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   KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00 Vollz   

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https://dejure.org/2000,6452
KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00 Vollz (https://dejure.org/2000,6452)
KG, Entscheidung vom 30.03.2000 - 5 Ws 146/00 Vollz (https://dejure.org/2000,6452)
KG, Entscheidung vom 30. März 2000 - 5 Ws 146/00 Vollz (https://dejure.org/2000,6452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Zulassung eines Langzeitbesuchs; Ermessen der Strafvollzugsanstalt bei Einrichtung einer Langzeitsprechstunde; Zweckverfolgung der Langzeitsprechstunde als Behandlungsmaßnahme; Heranziehung des Ergebnisses der Behandlungsuntersuchung ...

  • Judicialis

    StVollzG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00
    Hat die Behörde ein Ermessen auszuüben, so ist aber für die gerichtliche Überprüfung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde maßgebend (vgl. BVerwGE 61, 176, 191; OLG Celle NStZ 1989, 198; KG ZfStrVo 1989, 374; KG, Beschlüsse vom 13. Dezember 1996 - 5 Ws 664/96 Vollz - und 25. Oktober 1993 - 5 Ws 318/93 Vollz -).
  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
    Auszug aus KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00
    Die Frage, ob sich die Bedeutung des § 24 Abs. 2 StVollzG in einer Empfehlung an den Anstaltsleiter erschöpft (vgl. Schwind in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 24 Rdn. 13) oder dem Gefangenen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf weitere Besuche über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gibt (vgl. OLG München NStZ 1994, 560 = ZfStrVo 1994, 371; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 7. Aufl., § 24 Rdn. 4), bedarf keiner Entscheidung; denn um eine nach § 24 Abs. 2 StVollzG erweiterte Besuchsmöglichkeit geht es dem Beschwerdeführer nicht.
  • OLG Celle, 03.10.1988 - 1 Ws 222/88
    Auszug aus KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00
    Hat die Behörde ein Ermessen auszuüben, so ist aber für die gerichtliche Überprüfung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde maßgebend (vgl. BVerwGE 61, 176, 191; OLG Celle NStZ 1989, 198; KG ZfStrVo 1989, 374; KG, Beschlüsse vom 13. Dezember 1996 - 5 Ws 664/96 Vollz - und 25. Oktober 1993 - 5 Ws 318/93 Vollz -).
  • OLG Dresden, 25.09.1997 - 2 Ws 300/97
    Auszug aus KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00
    Dabei ist auch der Gesichtspunkt zu beachten, daß Ehe und Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießen (vgl. OLG Dresden ZfStrVo 1998, 116, 117).
  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
    Auszug aus KG, 30.03.2000 - 5 Ws 146/00
    Der Auffassung der Anstalt läßt sich die Besorgnis entnehmen, daß der Beschwerdeführer desto weniger bereit sein werde, seine Tat aufzuarbeiten, also sich mit ihr auch unabhängig von dem Eingestehen persönlicher Schuld auseinanderzusetzen, ihre Sozialschädlichkeit zu erkennen und die eigene Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit zu stärken (vgl. KG ZfStrVo 1996, 245), je mehr er sein Augenmerk auf die Anpassung an die Anstaltsverhältnisse richtet.
  • KG, 06.08.2019 - 5 Ws 58/19

    Zulassung von Gefangenen zu Langzeitbesuchen

    In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zu Langzeitbesuchen unter der Geltung der materiell-rechtlichen Vorschriften des StVollzG hatte die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung Grundsätze für die Zulassung von Gefangen zu Langzeitbesuchen im Rahmen des § 24 Abs. 2 StVollzG entwickelt (z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 - juris [Bedeutung und Tragweite des Art. 6 Abs. 1 GG für Besuchskontakte; fehlende Verlässlichkeit ist durch konkrete Tatsachen zu belegen und muss die Versagung des Langzeitbesuchs in den zwar unüberwachten, aber geschlossenen Räumen der Vollzugsanstalt rechtfertigen] und Nichtannahmebeschluss vom 28. März 2001 - 2 BvR 11/01 -, juris [kein Rechtsanspruch auf Zubilligung unüberwachter Besuchskontakte von Verfassungs wegen; kein Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG für Ledige]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris [Ermessensfehler gegeben, wenn unüberwachte Langzeitsprechstunde nur aufgrund des Ehestandes gewährt wird]; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz [Ws] 47/04 -, juris [nur Leitsätze] = ZfStrVo 2005, 55 ff. [die Tatsache der Führung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Gefangenen und seine Frau genügt ohne weitere Feststellungen nicht als Versagungsgrund]; KG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 Ws 411/11 Vollz - [bereits abgelaufene Vollzugsdauer und die weitere Mindestverbüßungsdauer von drei Jahren - "Reststrafenkriterium" - als zulässige Kriterien]; Senat, Beschlüsse vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris [Langzeitsprechstunde ist Behandlungsmaßnahme, die an den Grundsätzen des StVollzG auszurichten ist und nicht als Belohnung für Wohlverhalten des Gefangenen eingesetzt werden darf], und 30. März 2000 - 5 Ws 146/00 Vollz -, juris [Bezugspunkt für die Zulassung ist nicht die Dauer des bisherigen Vollzuges, sondern die gesamte Dauer des Vollzuges]; jeweils m. w. Nachw.).

    Eine solche Selbstbindung kommt beispielsweise in Betracht aufgrund einer verwaltungsinternen Dienstanweisung, wie sie unter der Geltung des § 24 Abs. 2 StVollzG (Bund) bestanden hat (dazu KG, Beschluss vom 30. März 2000, a. a. O., juris Rdnrn. 2, 12 ff.).

  • KG, 27.03.2006 - 5 Ws 118/06

    Strafvollzug: Behandlung der Ablehnung einer Fortsetzung einer

    a) Der Senat hat in seinem - seit kurzem in Juris veröffentlichten - Beschluß vom 30. März 2000 - 5 Ws 146/00 Vollz - ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 1 Ws 223/08

    Beschluss; Schriftform; Anforderungen

    Den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer außerhalb einer mündlichen Verhandlung und in Abwesenheit des Betroffenen in Beschlussform getroffenen richterlichen Entscheidung wird nicht dadurch genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm handschriftlich gefertigtes unvollständiges Schriftstück etwa Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt oder anstelle einer erforderlichen Begründung einen Hinweis auf eine mit einem Datum und einer Zahlenkombination versehene "Datei" einfügt, denn die Unterschrift unter ein solches "Blankett" - um nichts anderes handelt es sich dabei der Sache nach, wenn es der Richter so aus der Hand gibt - deckt nicht die spätere Einfügung von in Bezug genommenen Textstellen oder Dateien durch Geschäftsstellenbeamte bzw. Kanzleibedienstete (vgl. zum Bewährungswiderruf OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 1 Ws 191/04 - und zum Haftbefehl OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 5 Ws 146/00 -).
  • BayObLG, 04.11.2020 - 204 StObWs 420/20

    Kein Rechtsanspruch des Sicherungsverwahrten auf unüberwachten Tagesbesuch Gründe

    Dem sicherungsverwahrten Beschwerdeführer steht nach Art. 22 Abs. 2 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 S. 1 BaySvVollzG kein Rechtsanspruch auf einen - ggf. nur teilweise - unüberwachten Tagesbesuch seiner Verlobten zu (BeckOK Strafvollzug Bayern / Krä / Schmid, 13. Ed. 1.5.2020, BaySvVollzG Art. 22 Rn. 6, Art. 24 Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.4.2016 - 2 Ws 68/16, juris Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.10.2016 - 3 Ws 410/16; KG, Beschluss vom 30.3.2000 - 5 Ws 146/00 Vollz, juris Rn. 9, 10).
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