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   OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99   

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OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99 (https://dejure.org/1999,11290)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.10.1999 - 5 WF 96/99 (https://dejure.org/1999,11290)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - 5 WF 96/99 (https://dejure.org/1999,11290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 4; ; ZPO § 571; ; BGB § 284; ; BGB § 285; ; RpflG § 8; ; RpflG § 20 Nr. 4 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstand; Aufhebung der Prozeßkostenhilfe; Verschulden; Erfüllung; Abhilfeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Pirmasens - 3 F 253/99
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94

    Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99
    Ein Widerruf nach der genannten Bestimmung ist unzulässig, wenn die Nichtzahlung der Raten nicht auf einem Verschulden des Bedürftigen beruht (BGH BGHR ZPO § 124 Nr. 4, Zahlungsrückstand 1= MDR 1996, 396; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 117).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.11.1997 - 1 Ta 266/97

    Statthaftigkeit einer Vorlageverfügung zwecks Entscheidung über die eingelegte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99
    Über die Abhilfe oder über die Nichtabhilfe ist förmlich zu entscheiden (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, MDR 1998, 741. Die übliche Form ist dafür außerhalb des Urteils die eines Beschlusses im Sinne von § 329 Abs. 2 ZPO (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, § 571, Rdn. 7; BLAH-Albers, ZPO, § 571 Rdn. 8 je mNw).
  • OLG Koblenz, 17.04.1996 - 13 WF 286/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99
    Sofern der Vorschrift überhaupt Sanktionscharakter beizumessen ist (so OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426) reicht dieser nicht so weit, dass in Abweichung von § 570 ZPO ein früher Beurteilungszeitpunkt - etwa der Zeitpunkt des Aufhebungsbeschlusses - maßgeblich würde.
  • OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89

    Arzthaftung: Anforderungen an Kenntnisstand und Fähigkeit eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99
    Im Zweifel hat eine Aufhebung zu unterbleiben (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281).
  • BFH, 06.08.2020 - VII S 27/20

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen gerichtliche Zwangsgeldandrohung

    Entscheidet der Senat --wie im Streitfall-- in einem derartigen Fall erst nach Ergehen des Nichtabhilfebeschlusses, ist der Eilantrag nach dem Grundsatz, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen müssen, in die Zulässigkeit hineingewachsen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 16.10.1991 - I R 95/90, I R 96/90, BFH/NV 1992, 326; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.10.2018 - X ZR 62/16, Neue Juristische Wochenschrift 2019, 520; Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 05.10.1999 - 5 WF 96/99, OLGR Zweibrücken 2000, 422 zu § 570 ZPO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - L 9 AL 123/14

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Verzugs mit der Zahlung

    Haben rückständige Raten zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 4 ZPO geführt, kann noch im Beschwerdeverfahren eine Zahlung aller rückständigen Raten nachgeholt werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.04.2012 - 10 Ta 18/12 -, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.12.2001 - 16 WF 123/01 -, juris Rn. 2; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.10.1999 - 5 WF 96/99 -, juris Rn. 6).
  • LAG Köln, 09.03.2010 - 4 Ta 26/10

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Zahlungsverzug; wirksame Zahlung

    Legt die Partei Beschwerde ein und zahlt sie dann die rückständigen Raten, so ist die Entscheidung des Rechtspflegers aufzuheben, durch die dieser die PKH aufgehoben hat (OLG Karlsruhe 12.12.2001 - 16 WF 123/01 - OLG Zweibrücken 05.10.1999 - 5 WF 96/99).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 10 Ta 18/12

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Begleichung des Ratenzahlungsrückstands im

    Haben rückständige Raten zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 4 ZPO geführt, kann noch im Beschwerdeverfahren eine Zahlung aller rückständigen Raten nachgeholt werden (so auch: OLG Karlsruhe vom 21.12.2001 - 16 WF 123/01 - FamRZ 2002, 1199; OLG Zweibrücken vom 05.10.1999 -5 WF 96/99- Juris; Musielak/Fischer, ZPO, 9. Aufl., Rn. 9).
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