Rechtsprechung
KG, 12.05.2006 - 5 W 93/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- MIR - Medien Internet und Recht
Wenn die Kommunikation mittels E-Mail für den Antragsteller erkennbar von besonderer geschäftlicher - also nicht nur rein privat - ist, kann schon im Verfügungsverfahren ein Streitwert von 7.500,- EUR für unverlangte E-Mail-Werbung angemessen sein.
- LawCommunity.de
Streitwert bei E-Mail-Werbung
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei E-Mail-Spam 7.500,- EUR
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei E-Mail-Spam 7.500,- EUR
Verfahrensgang
- LG Berlin - 15 O 784/05
- KG, 12.05.2006 - 5 W 93/06
Wird zitiert von ...
- KG, 09.08.2013 - 5 W 187/13
Streitwert bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung; Störerhaftung für einen auf …
Deshalb kann schon für ein Verfügungsverfahren ein Wert von 7.500,- Euro angemessen sein, wenn die Kommunikation mittels E-Mail für den Antragsteller erkennbar von besonderer geschäftlicher oder beruflicher Bedeutung (also nicht nur rein privat) ist (…Senat, a.a.O., Seite 143; Senat, Beschluss vom 12.5.2006, 5 W 93/06, Umdruck Seite 2;… zustimmend KG, 12. Zivilsenat, MDR 2007, 923, juris Rn. 8; vgl. auch KG, Beschluss vom 27.2.2007, 21 W 7/07, Umdruck Seite 2 m.w.N.: 7.500 ? in der Hauptsache auch ohne besondere Umstände).