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   KG, 19.05.2004 - 5 Ws (B) 239/04   

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https://dejure.org/2004,21266
KG, 19.05.2004 - 5 Ws (B) 239/04 (https://dejure.org/2004,21266)
KG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 5 Ws (B) 239/04 (https://dejure.org/2004,21266)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 5 Ws (B) 239/04 (https://dejure.org/2004,21266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung eines Einspruchs; Anforderungen an ein Verwerfungsurteil nach § 74 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG); Unterlassen der Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung; Mangelnde Möglichkeit der Einflussnahme auf den Verfahrensablauf für den Verteidiger

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1997 - 2 Ss OWi 372/97
    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws (B) 239/04
    Wenn aber der bestellte Verteidiger nicht geladen worden ist, darf ein Verwerfungsurteil nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG ergehen, weil dem Verteidiger damit die Möglichkeit genommen ist, auf den Verfahrensablauf Einfluß zu nehmen (vgl. KG Beschluß vom 8. November 2000 - 3 Ws (B) 403/00 - OLG Düsseldorf VRS 95, 104, 105; Göhler OWiG 13. Aufl., § 74 Rdnr. 33).".
  • KG, 08.11.2000 - 3 Ws (B) 403/00
    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws (B) 239/04
    Wenn aber der bestellte Verteidiger nicht geladen worden ist, darf ein Verwerfungsurteil nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG ergehen, weil dem Verteidiger damit die Möglichkeit genommen ist, auf den Verfahrensablauf Einfluß zu nehmen (vgl. KG Beschluß vom 8. November 2000 - 3 Ws (B) 403/00 - OLG Düsseldorf VRS 95, 104, 105; Göhler OWiG 13. Aufl., § 74 Rdnr. 33).".
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