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KG, 19.05.2004 - 5 Ws (B) 239/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwerfung eines Einspruchs; Anforderungen an ein Verwerfungsurteil nach § 74 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG); Unterlassen der Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung; Mangelnde Möglichkeit der Einflussnahme auf den Verfahrensablauf für den Verteidiger
- Judicialis
OWiG § 74 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 74 Abs. 2
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 16.10.1997 - 2 Ss OWi 372/97
Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws (B) 239/04
Wenn aber der bestellte Verteidiger nicht geladen worden ist, darf ein Verwerfungsurteil nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG ergehen, weil dem Verteidiger damit die Möglichkeit genommen ist, auf den Verfahrensablauf Einfluß zu nehmen (vgl. KG Beschluß vom 8. November 2000 - 3 Ws (B) 403/00 - OLG Düsseldorf VRS 95, 104, 105;… Göhler OWiG 13. Aufl., § 74 Rdnr. 33).". - KG, 08.11.2000 - 3 Ws (B) 403/00
Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws (B) 239/04
Wenn aber der bestellte Verteidiger nicht geladen worden ist, darf ein Verwerfungsurteil nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG ergehen, weil dem Verteidiger damit die Möglichkeit genommen ist, auf den Verfahrensablauf Einfluß zu nehmen (vgl. KG Beschluß vom 8. November 2000 - 3 Ws (B) 403/00 - OLG Düsseldorf VRS 95, 104, 105;… Göhler OWiG 13. Aufl., § 74 Rdnr. 33).".