftragte Sachverständige zu anderen Ergebnissen als der von ihr beauftragte Gutachter kommt, zumindest zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bereit ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2003 - 5 W 86/02; OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • LG Marburg, 01.10.2008 - 1 OH 14/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Selbstständiges Beweisverfahren bei unklarem

    Demgemäß kann vorliegend nicht im Wege des selbständigen Beweisverfahrens geklärt werden, ob bei dem Versicherten eine zumindest 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den von ihm erlernten Beruf des Kfz-Mechatronikers vorliegt (vgl. zur Frage der Feststellung der Berufsunfähigkeit im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens OLG Köln, Beschluss vom 21.05.2003, Az. 5 W 86/02).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18099
OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02 (https://dejure.org/2002,18099)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.07.2002 - 5 W 86/02 (https://dejure.org/2002,18099)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 5 W 86/02 (https://dejure.org/2002,18099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02
    Die vom Senat vertretene Auffassung wird von anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt; diese halten vielmehr ein selbständiges Beweisverfahren auch in Arzthaftungsverfahren regelmäßig ohne besondere Voraussetzungen für zulässig (s. OLG Koblenz, MDR 2002, 352; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279; OLD Düsseldorf, NJW 2000, 3438; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 496).
  • OLG Nürnberg, 13.11.1996 - 1 W 3034/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02
    Eine streitschlichtende Funktion, wie sie dem Gesetzgeber bei der Fassung des § 485 Abs. 2 ZPO vorgeschwebt hat (vgl. insbesondere § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO), ist in Arzthaftungsstreitigkeiten jedenfalls dann, wenn - wie regelmäßig - nicht nur das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, sondern auch die Kausalität der fehlerhaften Behandlung für eingetretene Gesundheitsschäden und schließlich das Ausmaß dieser Schäden streitig ist, mit der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht zu erzielen (vgl. OLG Köln, NJW 1999, 875; OLG Nürnberg, MDR 1997, 501; Rehborn, MDR 1998, 16 ff. und 225; Steffen/ Dressler, aaO, Rdn. 633 b).
  • OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 57/97

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02
    Eine streitschlichtende Funktion, wie sie dem Gesetzgeber bei der Fassung des § 485 Abs. 2 ZPO vorgeschwebt hat (vgl. insbesondere § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO), ist in Arzthaftungsstreitigkeiten jedenfalls dann, wenn - wie regelmäßig - nicht nur das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, sondern auch die Kausalität der fehlerhaften Behandlung für eingetretene Gesundheitsschäden und schließlich das Ausmaß dieser Schäden streitig ist, mit der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht zu erzielen (vgl. OLG Köln, NJW 1999, 875; OLG Nürnberg, MDR 1997, 501; Rehborn, MDR 1998, 16 ff. und 225; Steffen/ Dressler, aaO, Rdn. 633 b).
  • OLG Koblenz, 14.12.2001 - 5 W 822/01

    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02
    Die vom Senat vertretene Auffassung wird von anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt; diese halten vielmehr ein selbständiges Beweisverfahren auch in Arzthaftungsverfahren regelmäßig ohne besondere Voraussetzungen für zulässig (s. OLG Koblenz, MDR 2002, 352; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279; OLD Düsseldorf, NJW 2000, 3438; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 496).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98

    Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02
    Die vom Senat vertretene Auffassung wird von anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt; diese halten vielmehr ein selbständiges Beweisverfahren auch in Arzthaftungsverfahren regelmäßig ohne besondere Voraussetzungen für zulässig (s. OLG Koblenz, MDR 2002, 352; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279; OLD Düsseldorf, NJW 2000, 3438; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 496).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 7 W 52/98

    Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit des Antrags ; Rechtliches Interesse;

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02
    Die vom Senat vertretene Auffassung wird von anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt; diese halten vielmehr ein selbständiges Beweisverfahren auch in Arzthaftungsverfahren regelmäßig ohne besondere Voraussetzungen für zulässig (s. OLG Koblenz, MDR 2002, 352; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279; OLD Düsseldorf, NJW 2000, 3438; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 496).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.1999 - 1 W 125/99

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02
    Die vom Senat vertretene Auffassung wird von anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt; diese halten vielmehr ein selbständiges Beweisverfahren auch in Arzthaftungsverfahren regelmäßig ohne besondere Voraussetzungen für zulässig (s. OLG Koblenz, MDR 2002, 352; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279; OLD Düsseldorf, NJW 2000, 3438; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 496).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Zahnarzthaftungssachen

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass er seine Auffassung zur restriktiven Anwendung von § 485 Abs. 1, 2 ZPO in Arzthaftungssachen (vgl. Senat NJW 1999, 875), anlässlich einer weiteren Entscheidung durch Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zur Überprüfung durch den BGH gestellt hat (Beschluss vom 25. Juli 02 - 5 W 86/02 -).
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