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   OLG Zweibrücken, 27.01.1995 - 5 WF 5/95   

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OLG Zweibrücken, 27.01.1995 - 5 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,12266)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.01.1995 - 5 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,12266)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 5 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,12266)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 16.02.2010 - 5 W 5/10

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen unvollständiger

    Das Gericht kann hierüber gemäß § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO eine Erklärung der Partei verlangen und dieser aufgeben, ihre Angaben zu belegen oder sonst glaubhaft zu machen (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 310).

    Da sich die Erklärungspflicht nur auf die Frage bezieht, ob eine Veränderung eingetreten ist und wenn ja, welche, ist die Partei nicht verpflichtet, den ausschließlich für die Beantragung von Prozesskostenhilfe eingeführten Vordruck für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nochmals auszufüllen und alle Belege, auch soweit keine Änderung erfolgt ist, erneut beizufügen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 48; OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 310; Zöller/Geimer, aaO., § 120, Rdn. 28a).

  • OLG Brandenburg, 19.08.2002 - 10 WF 89/02

    Sperrzeit für die Änderung der Festsetzung der Prozesskostenhilfe zum Nachteil

    Es kann dahinstehen, ob dann, wenn das Änderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO so zeitig eingeleitet worden ist, dass es bei einer unverzüglichen Antwort der Partei innerhalb der Frist hätte abgeschlossen werden können, auch nach Fristablauf eine Änderung zum Nachteil der Partei beschlossen werden kann, falls die Partei das Verfahren verzögert hat (so OLG Naumburg, FamRZ 1996, 1425; MünchKomm/Wax, ZPO, 3. Aufl., § 120, Rz. 21; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 120, Rz. 20; Zöller/Philippi, a.a.O., § 120, Rz. 26; vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1590; OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 310 f., wonach gegebenenfalls die rechtzeitige Einleitung des Abänderungsverfahrens eine Abänderung noch nach Ablauf der Vierjahresfrist rechtfertigen soll).

    Im Rahmen des Abänderungsverfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO genügt die Partei ihrer Auskunftspflicht damit, dass sie angibt, ob und ggf. inwieweit sich ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie sich aus dem von ihr bei Antragstellung ausgefüllten Vordruck ergaben, geändert haben, und sie diese Angaben, soweit erforderlich, belegt (Senat, FamRZ 1996, 806; OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 310; OLG Dresden, FamRZ 1998, 250 f; OLG Koblenz, FamRZ 1999, 1144; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 120, Rz. 28 sowie § 124, Rz. 10 a; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 297).

  • OLG Zweibrücken, 19.03.2007 - 5 WF 42/07

    Prozesskostenhilfe: Ratenzahlungsanordnung im Prüfungsverfahren nach Ablauf der

    In der Rechtsprechung wird zwar - so auch vom Senat in einer früheren Entscheidung - vertreten, für die Einhaltung der Frist in § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO sei es ausreichend, dass das Änderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO vor Fristablauf eingeleitet werde (OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1590; OLG Naumburg, FamRZ 1995, 1425; so auch Senat in JurBüro 1995, 310; jew. ohne weitergehende Begründung).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2014 - 5 WF 15/14

    Beginn der Sperrfrist des § 120 Abs. 4 ZPO

    Die Gegenauffassung ( OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 310, 311; Musielak/Fischer, ZPO, 10. Aufl., 2013, § 120 Rn. 20) stellt dagegen auf den Zeitpunkt der Einleitung des Abänderungsverfahrens ein, so dass im vorliegenden Fall, da das Verfahren am 27.5.2013 eingeleitet wurde, die Frist gewahrt wäre.
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 1 W 60/05

    Überprüfung der Prozeßkostenhilfe: Umfang der Erklärungs- und Auskunftspflicht

    Zwar ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 310 m.w.N.; Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl. § 120 Rdnr. 28 m.w.N.), die der Senat teilt, eine Partei nicht verpflichtet, den ausschließlich für die Beantragung von Prozesskostenhilfe eingeführten Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Überprüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO in jedem Falle nochmals auszufüllen und alle Belege, auch soweit keine Änderung erfolgt ist, erneut beizufügen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2004 - 5 Ta 2008/03

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unrichtigen oder

    Dies rechtfertigt es dann, nach § 124 Nr. 2 - ZPO zu verfahren (vgl. OLG Zweibrücken vom 27.01.1995 - 5 WF 5/95 - Zöller/Philippi 23. Aufl. ZPO § 120 Rz 28 a.E.).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2003 - 6 WF 67/03

    Änderung des Prozesskostenhilfebewilligungsbeschlusses bis Ablauf der Frist des §

    In diesem Zusammenhang kann vorliegend dahinstehen, ob es zur Fristwahrung bereits ausreicht, dass das Änderungsverfahren vor Fristablauf überhaupt begonnen worden ist (so OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 310; Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 120, Rz. 20) oder ob die Frist nur dann gewahrt ist, wenn das Abänderungsverfahren so rechtzeitig vor Fristablauf eingeleitet wurde, dass bei normalem Verlauf noch innerhalb der Frist eine Abänderungsentscheidung hätte ergehen können und diese nur deshalb unterblieb, weil das Verfahren durch die Partei verzögert wurde (so OLG Naumburg, FamRZ 1996, 1425; Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 8 WF 199/02; OLG Koblenz, OLGR 1999, 96; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 120, Rz. 30, m. w. N.), denn nach beiden Ansichten war im Streitfall die Abänderung nicht wegen Fristablaufs ausgeschlossen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2004 - 5 Ta 2008/03

    Aufhebung des Beschlusses über die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Konsequenzen

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  • OLG Zweibrücken, 22.02.2007 - 5 WF 42/07
    In der Rechtsprechung wird zwar - so auch vom Senat in einer früheren Entscheidung - vertreten, für die Einhaltung der Frist in § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO sei es ausreichend, dass das Änderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO vor Fristablauf eingeleitet werde (OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1590 ; OLG Naumburg, FamRZ 1995, 1425 ; so auch Senat in JurBüro 1995, 310; jew. ohne weitergehende Begründung).
  • OLG Dresden, 30.06.1997 - 20 WF 165/97

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen

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