Weitere Entscheidung unten: KG, 24.11.2017

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.2017 - 5 Ws 213/17   

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https://dejure.org/2017,20373
OLG Hamm, 13.06.2017 - 5 Ws 213/17 (https://dejure.org/2017,20373)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2017 - 5 Ws 213/17 (https://dejure.org/2017,20373)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 5 Ws 213/17 (https://dejure.org/2017,20373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 5 Ws 213/17
    Die in monatlichen Sammelbestellungen enthaltenen Abrechnungen stellten eine konkludente Erklärung dar, dass die Herstellung der abgerechneten Präparate unter Einhaltung der pharmazeutischen Standards und geltenden Rechtsvorschriften erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012, - Az. 1 StR 45/11-).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 5 Ws 213/17
    Die zu erwartenden Rechtsfolgen allein können die Fluchtgefahr grundsätzlich nicht begründen; sie sind lediglich, aber auch nicht weniger als der Ausgangspunkt für die Erwägung, ob ein aus der Straferwartung folgender Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände zu der Annahme führt, der Beschuldigte werde diesem wahrscheinlich nachgeben und flüchtig werden (vgl. ständige Senatsrechtsprechung, so u.a. Senatsbeschluss vom 17. September 2015 - Az. 5 Ws 300 u. 301/15 - ; KG, StV 2012, 350).
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Rechtsprechung
   KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,71370
KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17 Vollz (https://dejure.org/2017,71370)
KG, Entscheidung vom 24.11.2017 - 5 Ws 213/17 Vollz (https://dejure.org/2017,71370)
KG, Entscheidung vom 24. November 2017 - 5 Ws 213/17 Vollz (https://dejure.org/2017,71370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 Abs 1 GG, RBerG, § 1 Abs 1 S 1 RDG, § 6 Abs 2 RDG, § 138 Abs 2 StPO
    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als Bevollmächtigter gewählten Dritten gegen die Versagung seiner Zulassung; Geltungsbereich des RDG

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde der gewählten Personen gegen die Ablehnung der Genehmigung gemäß § 138 Abs. 2 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 24.07.1981 - 2 Ws 378/81

    Ausschließung des Verteidigers; Wahlverteidiger; Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    b) Sie ist auch nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen; denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der abschließenden Sachentscheidung der Strafvollstreckungskammer, sondern dient unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. [jeweils zu § 138 Abs. 2 StPO] BayObLGSt 53, 15; OLG Hamm NStZ 2007, 238, 239 - juris Rdn. 2; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; 1988, 91; HansOLG Hamburg MDR 1969, 598; ferner [jeweils zur Bestellung oder Entpflichtung eines Verteidigers] OLG Köln NStZ 1982, 129; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 5 Ws 75/14 - ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 138 Rdn. 23, § 141 Rdn. 10a m.w.N., § 146a Rdn. 8, § 305 Rdn. 5).

    (1) Im Bereich der Pflichtverteidigung ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt gegen die Ablehnung seiner Beiordnung mangels Beschwer kein eigenes Beschwerderecht hat (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2000, 414; OLG Schleswig [jeweils bei Lorenzen/Thamm] SchlHA 1992, 166; SchlHA 1995, 7; OLG Köln NStZ 1982, 129; OLG Koblenz wistra 1986, 118; OLG Hamburg NJW 1978, 1172; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 141 Rdn. 10 m.w.N.).

    Eine eigene Beschwer des Dritten kann nur dann - ausnahmsweise - gegeben sein, wenn der Betroffene im konkreten Fall durch die Versagung der Genehmigung in einer gesetzlich begründeten Rechtsposition beeinträchtigt wird (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; HansOLG Hamburg a.a.O.), namentlich wenn ein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG in Betracht kommt (vgl. [zu § 146 StPO] OLG Köln NStZ 1982, 129; OLG München NJW 1976, 863).

  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03

    Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug"

    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    aa) Bei der Beurteilung, inwieweit der Gefangene W. durch seinen Ausschluss als Vertreter beschwert ist, kann wegen der vergleichbaren Interessenlage auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die die Rechtsprechung zum Beschwerderecht des Verteidigers entwickelt hat (ebenso OLG Schleswig NJW 2004, 868, 869).

    Der Dritte ist durch seine Zurückweisung als Vertreter grundsätzlich nicht beschwert (ebenso OLG Schleswig NJW 2004, 868 [für den Fall einer Ausschließung des Verfahrensbevollmächtigten wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG]).

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    b) Sie ist auch nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen; denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der abschließenden Sachentscheidung der Strafvollstreckungskammer, sondern dient unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. [jeweils zu § 138 Abs. 2 StPO] BayObLGSt 53, 15; OLG Hamm NStZ 2007, 238, 239 - juris Rdn. 2; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; 1988, 91; HansOLG Hamburg MDR 1969, 598; ferner [jeweils zur Bestellung oder Entpflichtung eines Verteidigers] OLG Köln NStZ 1982, 129; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 5 Ws 75/14 - ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 138 Rdn. 23, § 141 Rdn. 10a m.w.N., § 146a Rdn. 8, § 305 Rdn. 5).

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum ein eigenes Beschwerderecht des Dritten vielfach ohne weiteres bejaht oder vorausgesetzt wird, vermag dies nicht zu überzeugen (so auch OLG Frankfurt am Main a.a.O.), da die Frage, ob der Dritte beschwert ist, jeweils unerörtert bleibt (vgl. etwa BayObLGSt 53, 15; 54, 53; OLG Celle NdsRpfl 2013, 24 - juris Rdn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 Ws 27/10 - BeckRS 2010, 06465; NStZ 2007, 238; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 424; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 138 Rdn. 23) oder ohne Begründung bejaht wird (vgl. OLG Stuttgart StV 2016, 139 - juris Rdn. 4).

  • OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93

    Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde

    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    Neben § 138 Abs. 2 StPO, der die Zulassung anderer (von § 138 Abs. 1 StPO nicht erfasster) Personen als Verteidiger regelt, sind insoweit die allgemeinen Grundsätze zur Vertretung durch sonstige Bevollmächtigte zu beachten (dazu vgl. [jeweils auch mit Ausführungen zu dem nicht mehr geltenden Art. 1 § 1 RBerG] OLG Nürnberg NStZ 1997, 360 - juris Rdn. 3; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423; ferner BayObLGSt 75, 102, 104; 64, 85, 86; OLG Hamm GA 1981, 90; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rdn. 127, 134, Vorb.
  • OLG Nürnberg, 07.06.1996 - Ws 473/96

    Strafvollzug - Antrag durch Vertreter

    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    Neben § 138 Abs. 2 StPO, der die Zulassung anderer (von § 138 Abs. 1 StPO nicht erfasster) Personen als Verteidiger regelt, sind insoweit die allgemeinen Grundsätze zur Vertretung durch sonstige Bevollmächtigte zu beachten (dazu vgl. [jeweils auch mit Ausführungen zu dem nicht mehr geltenden Art. 1 § 1 RBerG] OLG Nürnberg NStZ 1997, 360 - juris Rdn. 3; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423; ferner BayObLGSt 75, 102, 104; 64, 85, 86; OLG Hamm GA 1981, 90; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rdn. 127, 134, Vorb.
  • BGH, 26.07.2017 - 1 StR 316/17

    Notwendiger Tenorbeschwer

    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    Sie ist nur dann gegeben, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 StR 316/17 - juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2015, 381; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2016, 31 m.w.N.; KG OLGSt StPO § 116b Nr. 1; Paul in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., Vorb. § 296 Rdn. 5 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Vorb. § 296 Rdn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 2 Ws 291/15

    Bestellung des Nebenklägervertreters: Rückwirkende Bestellung nach

    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    Sie ist nur dann gegeben, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 StR 316/17 - juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2015, 381; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2016, 31 m.w.N.; KG OLGSt StPO § 116b Nr. 1; Paul in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., Vorb. § 296 Rdn. 5 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Vorb. § 296 Rdn. 9).
  • OLG München, 10.02.1976 - 1 Ws 131/76
    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    Eine eigene Beschwer des Dritten kann nur dann - ausnahmsweise - gegeben sein, wenn der Betroffene im konkreten Fall durch die Versagung der Genehmigung in einer gesetzlich begründeten Rechtsposition beeinträchtigt wird (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; HansOLG Hamburg a.a.O.), namentlich wenn ein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG in Betracht kommt (vgl. [zu § 146 StPO] OLG Köln NStZ 1982, 129; OLG München NJW 1976, 863).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    Ein solcher Ausschluss war bereits für Verstöße gegen Art. 1 § 1 RBerG anerkannt (vgl. BGH NZI 2004, 510 - juris Rdn. 7; Rennen/Caliebe, RBerG 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 199 f. m.w.N.) und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 - juris Rdn. 7; stattgebende Kammerbeschlüsse vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 - juris Rdn. 13 und vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 1582/04 - juris Rdn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 Ws 918/87
    Auszug aus KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
    b) Sie ist auch nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen; denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der abschließenden Sachentscheidung der Strafvollstreckungskammer, sondern dient unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. [jeweils zu § 138 Abs. 2 StPO] BayObLGSt 53, 15; OLG Hamm NStZ 2007, 238, 239 - juris Rdn. 2; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; 1988, 91; HansOLG Hamburg MDR 1969, 598; ferner [jeweils zur Bestellung oder Entpflichtung eines Verteidigers] OLG Köln NStZ 1982, 129; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 5 Ws 75/14 - ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 138 Rdn. 23, § 141 Rdn. 10a m.w.N., § 146a Rdn. 8, § 305 Rdn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1999 - 1 Ws 517/99
  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 1 Ws 196/15

    Vollstreckungsunterbrechung bei mehreren Freiheitsstrafen: Unzulässigkeit der

  • OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07

    Verteidigung: Ablehnung der Zulassung eines Nichtanwalts als Verteidiger bei

  • OLG Karlsruhe, 08.05.1987 - 1 Ws 32/87

    Verteidigung; Beamter; Volljurist; Schwurgerichtsverfahren

  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04

    Verwerfung einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen

  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03

    Zur Anwendung von RBerG Art 1 Abs 1, § 7 S 1 auf Strafgefangene vor Gericht

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 1 Ws 279/00

    Beiordnung; Rechtsanwalt; Pflichtverteidiger; Beschwerde; Schwere der Tat;

  • KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19

    Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer PTB und Voraussetzungen

    Das Kammergericht hat bereits entschieden (KG, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 2 Ws 210/17 Vollz - Senat, Beschluss vom 24. November 2017 - 5 Ws 213/17 Vollz -, juris Rdnr. 16), dass das RDG - anders als das frühere RBerG - nur für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gilt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 RDG).
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