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   OLG Karlsruhe, 14.08.2003 - 5 WF 134/03   

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https://dejure.org/2003,7824
OLG Karlsruhe, 14.08.2003 - 5 WF 134/03 (https://dejure.org/2003,7824)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2003 - 5 WF 134/03 (https://dejure.org/2003,7824)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2003 - 5 WF 134/03 (https://dejure.org/2003,7824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der anwaltlichen Verhandlungsgebühr, wenn keine Anträge gestellt werden; Austausch der Gebührentatbestände durch das Beschwerdegericht; Entstehung der Erörterungsgebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 25 II; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 31 I 1; ; BRAGO § 31 I 2; ; BRAGO § 31 I 3; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAGO § 33; ; BRAGO § 36 II; ; BRAGO § 123; ; BRAGO § ... 128 Abs. 3; ; BRAGO § 128 Abs. 4; ; BRAGO § 128 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts bei Rücknahme des Scheidungsantrags in Termin der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 966
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Rostock, 16.04.2008 - 5 W 74/08

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Eine geforderte nicht entstandene Gebühr kann getauscht werden gegen eine entstandene nicht geforderte, solange die Festsetzung dabei innerhalb des Antrages bleibt (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 142/13
    Der Austausch von Kostenpositionen ist also möglich, soweit es in der Sache lediglich um einen Austausch der Anspruchsgrundlagen geht (vgl. zum gesamten Vorstehenden SG Köln, Beschl. v. 02.11.2007 - S 6 AS 231/06 -, juris Rn. 6 f.; dessen Ausführungen ohne Zitat wörtlich übernehmend SG Lüneburg, Beschl. v. 12.05.2009 - S 12 SF 56/09 E -, juris Rn. 8 f.; in der Sache ebenso FG Hamburg, Beschl. v. 11.07.2012 - 3 KO 49/12 -, juris Rn. 36 f.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.08.2003 - 5 WF 134/03 -, juris Rn. 34).
  • LG Stuttgart, 17.02.2020 - 20 Qs 15/19

    Selbständiges Einziehungsverfahren, Gebühren, Gebührenhöhe, zuästzliche

    Aus der Festsetzung der Gebühren nach Nr. 5116 VV RVG kann aber schwerlich auf eine fehlende inhaltliche Prüfung geschlossen werden, zumal ein Kostenaustausch innerhalb des beantragten Kostenbetrages teilweise als zulässig erachtet wird (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.08.2003 - 5 WF 134/03 = FamRZ 2004, 966 (967); a. A. OLG Koblenz, = NJW-RR 2012, 447 ff.).
  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren -

    Dies schließt aber nicht aus, eine geforderte, nicht entstandene Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr auszutauschen, solange der festgesetzte Betrag den beantragten nicht überschreitet und beide Gebühren auf denselben Sachverhalt bezogen sind (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966; OLG Koblenz JurBüro 1996, 211; Frankfurt RpflG 1988, 162; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 104 "Austausch von Kosten, Gebührenauswechselung"; Müller, JurBüro 1996, 212).
  • OLG München, 20.09.2012 - 11 W 1667/12

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für den Antragsgegner im

    Damit ist ein Tausch der geforderten, nicht entstandenen Gebühr gegen eine entstandene, aber nicht zur Festsetzung angemeldete Gebühr möglich (Senat MDR 1987, 419; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966; Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 104 Rn. 21, Stichworte "Austauschen von Kosten" und "Gebührenauswechslung").
  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 138/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren -

    Dies schließt aber nicht aus, eine geforderte, nicht entstandene Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr auszutauschen, solange der festgesetzte Betrag den beantragten nicht überschreitet und beide Gebühren auf denselben Sachverhalt bezogen sind (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966; OLG Koblenz JurBüro 1996, 211; Frankfurt RpflG 1988, 162; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 104 "Austausch von Kosten, Gebührenauswechselung"; Müller, JurBüro 1996, 212).
  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 100/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur

    Dies schließt aber nicht aus, eine geforderte, nicht entstandene Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr auszutauschen, solange der festgesetzte Betrag den beantragten nicht überschreitet und beide Gebühren auf denselben Sachverhalt bezogen sind (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966; Koblenz JurBüro 1996, 211; Frankfurt RpflG 1988; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 104 "Austausch von Kosten, Gebührenauswechselung"; Müller, JurBüro 1996, 212).
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