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   KG, 01.06.2005 - 1 AR 244/05 - 5 Ws 105/05   

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https://dejure.org/2005,18722
KG, 01.06.2005 - 1 AR 244/05 - 5 Ws 105/05 (https://dejure.org/2005,18722)
KG, Entscheidung vom 01.06.2005 - 1 AR 244/05 - 5 Ws 105/05 (https://dejure.org/2005,18722)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 1 AR 244/05 - 5 Ws 105/05 (https://dejure.org/2005,18722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Erstverbüßer; Gefährlichkeit eines Täters auf Grund unerlaubtem Handelns mit Betäubungsmitteln; Kriterien für günstige Legalprognose bei normaler psychologischer krimineller Energie; Prognoseentscheidung auf Grund Verhaltens im ...

  • Judicialis

    StGB § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafaussetzung zur Bewährung: Kriterien für die Aussetzung einer Reststrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 2000, 109, 110), daß bei langdauerndem Vollzug das Vollzugsverhalten zunehmend an Bedeutung gewinnt, besagt nichts anderes.

    Eine günstige Prognose folgt aus dem Verhalten aber nur, wenn es tatsächlich Ausdruck eines Wandlungsprozesses ist und nicht nur die Fähigkeit zur taktischen Anpassung dokumentiert (vgl. Kröber NStZ 2000, 613, 614, Anm. zu BVerfG aaO).

    Die Entwicklung eines soliden Arbeitsverhaltens im Vollzug kann zwar ein gewichtiges Argument für eine veränderte legale Lebensweise in Freiheit sein, dies indes nur dann, wenn früher auf diesem Gebiet Schwierigkeiten bestanden (vgl. Kröber NStZ 2000, 613, 614; Anm. zu BVerfG NStZ 2000, 109) und - hier zusätzlich von Bedeutung - der Verurteilte die Arbeit in Freiheit fortsetzen kann, die ihn in seinem Selbstwertgefühl stabilisiert und ihm eine auskommliche finanzielle Basis sichert und so die Geldbeschaffung durch Straftaten unwahrscheinlicher macht.

  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    Für einen Erstverbüßer wie den Verurteilten spricht zwar grundsätzlich die Vermutung, daß die erste Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ihn ausreichend beeindruckt und in Zukunft von weiteren Straftaten abhält (vgl. KG ZfStrVo 1996, 245 = NStZ-RR 1997, 27 und Beschluß vom 17. Mai 2004 - 5 Ws 165/04 -).

    Weder der bloße Wille, sich künftig straffrei zu führen, noch beanstandungsfreies Vollzugsverhalten allein reichen dafür aus (vgl. KG aaO und ZfStrVo 1996, 245).

    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer solche Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311; KG ZfStrVo 1996, 245; zu den vorstehenden Grundsätzen insgesamt vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. August 2004 - 5 Ws 350-351/04 - und 14. April 2004 - 5 Ws 149/04 - std. Rspr.).

  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    Der Verurteilte müßte die Fähigkeit erlangt haben, in Freiheit ohne die Einschränkung und Kontrollen der Haft Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170 und Beschluß vom 1. Juni 2004 - 5 Ws 267/04 -).
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    Mit der Gefährlichkeit des Täters steigt entsprechend das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und erhöht sich die Verantwortung, die der Senat mit einer günstigen Prognose übernimmt (vgl. BVerfG StV 1992, 25, 26; VerfGH Bln, Beschluß vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 75/97 - KG aaO und Beschluß vom 14. Juni 2002 - 5 Ws 271-272/04 -).
  • KG, 28.03.2001 - 5 Ws 127/01
    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    Sie sagt indessen nichts darüber aus, ob dies - worauf es allein ankommt - bei dem Verurteilten zu einer günstigen Persönlichkeitsentwicklung und einer Behebung der in seinen Taten zum Ausdruck kommenden ursächlichen Charaktermängel geführt hat (vgl. KG, Beschluß vom 28. März 2001 - 5 Ws 127/01 -).
  • KG, 11.02.2002 - 5 Ws 55/02
    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    Von einer Aufarbeitung der Taten in dem geschilderten Sinne kann nur gesprochen werden, wenn der Täter sie als Fehlverhalten verarbeitet und sie sich in ihrer konkreten Bedeutung und ihren Folgen so bewußt gemacht hat, daß eine Wiederholung dieses oder eines anderen Gesetzesverstoßes wenig wahrscheinlich ist (KG, Beschlüsse vom 28. April 2004 - 5 Ws 194/04 - und 11. Februar 2002 - 5 Ws 55/02 -).
  • BVerfG, 14.06.1993 - 2 BvR 157/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    Die Berücksichtigung der Gefährlichkeit des Täters verstößt nicht gegen den Grundsatz, daß es dem Vollstreckungsgericht versagt ist, in die allein an spezialpräventiven Gesichtspunkten ausgerichtete Prognoseentscheidung (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) die Schwere der Schuld des Täters einzubeziehen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 53).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer solche Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311; KG ZfStrVo 1996, 245; zu den vorstehenden Grundsätzen insgesamt vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. August 2004 - 5 Ws 350-351/04 - und 14. April 2004 - 5 Ws 149/04 - std. Rspr.).
  • KG, 19.06.2001 - 4 Ws 77/01

    Überprüfung einer Haftentscheidung während laufender Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05
    a) Bezieht sich eine angefochtene Entscheidung auf die Würdigung auch von Ergebnissen einer Verhandlung (vgl. KG, Beschluß vom 11. November 2004 - 5 Ws 483/04 - betreffend eine Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft bei laufender Hauptverhandlung) oder - wie hier - einer Anhörung, an der der Senat nicht teilgenommen hat und über die kein Wortprotokoll zu fertigen ist, so kann das Beschwerdegericht die Bewertung der Ergebnisse zwar nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen (vgl. KG StV 2001, 689).
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Maßgeblich ist vielmehr eine günstige Entwicklung während des Vollzuges, die von besonderem Gewicht sein muß und sich nicht nur als taktische Anpassung darstellt, sondern Beleg für einen Wandlungsprozeß der Persönlichkeit oder Einstellung ist (vgl. Senat, Beschluß vom 1. Juni 2005 - 5 Ws 105/05 - Kröber NStZ 2000, 613, 614 Anm. zu BVerfG ebendort S. 109, 110).

    Auch die Gründe, weshalb der Verurteilte solche Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es dagegen nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191 - Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ 2001, 311; Senat a.a.O. und Beschluß vom 1. Juni 2005 - 5 Ws 105/05 -).

  • OLG Hamburg, 09.10.2012 - 2 Ws 128/12

    Haftbefehl gegen einen in den Niederlanden wohnhaften Angeklagten wegen

    Vielmehr muss eine derartige Tataufarbeitung erfolgt sein, dass die Bewertung als Fehlverhalten verinnerlicht und eine Wiederholung wenig wahrscheinlich erscheint (vgl. zum Ganzen: KG in NStZ 2007, 472 f.; Beschl. v. 1. Juni 2005, Az.: 5 Ws 105/05; Beschl. v. 15. März 2001, Az.: 5 Ws 97/01).
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