Rechtsprechung
   KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16 - 121 AR 29/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35040
KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16 - 121 AR 29/16 (https://dejure.org/2016,35040)
KG, Entscheidung vom 05.10.2016 - 5 Ws 116/16 - 121 AR 29/16 (https://dejure.org/2016,35040)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - 121 AR 29/16 (https://dejure.org/2016,35040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 StGB, § 67e StGB, § 463 Abs 4 S 1 StPO
    Erledigung einer bereits zehn Jahre vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach neuem Recht; Gefährlichkeitsprognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung einer bereits zehn Jahre vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach neuem Recht; Maßgeblichkeit einer Gefährlichkeitsprognose bei lang andauernden Unterbringungen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der seit dem 1.8.2016 in Kraft getretenen Rechtslage; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch die Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der seit dem 1.8.2016 in Kraft getretenen Rechtslage; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch die Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de

    StGB § 63 ; StGB § 67e ; StPO § 463 Abs. 4 S. 1
    Voraussetzungen der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der seit dem 1.8.2016 in Kraft getretenen Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 8
  • StV 2018, 375 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 04.04.2016 - 5 Ws 15/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankhaus bei einem seit

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Alle weiteren zur Verurteilung gelangten Taten waren deutlich weniger schwerwiegend; der Senat nimmt Bezug auf die Darstellung dieser Taten in seinem Beschluss vom 4. April 2016 - 5 Ws 15/16 -.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom 4. April 2016 - 5 Ws 15/16 -, mit welchem er die sofortige Beschwerde des Untergebrachten gegen den Fortdauerbeschluss des Landgerichts Berlin - Strafvollstreckungskammer - vom 21. Dezember 2015 verworfen hat.

    Allerdings entspricht es vorliegend dem für den gesamten Straf- und Maßregelvollzug geltenden Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 689/14 -, juris Rz. 21 f.), eine solche externe Begutachtung vornehmen zu lassen, da die zu entscheidenden Fragen bisher noch nicht explizit Gegenstand einer solchen Begutachtung waren und der Senat darüber hinaus das Gutachten des Sachverständigen Dr. P. auch unter Berücksichtigung der damaligen Fragestellung für nur schwer nachvollziehbar und wenig überzeugend hält (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 4. April 2016 - 5 Ws 15/16 -).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Mit diesem Verständnis genügt § 67d Abs. 3 S. 1 StGB dem Übermaßverbot; das Bundesverfassungsgericht sah durch die Regelerledigung nach dem Vollzug von zehn Jahren Sicherungsverwahrung insbesondere die Grenzen der Prognosesicherheit bei der Feststellung der Gefährlichkeit langjährig inhaftierter Straftäter hinreichend berücksichtigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, juris Rz. 102, 105 f.).

    Soweit sich danach aus sachverständiger Sicht ein Prognosedefizit aus dem Umstand ergeben sollte, dass der Beschwerdeführer noch nicht in einer externen Einrichtung erprobt werden konnte, müssten daraus sich ergebende Zweifel sich im Rahmen der nach § 67d Abs. 3 S. 1 StGB anzustellenden Prognose nach den bereits dargestellten Maßstäben allerdings zugunsten des Beschwerdeführers auswirken (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - juris Rz. 106).

  • KG, 12.05.2014 - 2 Ws 112/14

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Umfang der gerichtlichen Prüfungspflicht;

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    In den Fällen des § 67d Abs. 3 S. 1 StGB ist an den Sachverständigen indes eine dem bereits erörterten Regel-Ausnahme-Verhältnis entsprechende Fragestellung zu richten (vgl. [zur Sicherungsverwahrung] KG, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 2 Ws 112/14 -, juris Rz. 10).

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (st. Rspr.; KG, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 2 Ws 112/14 -, juris Rz. 13; Senat, Beschluss vom 12. August 2016 - 5 Ws 107/16 - OLG Jena, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 Ws 426 - 427/08 -, juris Rz. 17; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 Ws 167/03 -, juris Rz. 14;; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 -, juris Rz. 16).

  • KG, 27.09.2011 - 2 Ws 642/10

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem Altfall

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass - wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt (vgl. BT-Drs. 18/7244, S. 42 f.) - der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich nicht dadurch verletzt würde, dass eine etwa auszusprechende Erledigung erst mit Wirkung für einen zukünftigen Zeitpunkt erklärt wird, um auf diese Weise angemessene Entlassungsvorbereitungen zu ermöglichen (vgl. KG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 Ws 642/10 -, juris Rz. 38; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ws 878/13 -, juris Rz. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 Ws 375/12 -, juris Rz. 49).
  • OLG Hamm, 08.01.2013 - 4 Ws 375/12

    Erledigterklärung der Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB wegen

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass - wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt (vgl. BT-Drs. 18/7244, S. 42 f.) - der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich nicht dadurch verletzt würde, dass eine etwa auszusprechende Erledigung erst mit Wirkung für einen zukünftigen Zeitpunkt erklärt wird, um auf diese Weise angemessene Entlassungsvorbereitungen zu ermöglichen (vgl. KG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 Ws 642/10 -, juris Rz. 38; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ws 878/13 -, juris Rz. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 Ws 375/12 -, juris Rz. 49).
  • OLG Celle, 15.05.2003 - 1 Ws 167/03

    Vollstreckung eines Strafrestes trotz eines entgegenstehenden schriftlichen

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (st. Rspr.; KG, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 2 Ws 112/14 -, juris Rz. 13; Senat, Beschluss vom 12. August 2016 - 5 Ws 107/16 - OLG Jena, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 Ws 426 - 427/08 -, juris Rz. 17; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 Ws 167/03 -, juris Rz. 14;; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 -, juris Rz. 16).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13

    Erledigung der Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass - wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt (vgl. BT-Drs. 18/7244, S. 42 f.) - der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich nicht dadurch verletzt würde, dass eine etwa auszusprechende Erledigung erst mit Wirkung für einen zukünftigen Zeitpunkt erklärt wird, um auf diese Weise angemessene Entlassungsvorbereitungen zu ermöglichen (vgl. KG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 Ws 642/10 -, juris Rz. 38; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ws 878/13 -, juris Rz. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 Ws 375/12 -, juris Rz. 49).
  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11

    Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (st. Rspr.; KG, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 2 Ws 112/14 -, juris Rz. 13; Senat, Beschluss vom 12. August 2016 - 5 Ws 107/16 - OLG Jena, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 Ws 426 - 427/08 -, juris Rz. 17; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 Ws 167/03 -, juris Rz. 14;; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 -, juris Rz. 16).
  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 689/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Allerdings entspricht es vorliegend dem für den gesamten Straf- und Maßregelvollzug geltenden Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 689/14 -, juris Rz. 21 f.), eine solche externe Begutachtung vornehmen zu lassen, da die zu entscheidenden Fragen bisher noch nicht explizit Gegenstand einer solchen Begutachtung waren und der Senat darüber hinaus das Gutachten des Sachverständigen Dr. P. auch unter Berücksichtigung der damaligen Fragestellung für nur schwer nachvollziehbar und wenig überzeugend hält (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 4. April 2016 - 5 Ws 15/16 -).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16
    Denn die bloße Möglichkeit einer solchen Straftat reicht für die Annahme einer Taterwartung im Sinne von § 63 Abs. 1 StGB und - dementsprechend (vgl. BT-Drs.18/7244, S. 33) - für die Annahme einer Gefahr im Sinne von § 67d Abs. 3 S. 1 StGB nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 -, juris Rz. 8, Urteil vom 2. März 2011, juris Rz. 8), wobei eine lediglich "latente" Gefahr noch unterhalb dieser Schwelle bleibt (BGH, Urteil vom 2. März 2011, a. a. O., Rz. 10).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    bb) Zum anderen begründet die Negativformulierung "wenn nicht die Gefahr besteht" ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 33; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 31 - juris Rdn. 15; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris = NStZ-RR 2017, 8).

    Eine negative Prognose ist dann gerechtfertigt, wenn es konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte für eine fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten gibt (vgl. Senat NStZ-RR 2017, 8 m.w.N.).

  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Vollzug der Unterbringung in einem

    bb) Zum anderen begründet die Negativformulierung "wenn nicht die Gefahr besteht" ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 33; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 31 - juris Rdn. 15; OLG Hamm a.a.O. - juris Rdn. 18; Senat NStZ-RR 2017, 8 - juris Rdn. 15).

    Für die Feststellung einer Negativprognose ergeben sich daher entsprechende Anforderungen: Die bloße Möglichkeit oder eine lediglich "latente" Gefahr einer (prognoserelevanten) rechtswidrigen Tat reicht für die Annahme einer Taterwartung im Sinne von § 63 Abs. 1 StGB und - dementsprechend - für die Bejahung einer Gefahr im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 141; 2011, 41; 2009, 306; 2006, 265; NStZ 1993, 78; Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08 - juris Rdn. 7; Senat NStZ-RR 2017, 8 - juris Rdn. 21 m.w.N.; ebenso OLG Hamm a.a.O.), mithin eine - von der einfachen Möglichkeit abzugrenzende - bestimmte Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH StV 2001, 676 - juris Rdn. 3).

    Eine negative Prognose ist dann gerechtfertigt, wenn es konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte für eine fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten gibt (vgl. Senat NStZ-RR 2017, 8 - juris Rdn. 20; OLG Hamm a.a.O.; zum Ganzen vgl. Senat NStZ-RR 2017, 290 - juris Rdn. 27).

  • KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Fortdauer einer seit mehr als zehn

    Zum einen beschränkt die Neuregelung den Kreis der prognoserelevanten Taten nach zehnjährigem Vollzug der Unterbringung auf erhebliche Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden; damit gelten insoweit höhere Anforderungen als für die Erstanordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 31 ff.; eingehend Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris).

    Damit orientierte sich bereits der Untersuchungsauftrag an den gemäß § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB für die Aussetzung einer Unterbringung zur Bewährung geltenden Maßstäben und nicht an der - dem bereits erörterten Regel-Ausnahme-Verhältnis entsprechenden - Fragestellung, die seit der Neuregelung in den Fällen des § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB n.F. an den Sachverständigen zu richten ist (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris m.w.N.).

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - I Ws 273/11 - juris Rdn. 13; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris m.w.N.).

  • OLG Dresden, 04.04.2019 - 2 Ws 75/19

    Entscheidungsmaßstab für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Entsprechend dem für den gesamten Straf- und Maßregelvollzug geltenden Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung ist aktuell zudem eine neue externe Begutachtung vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 689/14- , vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 05. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 -, jeweils juris).

    Wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören sein werden, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris, m.w.N.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - juris).

  • KG, 03.08.2017 - 5 Ws 168/17

    Voraussetzungen der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Negativformulierung "wenn nicht die Gefahr besteht" begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 33; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 31 - juris Rdn. 15; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris = NStZ-RR 2017, 8).

    Für die Feststellung einer Negativprognose ergeben sich daher entsprechende Anforderungen: Die bloße Möglichkeit oder eine lediglich "latente" Gefahr einer prognoserelevanten Straftat (zu den Anforderungen an eine solche vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - juris Rdn. 22 ff.) reicht für die Annahme einer Taterwartung im Sinne von § 63 Abs. 1 StGB und - dementsprechend - für die Bejahung einer Gefahr im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (vgl. [zu dem entsprechenden Gefahrbegriff in § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB] Senat NStZ-RR 2017, 8 und Beschluss vom 21. September 2016 - 5 Ws 109/16 -, jeweils m.w.N.).

    Eine negative Prognose ist dann gerechtfertigt, wenn es konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte für eine fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten gibt (vgl. Senat NStZ-RR 2017, 8 m.w.N.; Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - juris Rdn. 27).

  • KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17

    Maßregelvollstreckung: Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen

    Zum einen beschränkt die Neuregelung den Kreis der prognoserelevanten Taten nach sechsjährigem Vollzug der Unterbringung auf erhebliche Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden; damit gelten höhere Anforderungen als für die Erstanordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 31 ff.; eingehend [zu § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB n.F.] Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 -, juris Rn. 15).

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris Rn. 26 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

    Die Erledigung der Maßregel hängt daher nicht von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose ab (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 33; KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 11; Senat, Beschluss vom 25. April 2017 - III-3 Ws 164/17).

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels oftmals nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 26 m.w.N.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 15).

  • OLG Hamm, 19.09.2017 - 3 Ws 303/17

    Anforderungen an die Schwere der Tat bei zu erwartenden weiteren

    Zum einen beschränkt die Neuregelung den Kreis der prognoserelevanten Taten nach zehnjährigem Vollzug der Unterbringung auf erhebliche Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden; damit gelten höhere Anforderungen als für die Erstanordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 31 ff.; KG Berlin, Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 15 und Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 11).

    b) Abgesehen davon lässt sich auch eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. hierzu BT-Drucksache 18/7244, S. 33; BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16, juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, juris, Rdnr. 9; KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 21) für die Begehung erneuter Taten entsprechend den Einweisungsdelikten oder gar für die Begehung schwererer Delikte als der Anlasstaten nicht begründen.

  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    Dabei hängt im Falle einer - wie vorliegend - über zehn Jahre andauernden Unterbringung die Erledigung der Maßregel nicht davon ab, ob dem Untergebrachten eine günstige Prognose gestellt werden kann, sondern setzt umgekehrt eine Fortdauerentscheidung eine festzustellende negative Prognose voraus, dass von dem Untergebrachten die Begehung rechtswidriger Taten, durch die die Opfer in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden, mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten ist (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16 = BeckRS 2017, 117618, Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 = NStZ-RR 2017, 294 ff.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 66/17 = NStZ-RR 2017, 258 ff., 259; KG, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 = NStZ-RR 2017, 8 ff., 9; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016, 20 Ws 234/16, Rn. 15, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, Rn. 27, zitiert nach juris; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 3 Ws 416/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

    Zum einen beschränkt die Neuregelung den Kreis der prognoserelevanten Taten nach sechsjährigem Vollzug der Unterbringung auf erhebliche Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden; damit gelten höhere Anforderungen als für die Erstanordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 31 ff.; KG Berlin, Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 15 und Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 11).

    b) Abgesehen davon lässt sich auch eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. hierzu BT-Drucksache 18/7244, S. 33; BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16, juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, juris, Rdnr. 9; KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 21) für die Begehung erneuter Taten entsprechend den Einweisungsdelikten oder gar für die Begehung schwererer Delikte als der Anlasstaten nicht begründen.

  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21

    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus;

  • OLG Hamm, 28.08.2018 - 3 Ws 361/18

    Widerruf; Aussetzung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus;

  • OLG Hamm, 07.04.2020 - 3 Ws 109/20
  • OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18

    Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger

  • OLG Hamm, 09.04.2018 - 3 Ws 136/18

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Widerruf der Maßregelaussetzung zur

  • KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19

    Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehrfacher Anordnung der

  • OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17

    Fortdauer, Unterbringung, psychiatrisches Krankenhaus, Prüfungsmaßstab, Schwere

  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20

    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer

  • OLG Hamm, 18.10.2022 - 3 Ws 293/22

    Maßregel; Sicherungsverwahrung; Bewährung; Widerruf; Sachverständigengutachten

  • OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung;

  • OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 198/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

  • OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 3 Ws 99/19

    Prüfung der Fortdauer der Unterbringung bei laufender Überprüfungsfrist

  • OLG Hamm, 02.10.2018 - 3 Ws 368/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 3 Ws 242/19

    Sachverständigengutachten; Maßregelvollzugsgesetz ; letztes Gutachten;

  • OLG Koblenz, 03.02.2022 - 4 Ws 749/21

    Berechnung der Frist für Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

  • OLG Hamm, 17.06.2019 - 3 Ws 236/19

    Sachverständigengutachten; Maßregelvollzugsgesetz ; letztes Gutachten;

  • OLG Schleswig, 31.03.2020 - 1 Ws 7/20

    Zu den Anforderungen an einen Gutachtenauftrag bei einer Unterbringungsdauer ab

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht