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   OLG Hamm, 02.04.1982 - 5 WF 147/82   

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https://dejure.org/1982,3787
OLG Hamm, 02.04.1982 - 5 WF 147/82 (https://dejure.org/1982,3787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.1982 - 5 WF 147/82 (https://dejure.org/1982,3787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 1982 - 5 WF 147/82 (https://dejure.org/1982,3787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1373 ff, 1384, 1385, 1387
    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Berechnungszeitpunkt für den vorzeitigen Zugewinnausgleich; Konkurrenz von Stichtagen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 609
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.11.2023 - XII ZB 386/22

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich gemäß § 1385 BGB und Zugewinnausgleich nach der

    Da die Scheidung der Ehe rechtskräftig ist und der Antrag auf vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft erst nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gestellt worden ist, ist die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags zwar auch Stichtag für die Ermittlung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs (vgl. OLG Hamm FamRZ 1982, 609; Erman/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1384 Rn. 6 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2003 - 16 WF 6/03

    Zugewinnausgleich: Rechtsschutzinteresse für Klage auf vorzeitigen

    Dies ist richtig und findet auch Bestätigung in der Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschl. v. 02.04.1982 - 5 WF 147/82 - FamRZ 1982, 609).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17

    Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem

    Dabei ist durch Obergerichte entschieden worden, dass im Falle der Parallelität von Scheidungsverfahren und Verfahren auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft derjenige der nach den §§ 1384, 1386 BGB maßgeblichen Zeitpunkte für die Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung letztlich entscheidend sei, der früher liege (vergl. OLG Hamm, FamRZ 1982, 609f., OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 466).
  • AG Köln, 03.02.2014 - 314 F 204/13

    Anspruch auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei mehr als

    Die Bestimmung des § 1386 BGB i.V.m. § 1385 Nr. 1 BGB ist nicht auslegungsbedürftig, weil sie nach ihrem Wortlaut eindeutig ist (vgl. auch OLG Hamm, Beschl. vom 02.04.1982 - 5 WF 147/82 -, OLG München, Beschl. vom 15.02.2012 - 12 UF 1523/11 -).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2002 - 2 UF 211/01

    Entscheidung über eine rechtswidrig abgetrennte Folgesache nach Auflösung des

    Eine solche Klageänderung ist zulässig (OLG Hamm FamRZ 1982, 609), denn ein Folgesachenantrag kann auch in der Weise geändert werden, dass der Antragsteller von diesem Antrag zur unbedingten Klage übergeht (Zöller, a.a.O., § 623, Rdn. 32 c, 34; Philippi FamRZ 1991, 1426).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrages hinsichtlich des Stichtages für das

    Wird in einer Verbundsache - wie hier - vor Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Wirksamkeit der Rücknahme eines Scheidungsantrages beantragt, dem Antragsgegner vorzubehalten, die Folgesache Zugewinn als selbständige Familiensache ( auch kostenrechtlich ) fortzuführen, so ist als Berechnungszeitpunkt - nach richtiger Auffassung - weiterhin auf die Zustellung des Scheidungsantrages abzustellen; auf die Rechtshängigkeit des neuen Scheidungsantrages kommt es nicht an ( OLG Bamberg FamRZ 1997, 91, 92; OLG Hamm FamRZ 1982, 609; MünchKommBGB/Koch, 4. Aufl., § 1384 Rn. 7; Erman-D. Heckelmann, BGB, Bd. II, 10. Aufl., § 1384 Rn. 1; Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1384 Rn. 6 ).
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