Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 03.09.2003

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   OLG Karlsruhe, 01.08.2003 - 5 WF 88/03   

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https://dejure.org/2003,6469
OLG Karlsruhe, 01.08.2003 - 5 WF 88/03 (https://dejure.org/2003,6469)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.08.2003 - 5 WF 88/03 (https://dejure.org/2003,6469)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. August 2003 - 5 WF 88/03 (https://dejure.org/2003,6469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis des Forderungsübergangs bezüglich eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe; Urkundlicher Nachweis über die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften bezüglich des Anspruchsübergangs; Geltendmachung etwaiger Ausschlussgründe; ...

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 568; ; ZPO § 727; ; ZPO § 730; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; BSHG § 91; ; BSHG § 91 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an den Nachweis des Forderungsübergangs bezüglich eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 154
  • FamRZ 2004, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00

    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Nachweis durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.08.2003 - 5 WF 88/03
    Der Senat folgt insoweit nicht den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (OLG Report 2000, 219) und OLG Stuttgart ( NJW-RR 2001, 868).

    Der Senat folgt insoweit nicht den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (OLG Report 2000, 219) und OLG Stuttgart ( NJW-RR 2001, 868).

  • OLG Köln, 22.08.1996 - 10 WF 132/96

    Nachweis der Rechtsnachfolge beim Übergang von Unterhaltsforderungen auf den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.08.2003 - 5 WF 88/03
    Etwaige Ausschlussgründe sind ggfs. vom Unterhaltsschuldner selbst geltend zu machen (§ 768 ZPO; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369).

    Etwaige Ausschlussgründe sind ggfs. vom Unterhaltsschuldner selbst geltend zu machen (§ 768 ZPO; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369).

  • OLG Zweibrücken, 08.01.1997 - 2 WF 80/96

    Voraussetzungen der Titelumschreibung auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.08.2003 - 5 WF 88/03
    Etwaige Ausschlussgründe sind ggfs. vom Unterhaltsschuldner selbst geltend zu machen (§ 768 ZPO; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369).

    Etwaige Ausschlussgründe sind ggfs. vom Unterhaltsschuldner selbst geltend zu machen (§ 768 ZPO; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369).

  • OLG Dresden, 08.11.2016 - 20 WF 683/16

    Übertragung eines Unterhaltstitels auf das Jobcenter

    Hiernach soll es ausreichen, wenn der zuständige Sozialleistungsträger versichert, von den Verhältnissen des Unterhaltsschuldners keine Kenntnis zu haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2012, 8 WF 88/11, juris, Rdn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.08.2003, 5 WF 88/03, juris, Rdn. 8; Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 727 Rdn. 22; Wolfsteiner in Münchner Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 727 Rdn. 23; Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 8. Aufl., § 727 Rdn. 17).
  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen

    Nach allem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin nach Erlangung eines vollstreckbaren Urteils ihre Gläubigerstellung durch noch erfolgende Überleitung (teilweise) verliert und dem Leistungsträger dann im Umfang bis dahin erbrachter Leistungen gemäß § 727 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilt wird (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 125; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 838; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 727 Rn 12; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl.; § 727 Rn 8, jeweils zur Sozialhilfe).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 8 WF 128/07

    Titelumschreibung: Antrag eines Sozialhilfeträgers gegen einen

    Die vom Senat in den genannten Beschlüssen im Einzelnen begründete Auffassung wurde ebenfalls vertreten durch den 20. Familiensenat des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 29. November 1999, Az. 20 WF 78/99, veröffentlicht in InVo 2000, 352), während der 05. Familiensenat des OLG Karlsruhe in späteren Entscheidungen (Beschluss vom 1. August 2003, Az. 5 WF 88/03, veröffentlicht in NJW-RR 2004, 154, und Beschluss vom 5. August 2003, Az. 5 WF 87/03, veröffentlicht in InVo 2004, 238) davon ausgeht, dass die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften (§ 91 Abs. 1 Satz 3 BSHG) bezüglich des Anspruchsübergangs nicht urkundlich nachgewiesen werden muss, dass vielmehr Ausschlussgründe wie die eigene Bedürftigkeit bzw. Leistungsunfähigkeit vom Unterhaltsschuldner geltend zu machen und nachzuweisen seien.
  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 11 WF 95/14

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge bei Vollstreckung aus einem

    Insofern ist anerkannt, dass eine solche Aufstellung des Trägers der Sozialhilfe eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO darstellt (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1983, 141; OLG Hamm FamRZ 1981, 915; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 125).
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   OLG Zweibrücken, 03.09.2003 - 5 WF 88/03   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Sorgeberechtigten eines Kindes bei Beweisanordnungen durch das Gericht; Selbstständige Anfechtbarkeit von Beweisanordnungen; Ersetzen der Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung

  • Judicialis

    FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 20 Abs. 1; ; BGB § 1626; ; BGB § 1666; ; BGB § 1684

  • rechtsportal.de

    Zur (ausnahmsweisen) selbständigen Anfechtung einer familiengerichtlichen Zwischenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 74/94

    Zulässigkeit für einen vorübergehenden staatlichen Eingriff in das Sorgerecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2003 - 5 WF 88/03
    Die psychologische Begutachtung eines Kindes und der in diesem Zusammenhang angeordnete Umgang des Kindes darf allerdings mangels besonderer Ermächtigungsgrundlage grundsätzlich nur mit Zustimmung des Sorgeberechtigten angeordnet und durchgeführt werden (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1626 Rdnrn. 10 ff m. w. N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1479; BayObLG FamRZ 1995, 501).
  • OLG Karlsruhe, 29.04.1993 - 16 WF 173/92

    Gutachten; Zwangsgeld; Androhung; Weigerung; Eltern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2003 - 5 WF 88/03
    Die psychologische Begutachtung eines Kindes und der in diesem Zusammenhang angeordnete Umgang des Kindes darf allerdings mangels besonderer Ermächtigungsgrundlage grundsätzlich nur mit Zustimmung des Sorgeberechtigten angeordnet und durchgeführt werden (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1626 Rdnrn. 10 ff m. w. N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1479; BayObLG FamRZ 1995, 501).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98

    Übernahme der elterlichen Sorge und Abklärung des erhobenen Vorwurfs des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2003 - 5 WF 88/03
    Durch den in dem angefochtenen Beschluss angeordneten Umgang des Kindes mit dem Antragsteller ist dies der Fall, weil das der beschwerdeführenden Mutter allein zustehende Sorgerecht hierdurch tangiert wird (s. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 521).
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