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   OLG Hamm, 08.08.2000 - 5 Ws 159/00, 5 Ss 789/00   

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https://dejure.org/2000,21161
OLG Hamm, 08.08.2000 - 5 Ws 159/00, 5 Ss 789/00 (https://dejure.org/2000,21161)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2000 - 5 Ws 159/00, 5 Ss 789/00 (https://dejure.org/2000,21161)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2000 - 5 Ws 159/00, 5 Ss 789/00 (https://dejure.org/2000,21161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung; Aufklärungspflicht des Gerichts, neue Tatsachen, Wiedereinsetzungsgesuch, Glaubhaftmachung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufungsverfahren - Berufungsverwerfung wegen Ausbleibens des Angeklagten im Hauptverhandlungstermin

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ss 669/03

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Anforderungen an Urteilsgründe

    Der Begriff der unentschuldigten Säumnis setzt nicht nur eine Pflichtverletzung des Angeklagten in objektiver, sondern auch in subjektiver Hinsicht voraus (vgl. Beschluss des hiesigen 5. Strafsenats vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 = 5 Ss 789/00 und vom 05. September 2000 in 5 Ss 817/00, http://www.burhoff.de; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ws 253/05

    Berufung; Berufungsverwerfung; genügende Entschuldigung; Erkrankung;

    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).
  • OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss 256/05

    Berufung; Berufungsverwerfung; genügende Entschuldigung; Erkrankung;

    Bei der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch des Angeklagten durfte allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass der Begriff der unentschuldigten Säumnis eine Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht voraussetzt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 - Beschluss vom 5. September 2000 - 5 Ss 817/00 - OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2207; Meyer-Goßner, § 329 Rdnr. 26 a.E.).
  • OLG Hamm, 05.09.2000 - 5 Ss 817/00

    Verwerfung der Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Der Begriff der unentschuldigten Säumnis setzt allerdings auch eine Pflichtverletzung des Angeklagten in subjektiver Hinsicht voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ws 159/00 = 5 Ss 789/00 - OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.), die der Senat im Gegensatz zur Auffassung der Strafkammer nicht festzustellen vermag.
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