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   OLG Saarbrücken, 03.05.2007 - 5 W 99/07 - 31   

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OLG Saarbrücken, 03.05.2007 - 5 W 99/07 - 31 (https://dejure.org/2007,10828)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.05.2007 - 5 W 99/07 - 31 (https://dejure.org/2007,10828)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 5 W 99/07 - 31 (https://dejure.org/2007,10828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei Richterablehnung in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    ZPO § 574

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in FGG -Sache?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2007 - 5 W 99/07
    Zuständig für die Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde ist in diesem Fall das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof (Anschluss an BGH, NJW-RR 2004, 726).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 10.12.2003 - XII ZB 251/03, NJW-RR 2004, 726 f), der sich der Senat anschließt, gelten in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit die Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§ 42 ff ZPO) entsprechend.

    Zu einem anderen Ergebnis gelangt man schließlich auch nicht, wenn man die sofortige weitere Beschwerde in eine Nichtzulassungsbeschwerde umdeutet, denn eine solche ist vom Gesetz nicht vorgesehen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2003 - XII ZB 251/03, NJW-RR 2004, 726 (727)).

  • VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens gegen den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3.5.2007 - 5 W 99/07-31 - wird zurückgewiesen.

    Die gegen diesen letzten Beschluss erhobene sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers ist durch Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3.5.2007 - 5 W 99/07 - mit der Begründung verworfen worden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelte bei Ablehnung eines erstinstanzlichen Richters zwar das durch das FGG vorgesehene Rechtsmittelverfahren; die danach an sich statthafte sofortige weitere Beschwerde sei jedoch von einer Zulassung durch das zweitinstanzliche Gericht abhängig .

  • OLG Köln, 26.06.2009 - 2 Wx 55/09

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im

    Hiernach ist gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters der ersten Instanz in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige Beschwerde entsprechend den §§ 46 Abs. 2, 2. Halbsatz, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters des Beschwerdegerichts dagegen entsprechend § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde als einziges Rechtsmittel nur dann gegeben, wenn sie in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 617 [618]; BGH MDR 2005, 409 [410]; BayObLG FGPrax 2002, 119 f.; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2003 - 2 Wx 31/03 - Senat, Beschluß vom 29. Oktober 2003 - 2 Wx 32/03 -;Senat, Beschluß vom 27. April 2005 - 2 Wx 8/05 - OLG Frankfurt, OLG-Report 2006, 127 f.; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2007, 683; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 29.Aufl. 2008, § 46, Rdn. 7; Zimmermann, a.a.O., § 6, Rdn. 69).
  • OLG Köln, 30.11.2009 - 2 Wx 79/09

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsmittels

    Hiernach ist gegen die (erstmalige) Verhängung eines Ordnungsmittels gegen einen im Beschwerdeverfahren nicht erschienenen Zeugen entsprechend § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde als einziges Rechtsmittel dann gegeben, wenn sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen worden ist (vgl. Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 15 Rn. 30; Thomas/Putz/Reichold, § 381 Rn. 12; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage 2009, § 380 Rn. 10; jew. für die sofortige Beschwerde nach § 380 Abs. 3 ZPO; vgl. auch Senat, FGPrax 2005, 205; Senat, FGPrax 2009, 180; BGH, FamRZ 2004, 617; BGH, MDR 2005, 409; BayObLG, FGPrax 2002, 119; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 361; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 127; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 683; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507; jew. für die gleich gelagerte Problematik bei der erstmaligen Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen in der Beschwerdeinstanz; Senat, Beschluss vom 11. November 2009, 2 Wx 101/09; BGH, NJW-RR 2004, 1077; OLG Hamm, FamRZ 2003, 165 [166 f.]; jew. für die gleich gelagerte Problematik bei einer Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Beschwerdegericht).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Dies gilt auch für die sich aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO ergebenden Einschränkungen der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren, insbesondere die Anknüpfung der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde an die Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (Senat 14 Wx 56/03 - Beschluß vom 01.07.2003 = OLGR 04, 45; BGH NJW-RR 04, 726; OLG Saarbrücken OLGR 07, 683) Auf die daneben im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Besonderheiten (etwa Zuständigkeit des OLG als zur Entscheidung berufenes Gericht, vgl Senat aaO) kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
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OLG Hamburg, 02.10.2007 - 5 W 99/07 (https://dejure.org/2007,21160)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2007 - 5 W 99/07 (https://dejure.org/2007,21160)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 5 W 99/07 (https://dejure.org/2007,21160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von zwei separaten Ordnungsgeldern aufgrund einer Haftungserstreckung auf den Geschäftsführer einer juristischen Person; Anforderungen an den selbstständigen Verstoß eines Geschäftsführers gegen einen bestehenden Verbotstitel; Persönliche Haftung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; GmbHG § 35; ; BGB § 31

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890; GmbHG § 35; BGB § 31
    Schuldner des verwirkten Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen einstweilige Verfügung durch Geschäftsführer einer GmbH ["Tickethändler"]

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den

    a) Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, ist nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 5 W 99/07, juris; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 405; Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 890 Rn. 45; für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes und Haftung als Gesamtschuldner OLG Hamm, NJW-RR 1987, 383 und WRP 2000, 413, 417; OLG Braunschweig, WRP 1990, 723, 724; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 68 Rn. 8; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rn. 167; weitergehend für Festsetzung getrennter Ordnungsgelder OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, juris Rn. 1 und 3).
  • OLG Hamburg, 17.07.2023 - 15 W 13/23

    Ordnungsmittel gegen das Organ einer juristischen Person wegen Verstoßes gegen

    Legt gegen einen ursprünglich sowohl gegen eine juristische Person als auch gegen deren Organ inhaltsgleich ergangenen Unterlassungstitel nur die juristische Person einen Rechtsbehelf ein und wird daraufhin ihr gegenüber der Titel mangels Vorliegens einer rechtswidrigen Verletzungshandlung aufgehoben, so kann gegen das Organ kein Ordnungsmittel verhängt werden, wenn es nach der Aufhebung des gegen die juristische Person ergangenen Titels die angegriffene Handlung ausschließlich in Ausübung seiner Organstellung für diese juristische Person wieder aufnimmt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - Az. I ZB 43/11, BeckRS 2012, 4571 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren sowie an OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - Az. 5 W 99/07, BeckRS 2008, 7232; Abgrenzung zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 12. Juli 2012 - Az. 6 W 77/12, BeckRS 2012, 16601 sowie zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. April 2019 - Az. 6 W 20/19, BeckRS 2019, 11211).(Rn.10).

    Demnach kommt die Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen das Organ persönlich nur in Fällen in Betracht, in denen sein Fehlverhalten nicht deckungsgleich mit dem Fehlverhalten der juristischen Person ist, sondern das Organ eine über sein Handeln für die juristische Person hinausgehende persönliche Schuld trifft (so auch OLG Hamburg, Beschl. v. 02.10.2007, Az. 5 W 99/07, BeckRS 2008, 7232 Rn. 8; auf diesen Beschluss verweist BGH, BeckRS 2012, 4572 Rn. 6).

    Angesichts des Sanktionscharakters ist ein persönlich für den eigenen Rechtskreis vorwerfbares Verhalten unverzichtbar (OLG Hamburg, BeckRS 2008, 7232 Rn. 8).

  • LG Hamburg, 08.05.2023 - 416 HKO 114/21

    Zurechnung von Geschäftsführerhandeln zum Unternehmen

    Dies ist etwa der Fall, wenn das Organ für einen neben der juristischen Person bestehenden eigenen Geschäftsbetrieb oder eine andere juristische Person die schuldhafte Zuwiderhandlung begangen hat (BGH, Beschluss vom 12.01.2012, Az. I ZB 43/11 m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 02.10.2007, Az. 5 W 99/07).
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