Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 01.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04, 5 W 99/04 - 36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2854
OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04, 5 W 99/04 - 36 (https://dejure.org/2004,2854)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.05.2004 - 5 W 99/04, 5 W 99/04 - 36 (https://dejure.org/2004,2854)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 5 W 99/04, 5 W 99/04 - 36 (https://dejure.org/2004,2854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuständigkeit für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Widerrufsvergleichen; Wahlfreiheit bei nebeneinander bestehenden Rechtsbehelfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Erteilung einer Vollstreckungsklausel als Obliegenheit des Rechtspflegers im Fall eines Widerrufsvergleichs; Anwendung des § 726 ZPO (Zivilprozessordnung) bei der ...

  • beck.de PDF, S. 27
  • Judicialis

    ZPO § 724; ; ZPO § 724 Abs. 2; ; ZPO § 726; ; ZPO § 726 Abs. 1; ; ZPO § 766; ; ZPO § 788; ; BGB § 130; ; RpflG § 8 Abs. 4; ; RpflG § 8 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich durch den Rechtspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2908
  • Rpfleger 2004, 642
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Angesichts dieses nicht unerheblichen Prozessrisikos stellt sich der von der Klägerin eingeschlagene Weg über die Klauselerteilung als einfacher und risikoärmer dar (im Ergebnis wie hier: BAG NJW 2004, 701).

    Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst, da der Beklagte die Kosten der Beschwerde gem. § 788 ZPO als Kosten der Zwangsvollstreckung trägt (BAG NJW 2004, 701 in Fundstelle nicht abgedruckt; Thomas/Putzo, aaO, § 788 Rdn. 31; § 724 Rdn. 15).

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2003 - 3 W 112/03

    Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen: Wirksamkeit einer vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    a) Zwar wird in der Rechtsprechung und Lit. die Auffassung vertreten, dass die Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht stets zur Unwirksamkeit der Klausel führe (Stein/Jo-nas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 726 Rdn. 22; Musielak/Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 726 Rdn. 4; MünchKomm(ZPO)/Wolfsteiner, 2. Aufl., § 724 Rdn. 16; OLGR Zweibrücken 2003, 390; NJW-RR 1997, 882, 883).

    b) Die dargestellten Rechtsfragen können hier offenbleiben, da das Rechtsschutzbedürfnis im vorliegenden Verfahren selbst dann nicht fehlt, wenn die Klägerin die Möglichkeit besäße, den Gerichtsvollzieher durch Einlegung einer Erinnerung nach § 766 ZPO zur Vollstreckung anzuhalten (aA. OLGR Zweibrücken 2003, 390; NJW-RR 1997, 883).

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Auch aus Gründen der Praktikabilität ist die Beweisführung für negative Tatsachen jedenfalls dann nicht zu korrigieren, wenn der Beweis für das Nichtvorliegen des Umstandes - wie im vorliegend zu beurteilenden Fall des Vergleichswiderrufs - unschwer zu führen ist (vgl. BGHZ 101, 49, 55).

    Denn auch im Rahmen des § 130 BGB hängt die Beweislast für den Zugang einer Willenserklärung letztlich davon ab, welche Partei aus dem Zugang einer Willenserklärung Rechte herleiten will (Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 130 Rdn. 21; MünchKomm(BGB)/Einsele, 4. Aufl. § 130 Rdn. 46; Erman/Palm, BGB, 10. Aufl., § 130 Rdn. 27; Bamberger/Roth, BGB, § 130 Rdn. 35; offenlassend BGHZ 101, 49, 55).

  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Wenngleich sich der Rechtscharakter der aufschiebenden Bedingung nicht unmittelbar aus dem Wortlaut erschließt, entspricht es im Zweifel der Interessenlage der Parteien, aus dem Vergleich bindende Rechtswirkungen erst dann entstehen zu lassen, wenn der Bestand des Vergleichs nach dem ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist feststeht (BGHZ 88, 364, 367; BAG NJW 2004, 117; BVerwG NJW 1993, 2193; Zöller/Stöber, 24. Aufl., § 794 Rdn. 10).
  • OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01

    Unterhaltspflicht - vollstreckbare Scheidungsfolgenvereinbarung - "zwei Jahre

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Demgegenüber beruft sich die Gegenauffassung (OLG München JurBüro 2001, 438; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Zöller/Stöber, aaO, § 726 Rdn. 7), die für eine Unwirksamkeit der unter Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregel erteilten Klausel eintritt, auf § 8 Abs. 4 und 5 RpflG und schließt im Umkehrschluss aus der fehlenden Regelung zur Kompetenzüberschreitung des Rechtspflegers zu Lasten des Urkundsbeamten, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspreche, einem vom Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers wahrgenommenen Geschäft die Wirksamkeit vorzuenthalten.
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Demgegenüber darf der Rechtssuchende auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg nicht verwiesen werden (BGHZ 111, 168, 171).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.1997 - 3 W 33/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    a) Zwar wird in der Rechtsprechung und Lit. die Auffassung vertreten, dass die Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht stets zur Unwirksamkeit der Klausel führe (Stein/Jo-nas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 726 Rdn. 22; Musielak/Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 726 Rdn. 4; MünchKomm(ZPO)/Wolfsteiner, 2. Aufl., § 724 Rdn. 16; OLGR Zweibrücken 2003, 390; NJW-RR 1997, 882, 883).
  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 15 W 81/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Demgegenüber beruft sich die Gegenauffassung (OLG München JurBüro 2001, 438; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Zöller/Stöber, aaO, § 726 Rdn. 7), die für eine Unwirksamkeit der unter Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregel erteilten Klausel eintritt, auf § 8 Abs. 4 und 5 RpflG und schließt im Umkehrschluss aus der fehlenden Regelung zur Kompetenzüberschreitung des Rechtspflegers zu Lasten des Urkundsbeamten, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspreche, einem vom Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers wahrgenommenen Geschäft die Wirksamkeit vorzuenthalten.
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92

    Prozeßvergleich - Widerruf - Frist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Wenngleich sich der Rechtscharakter der aufschiebenden Bedingung nicht unmittelbar aus dem Wortlaut erschließt, entspricht es im Zweifel der Interessenlage der Parteien, aus dem Vergleich bindende Rechtswirkungen erst dann entstehen zu lassen, wenn der Bestand des Vergleichs nach dem ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist feststeht (BGHZ 88, 364, 367; BAG NJW 2004, 117; BVerwG NJW 1993, 2193; Zöller/Stöber, 24. Aufl., § 794 Rdn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines

    Soweit sich die Klägerin, die für den rechtzeitigen Zugang ihrer Annahmeerklärung darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 70, 232; OLG Saarbrücken NJW 2004, 2908; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 130 Rn. 21 m.w.N.) darauf beruft, es sei zwischen den Parteien besprochen worden, dass die Vertragsurkunde dem Notar unmittelbar zugeleitet werden sollte, kommt es hierauf nicht an.
  • LAG Berlin, 16.05.2006 - 6 Ta 771/06

    vollstreckbare Ausfertigung

    1.2 Insoweit verhält es sich anders als im Fall eines Widerrufsvergleichs, wo der Nichtwiderruf als aufschiebende Wirksamkeitsbedingung vom Gläubiger nach allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung zu beweisen ist (dazu BAG, Beschluss vom 05.11.2003 - 10 AZB 38/03 - BAGE 108, 217 = AP RPflG § 20 Nr. 1 zu B II 3 der Gründe; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.05.2004 - 5 W 99/04 - NJW 2004, 2908 zu II A 1 d der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur

    Ob sich die E. im Streitfall mit Erfolg auf diese Einschränkung in ihrer Gewinnzusage berufen kann, wird eher zu verneinen sein (vgl. hierzu etwa OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1063; OLG München NJW 2004, 1671; OLGR Saarbrücken 2004, 579), was es jedenfalls nicht rechtfertigt, unter diesem Gesichtspunkt wegen mangelnder Erfolgsaussicht Versicherungsschutz zu versagen.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 4 U 156/07

    Ausschluss der Bauhandwerkersicherung durch abschließende Vergleichsregelung -

    Denn der Wortlaut des § 726 Abs. 1 ZPO unterscheidet nicht danach, ob die Wirksamkeit des Titels, des Anspruchs oder lediglich dessen Vollstreckbarkeit vom Eintritt einer Tatsache abhängig ist (OLG Saarbrücken, NJW 2004, 2908; BAG, NJW 2004, 702; OLG München, Rpfleger 1984, 106).
  • LG Bielefeld, 07.04.2021 - 9 O 117/20
    Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, muss deren Zugang beweisen (vgl. OLG Saarbrücken, 24. Mai 2004, 5 W 99/04).
  • OLG Köln, 08.06.2005 - 13 W 28/05

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich

    Ihren mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 05.11.2003 - 10 AZB 38/03 -, NJW 2004, 701) und des OLG Saarbrücken (Beschluss vom 24.05.2004 - 5 W 99/04 -, NJW 2004, 2908) begründeten, nach telefonischer Rücksprache mit dem Rechtspfleger zunächst zurückgenommenen Antrag vom 15.03.2005 auf Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel hat die Klägerin unter dem 07.04.2005 erneuert.
  • LG Arnsberg, 07.10.2015 - 2 O 85/15

    Beweisanforderungen an den rechtzeitigen Zugang einer Abtretungsanzeige bzgl.

    Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, muss deren Zugang beweisen (OLG Saarbrücken NJW 2004, 2908; OLG Rostock NJOZ 2004, 2121).
  • AG Siegburg, 11.05.2006 - 36 M 173/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Zahlungsaufforderung als

    § 726 Abs. 1 ZPO erteilten Vollstreckungsklausel (vgl. BAG, Beschluß vom 05.11.2003, Rpfleger 2004, 298 ff.; OLG Saarbrücken, Beschluß vom 24.05.2004, Rpfleger 2004, 642 ff.) Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung.
  • LG Arnsberg, 27.05.2011 - 1 O 506/10

    Die Darstellung eines Versicherungsvermittlers als unabhängigen Makler stellt

    Die Klägerin verkennt, dass auch im Rahmen des § 130 BGB die Beweislast für den Zugang einer Willenserklärung letztlich davon abhängig ist, welche Partei aus dem Zugang einer Willenserklärung Rechte herleiten will (OLG Saarbrücken NJW 2004, 2908).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4102
OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04 (https://dejure.org/2004,4102)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.2004 - 5 W 99/04 (https://dejure.org/2004,4102)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 2004 - 5 W 99/04 (https://dejure.org/2004,4102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Versicherungsvertrages aus wichtigem Grund wegen Ausübung beruflicher Tätigkeiten eines Versicherungsnehmers während der Arbeitsunfähigkeit; Anforderungen an die Zahlung von Krankentagegeld im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 290
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04
    Die Zulassung der Revision kommt nicht in Betracht, weil das Urteil des Senats nicht anfechtbar ist, § 542 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2003, 1531).
  • OLG Köln, 08.08.1994 - 5 W 60/94

    Keine einstweilige Verfügung gegen private Krankenversicherung - Versicherung,

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04
    Die vorläufige Befriedigung des Hauptanspruchs, um die es hier im wesentlichen geht, kann nur ausnahmsweise beansprucht werden, wenn der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist, weil zwischenzeitlich irreversible Fakten geschaffen würden oder der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme ( vgl. Senat, NJW-RR 95, 546 ).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    OLG Köln, Beschluss vom 1. September 2004 - 5 W 99/04.

    aa) Nach einem Teil der Rechtsprechung verbietet sich der Erlass einer auf sofortige Erfüllung gerichteten einstweiligen Verfügung bereits regelmäßig dann, wenn die Verweigerung der einstweiligen Regelung bei späterem Obsiegen in der Hauptsache lediglich zu einem Vermögensschaden führen würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 4. Oktober 2006 - 5 U 247/06. OLG Köln, Beschluss vom 1. September 2004 - 5 W 99/04).

  • OLG Köln, 03.08.2012 - 20 U 98/12

    Berechtigung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur

    Die darin liegende Vorwegnahme der Hauptsache ist nur unter der besonderen Voraussetzung, dass der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen sind, gerechtfertigt, und kommt allenfalls bei Bestehen einer Notlage oder einer Existenzgefährdung in Betracht (vgl. OLG Köln - 5. Zivilsenat -, RuS 2007, 463 und OLGR 2004, 418).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Führt die Verweigerung einer einstweiligen Regelung bei späterem Obsiegen in der Hauptsache nur zu Vermögensschäden, bleibt der Gläubiger regelmäßig auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatz verwiesen und kann nicht zu deren Abwendung gleichsam vorbeugend sofortige Erfüllung verlangen( OLG Köln, MDR 2005, 290).
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld;

    Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsprechung ( vgl. MDR 2005, 290 ) fest, wonach der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Krankentagegeld zur Abwendung einer existenziellen Notlage grundsätzlich statthaft ist ( so im Ergebnis auch KG r + s 2006, 77 ).
  • FG Hamburg, 11.01.2017 - 3 V 279/16

    Zum Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Rückzahlung nach

    Das ist insbesondere bei extremen Notlagen oder Existenzgefährdung der Fall (OLG Köln Beschluss vom 20.12.2012 I-9 W 83/12, 9 W 83/12 5 W 99/04, VersR 2013, 1258; Vollkommer in Zöller, ZPO, § 940 Rn. 6).

    Es müssten nicht rückgängig zu machende Fakten geschaffen werden, dass der Verweis auf das ordentliche Verfahren einer Rechtsverweigerung gleichkäme (OLG Köln Urteil vom 01.09.2004 5 W 99/04, MDR 2005, 290).

  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 10 U 304/12

    Leistungsverfügung auf Weiterversicherung zum Basistarif in der privaten

    Die dem Kläger aus der Nichtleistung, d.h. hier der Ablehnung von Versicherungsschutz im Basistarif, drohenden Nachteile müssen unverhältnismäßig groß, ja sogar irreparabel und die Leistungsverfügung zur Abwendung einer existenziellen Notlage erforderlich sein (Senat, VersR 2008, 1838; Senat OLGR 2007, 760 ff; OLG Oldenburg VersR 2011, 1256; OLG Köln, MDR 2005, 290 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 5 U 247/06

    Fortzahlung eingestellter BUZ-Versicherungsleistungen im Wege einstweiliger

    Führt die Verweigerung einer einstweiligen Regelung bei späterem Obsiegen in der Hauptsache nur zu Vermögensschäden, bleibt der Gläubiger regelmäßig auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatz verwiesen und kann nicht zu deren Abwendung gleichsam vorbeugend sofortige Erfüllung verlangen( OLG Köln, MDR 2005, 290).
  • OLG Köln, 20.12.2012 - 9 W 83/12

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen den Gebäudeversicherer mit dem

    Das ist insbesondere bei extremen Notlagen oder Existenzgefährdung der Fall (vgl. OLG Köln MDR 2005, 290; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 940 Rn 6 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2011 - 8 O 4224/11

    Einstweilige Verfügung: Befriedigungsverfügung auf Zahlung von Krankentagegeld

    Voraussetzung einer sog. Befriedigungsverfügung ist allerdings, dass sie zur Abwendung einer existenziellen Notlage des Versicherten erforderlich ist (z.B. OLG Koblenz OLGR 2007, 760 aE; LG Dortmund 28.9.2006 - 2 O 310/06, juris; KG r+s 2006, 77; LG Berlin r+s 2005, 338; OLG Köln OLGR 2004, 418; OLG Köln r+s 2007, 463; HK-VVG/Rogler § 1 MB/KT 09 Rn. 11).
  • LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06

    Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zahlung eines Krankentagegeldes aus einer

    Da aber diese vorläufige Befriedigung des Anspruchstellers in aller Regel mit einem endgültigen Rechtsverlust des Schuldners gleichzusetzen ist, weil dieser einen Rückforderungsanspruch nach Obsiegen in der Hauptsache kaum wird durchsetzen können, hängt der Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzes von der Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruches sowie des Verfügungsgrundes in Form einer existenziellen Notlage ab, wobei der vorläufig zuerkannte Leistungsanspruch nicht notwendigerweise auf die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sondern auf die Zuerkennung eines Geldbetrages geht, der für die Abwendung der glaubhaft gemachten existenziellen Notlage erforderlich ist (OLG Köln MDR 2005, 290 [OLG Köln 01.09.2004 - 5 W 99/04]; Kammergericht Berlin R + S 2006, 77; LG Berlin R + S 2005, 338; LG Leipzig R + S 2005, 114).
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