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   OLG Karlsruhe, 05.08.2014 - 5 WF 115/14   

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OLG Karlsruhe, 05.08.2014 - 5 WF 115/14 (https://dejure.org/2014,44162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2014 - 5 WF 115/14 (https://dejure.org/2014,44162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2014 - 5 WF 115/14 (https://dejure.org/2014,44162)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 150
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 01.08.2016 - 13 UF 106/16

    Gemeinsames Sorgerecht getrenntlebender Eltern: Entscheidung über Streit

    Bei einer näheren Betrachtung der hierzu entschiedenen Fallkonstellationen zeigt sich indessen rasch, dass das in dieser Allgemeinheit nicht stimmt und die Rechtsprechung die Fragestellung nur dann sorgerechtlich qualifiziert, wenn es beispielsweise um eine Reise eines Elternteils mit dem Kind in dessen - häufig auch noch weit entferntes, außereuropäisches - Heimatland geht und die Gefahr einer Entführung des Kindes bzw. seiner Zurückhaltung im Ausland besteht (vgl. AG Dresden 305 F 591/14 [China], berichtet bei Menne, FamRB 2015, 359f.), bei einer Reise des Kindes in politische Krisengebiete, in denen kriegsähnliche Zustände herrschen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2014 - 5 WF 115/14, FamRZ 2015, 150 [bei juris Rz. 22: geplante Reise in die Ostukraine]), bei Reisen in das außereuropäische Ausland, soweit das Auswärtige Amt in seinen Sicherheitshinweisen vor Reisen in die entsprechenden Landesteile warnt und davon abrät (vgl. AG Pankow/Weißensee, Beschluss vom 8. April 2003 - 16 F 2025/03, Kind-Prax 2004, 196 [bei juris LS 1: Reise US-amerikanischer Staatsbürger in die türkischen Urlaubsgebiete am westlichen Mittelmeer während des seinerzeitigen Irak-Krieges]) oder schließlich sonst bei weiten Auslandsreisen in einen dem Kind nicht vertrauten, fremden Kulturkreis (vgl. Palandt/Götz, BGB [75. Aufl. 2016], § 1628 Rn. 7).

    Damit ist klar: Die Reise als solche steht zwischen den Eltern gar nicht im Streit und damit fehlt es an dem von § 1628 BGB geforderten Tatbestandsmerkmal einer fehlenden Einigung der Eltern (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2014, a.a.O. [bei juris Rz. 23]).

  • KG, 01.02.2017 - 13 UF 163/16

    Einstweilige Anordnung zum Umgang eines geschiedenen Elternteils: Regelung des

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 5. August 2014 - 5 WF 115/14, FamRZ 2015, 150 [bei juris LS, Rz. 22]) hat klargestellt, dass eine Alltagsentscheidung über eine Fernreise aufgrund von Sicherheitsbedenken nur dann zu einer sorgerechtlich zu qualifizierenden Angelegenheit von erheblicher Bedeutung wird, wenn eine Reise in ein Krisengebiet geplant ist, in dem wie etwa Mitte 2014 in der Ostukraine Kriegshandlungen stattfanden, ein Passagierflugzeug abgeschossen wurde und zudem eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorlag.
  • KG, 24.04.2018 - 19 UF 71/17

    Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Anderes gilt nur bei deutlich erhöhtem Risiko für das Kind, z.B. wenn die geplante Fernreise in ein politisches Krisengebiet führen soll oder wenn für den Zielort der Reise Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegen (KG, FamRZ 2017, 1061 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2016, 1595 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 150 ).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2018 - 1 U 202/17

    Entschädigung wegen eines polizeilichen Ausreiseverbots

    Die Reise nach Land1 war, weil im fraglichen Zeitraum unstreitig keine Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorlagen, als eine Angelegenheit des täglichen Lebens einstufen, über deren Antritt der Kläger deshalb allein entscheiden konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juli 2016 - 5 UF 206/16 -, Rn. 11ff., juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 16 WF 83/07 -, Rn. 16, juris und Beschluss vom 05. August 2014 - 5 WF 115/14 -, Rn. 22, juris; KG Berlin, Beschluss vom 01. August 2016 - 13 UF 106/16 - juris; Beschluss vom 02. Februar 2017 - 13 UF 163/16 -, Rn. 17, juris).
  • AG Kirchhain, 10.03.2020 - 33 F 102/20
    Die Entscheidung über Urlaubsreisen des Kindes ist insofern Teil des Aufenthaltsbestimmungsrechts (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 150; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.08.2017 - 13 UF 85/17).

    Einvernehmen ist vor diesem Hintergrund erforderlich, wenn es beispielsweise um eine Reise eines Elternteils mit dem Kind in dessen - häufig auch noch weit entferntes, außereuropäisches - Heimatland geht und die Gefahr einer Entführung des Kindes bzw. seiner Zurückhaltung im Ausland besteht (vgl. AG Dresden 305 F 591/14 [China], berichtet bei Menne, FamRB 2015, 359f.), bei einer Reise des Kindes in politische Krisengebiete, in denen kriegsähnliche Zustände herrschen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2014 - 5 WF 1 15/145, FamRZ 2015, 150 [bei juris FRZ. 22: geplante Reise in die Ostukraine]), bei Reisen in das außereuropäische Ausland, soweit das Auswärtige Amt in seinen Sicherheitshinweisen vor Reisen in die entsprechenden Landesteile warnt und davon abrät (vgl. AG Pankow/Weißensee, Beschluss vom 8. April 2003 - 16 F 2025/03).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2023 - 6 UF 53/23

    Keine Übertragung der Impfentscheidung bei fehlender Empfehlung als Regelimpfung

    Eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB ist als Ausdruck des Wächteramts des Staates infolge der Freiheitsgarantie des Art. 6 Abs. 2 GG gegenüber dem Recht und der Pflicht der Eltern zur Entscheidung der die Familie betreffenden Angelegenheiten lediglich subsidiär möglich, wenn Belange des Kindeswohls gemäß § 1697a BGB dies erfordern (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2014 - 5 WF 115/14 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Köln, 03.07.2019 - 10 UF 106/19
    Hierbei hat das Amtsgericht - ebenfalls zu Recht - die Entscheidung über eine Auslandsreise jedenfalls in ein Land, hinsichtlich dessen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen, als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.d. § 1628 BGB angesehen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.08.2014 - 5 WF 115/14, FamRZ 2015, 150; KG, Beschl. v. 02.02.2017 - 13 UF 163/16, FamRZ 2017, 1061), weswegen diese Einzelfallregelung als milderes Mittel gegenüber einem Sorgerechtseingriff nach § 1671 BGB vorrangig ist (vgl. Palandt-Götz, BGB, 78. Aufl. (2019), § 1628, Rn. 3).
  • AG Göppingen, 18.07.2018 - 6 F 535/18

    Umgangs- bzw. Sorgerecht - Auslandsreise mit Kind

    Dies gilt insbesondere für Reisen in Krisengebiete (OLG Karlsruhe, BeckRS 2015, 00946 für die Ostukraine), Reisen in fremde Kulturkreise (OLG Köln, NJW-RR 2005, 90 zu einer Reise nach Katar mit einem kleinen Kind), Reisen, in denen eine Gesundheitsgefahr für das Kind besteht (OLG Köln, NJW 1999, 295 für eine Urlaubsreise nach Ägypten mit einem dreijährigen Kind) oder für besonders strapaziöse Reisen (OLG Naumburg 1999, BeckRS 1999, 13658 für eine Reise mit einem unter zweijährigen Kind über einen längeren Flug).
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