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   OLG Frankfurt, 10.08.1987 - 5 WF 222/87   

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https://dejure.org/1987,15143
OLG Frankfurt, 10.08.1987 - 5 WF 222/87 (https://dejure.org/1987,15143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.1987 - 5 WF 222/87 (https://dejure.org/1987,15143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 1987 - 5 WF 222/87 (https://dejure.org/1987,15143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der fehlenden Beteiligung des Beklagten im Kostenansatzverfahren; Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 106, 126; BRAGO § 130
    Verfahrensrecht; Kostenfestsetzung; Parteianhörung bei Kostenausgleichung; Folgen fehlender Beteiligung des Beklagten in Kostenansatzverfahren; Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 1061/76

    Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Prozeß; Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.1987 - 5 WF 222/87
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 126 BRAGO verjährt ebenso wie der Kostenerstattungsanspruch der Partei (OLG Frankfurt JZ 1977, 353; Heinrichs in Palandt, BGB 46. Aufl. § 196 Anm. 11) in 30 Jahren (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 126 Anm. 1 C).
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 171/51

    Armenanwalt. Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.1987 - 5 WF 222/87
    Bei diesem Anspruch gemäß § 126 ZPO handelt es sich nicht um den privatrechtlichen Gebührenanspruch des Rechtsanwalts, sondern um den Erstattungsanspruch einer Partei gegen den verurteilten Gegner, den auch der Rechtsanwalt geltend machen darf (BGH NJW 1952, 786; Göttlich/Mümmler, aaO S. 257).
  • VGH Hessen, 18.04.2018 - 2 C 2009/12

    Verjährung des auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs im Rahmen von PKH

    Dies betrifft - wie aus der dort zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 7. März 2012 - 35 KE 5.12 -, juris Rn. 9 und RVGreport 2012, 418 f.) folgt - nur den Erstattungsanspruch gegen den Prozessgegner, der auf die Staatskasse übergegangen ist, nicht aber den übergegangenen Anspruch auf Anwaltsvergütung gegen die eigene Partei (so auch: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. August 1987 - 5 WF 222/87 -, zit. nach juris [nur Orientierungssatz]; Grothe in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 197 Rn. 16).
  • OLG Köln, 05.06.2012 - 27 WF 21/12

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der

    Die Sache war deshalb unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. Hartmann, KostG, 42. A. 2012, § 56 RVG Rn 8 aE unter Hinweis auf OLG Bamberg, JurBüro 1991, 696; ebenso OLG Frankfurt, JurBüro 1988, 481; OLG Düsseldorf, NJOZ 2005, 61 f. = OLGR Düsseldorf 2004, 347; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1115; OLG Köln - 4. ZS -, FamRZ 2010, 232).
  • VG Berlin, 07.03.2012 - 35 KE 5.12

    Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs bei Übergang auf die Staatskasse nach

    Bei dem auf die Staatskasse übergegangenen Anspruch handelt es sich nämlich nicht um einen privatrechtlichen Gebührenanspruch des Rechtsanwalts, sondern um einen gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch nach § 166 VwGO i.V.m. § 126 ZPO, der ebenso wie der Kostenerstattungsanspruch der Partei in 30 Jahren verjährt (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1988, 481, 482; zur Verjährungsfrist des Kostenerstattungsanspruchs der Partei vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189/05, NJW 2006, 1962 f.; VG Berlin, Beschluss vom 1. März 2012 - VG 35 KE 39.11).
  • OLG Dresden, 10.03.1997 - 20 WF 67/97

    Entscheidungskompetenz über Erinnerungen des im Rahmen der Prozeßkostenhilfe

    Da im vorliegenden Fall das Amtsgericht irrig nur eine Nichtabhilfeentscheidung getroffen hat, ist die Sache unter Aufhebung des Beschlusses an die Vorinstanz zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückzugeben (vgl. OLG München JurBüro 1980, 1052; OLG Frankfurt JurBüro 1988, 481; OLG Bamberg JurBüro 1989, 1270).
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