Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13075
OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21 (https://dejure.org/2021,13075)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.03.2021 - 5 Ws 16/21 (https://dejure.org/2021,13075)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. März 2021 - 5 Ws 16/21 (https://dejure.org/2021,13075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer Speichermedien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang und Art und Weise der Einsicht des Verteidigers in sichergestellte elektronische Dokumente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Besichtigungsrecht der Verteidigung bei zur Durchsicht beschlagnahmter Speichermedien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 834
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Denn die Durchsicht der Papiere bzw. elektronischen Speichermedien des von der Durchsuchung Betroffenen ist gem. § 110 Abs. 1 StPO Aufgabe der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihrer Ermittlungspersonen, nicht jedoch der Verteidigung (OLG Jena, Beschl. 1 Ws 313/00 v. 20.11.2000 - NJW 2001, 1290 ff.).

    Zu Beweisstücken im Sinne des § 147 Abs. 1 StPO werden die im Rahmen der Durchsuchung vorläufig sichergestellten Datenträger erst, wenn die Durchsicht gem. § 110 Abs. 1 StPO erfolgt und eine Beschlagnahmeanordnung ergangen ist (OLG Jena, Beschl. 1 Ws 313/00 v. 20.11.2000 - NJW 2001, 1290 ).

    Da die Durchsicht gem. § 110 Abs. 1 StPO noch Teil der Durchsuchung ist, an der der Verteidiger nicht teilnehmen darf, geht auch eine Berufung auf das Recht zur Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisstücken gem. § 147 Abs. 1 StPO insoweit ins Leere (OLG Jena, Beschl. 1 Ws 313/00 v. 20.11.2000 - NJW 2001, 1290 ).

  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Nach überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung bezog sich der Anfechtungsausschluss des § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO auch auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft (OLG Zweibrücken, Beschl. 1 Ws 348/16 v. 11.01.2017 - BeckRS 2017, 100784; OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282 mit ausführlicher Würdigung der Gesetzgebungshistorie; OLG Celle, Beschl. 1 Ws 415/16 v. 26.08.2016 - BeckRS 2016, 16816; a.A. OLG Celle, Beschl. 2 Ws 114/16 v. 05.07.2016 - NStZ-RR 2017, 48; OLG Nürnberg, Beschl. 2 Ws 8/15 v. 11.02.2015 - BeckRS 2015, 02895).

    Für die entsprechend klar formulierte Neuregelung kann nichts anderes gelten, zumal der Gesetzgeber in Kenntnis der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung die allgemein formulierte Ausschlussregelung beibehalten hat (vgl. OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 229/17 v. 08.01.2018 - BeckRS 2018, 289 unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282; OLG Saarbrücken Beschl. 1 Ws 258/18 v. 13.11.2018 - BeckRS 2018, 30250 Rn. 9; BeckOK-StPO/Wessing, 39. Ed. 01.01.2021, § 147 Rn. 41).

    Denn nach Wortlaut und Wortsinn bezog sich der Anfechtungsausschluss nach § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO a. F. sowohl darauf, ob die in § 147 Abs. 1 Satz 1 StPO a. F. genannten Gegenstände dem Verteidiger in seine Geschäftsräume oder in seine Wohnung mitgegeben werden, als auch auf die in der Regel damit zugleich getroffene Bewertung herausgegebener Sachen als Beweisstücke oder sonstige Aktenbestandteile (OLG Saarbrücken, Beschl. 1 Ws 258/18 v. 13.11.2018 - BeckRS 2018, 30250 Rn. 9; vgl. auch OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 229/17 v. 8.1.2018 - BeckRS 2018, 289 Rn 5 ff. unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282).

  • OLG Hamburg, 08.01.2018 - 2 Ws 229/17

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Für die entsprechend klar formulierte Neuregelung kann nichts anderes gelten, zumal der Gesetzgeber in Kenntnis der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung die allgemein formulierte Ausschlussregelung beibehalten hat (vgl. OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 229/17 v. 08.01.2018 - BeckRS 2018, 289 unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282; OLG Saarbrücken Beschl. 1 Ws 258/18 v. 13.11.2018 - BeckRS 2018, 30250 Rn. 9; BeckOK-StPO/Wessing, 39. Ed. 01.01.2021, § 147 Rn. 41).

    Die Unanfechtbarkeit umfasst auch die Entscheidung über die Einsicht in lediglich als Kopie übermittelte Dokumente, wie sich aus dem Verweis des § 32f Abs. 3 auf die entsprechenden, in § 32f Abs. 1 u. 2 StPO genannten Übermittlungsformen ergibt (vgl. OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 229/17 v. 08.01.2018 - BeckRS 2018, 289 Rn. 9).

    Denn nach Wortlaut und Wortsinn bezog sich der Anfechtungsausschluss nach § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO a. F. sowohl darauf, ob die in § 147 Abs. 1 Satz 1 StPO a. F. genannten Gegenstände dem Verteidiger in seine Geschäftsräume oder in seine Wohnung mitgegeben werden, als auch auf die in der Regel damit zugleich getroffene Bewertung herausgegebener Sachen als Beweisstücke oder sonstige Aktenbestandteile (OLG Saarbrücken, Beschl. 1 Ws 258/18 v. 13.11.2018 - BeckRS 2018, 30250 Rn. 9; vgl. auch OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 229/17 v. 8.1.2018 - BeckRS 2018, 289 Rn 5 ff. unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282).

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2018 - 1 Ws 258/18

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Akteneinsichtsform

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Für die entsprechend klar formulierte Neuregelung kann nichts anderes gelten, zumal der Gesetzgeber in Kenntnis der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung die allgemein formulierte Ausschlussregelung beibehalten hat (vgl. OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 229/17 v. 08.01.2018 - BeckRS 2018, 289 unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282; OLG Saarbrücken Beschl. 1 Ws 258/18 v. 13.11.2018 - BeckRS 2018, 30250 Rn. 9; BeckOK-StPO/Wessing, 39. Ed. 01.01.2021, § 147 Rn. 41).

    Denn nach Wortlaut und Wortsinn bezog sich der Anfechtungsausschluss nach § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO a. F. sowohl darauf, ob die in § 147 Abs. 1 Satz 1 StPO a. F. genannten Gegenstände dem Verteidiger in seine Geschäftsräume oder in seine Wohnung mitgegeben werden, als auch auf die in der Regel damit zugleich getroffene Bewertung herausgegebener Sachen als Beweisstücke oder sonstige Aktenbestandteile (OLG Saarbrücken, Beschl. 1 Ws 258/18 v. 13.11.2018 - BeckRS 2018, 30250 Rn. 9; vgl. auch OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 229/17 v. 8.1.2018 - BeckRS 2018, 289 Rn 5 ff. unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282).

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Ein Recht der Verteidigung auf Beteiligung an der Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien gem. § 110 StPO ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019, wonach die Strafverfolgungsbehörden zur Ermöglichung eines fairen Verfahrens im Sinne von Art. 6 Abs. 1 u. 3 EMRK gehalten sind, der Verteidigung jedenfalls bei stichhaltig begründetem Antrag alle in ihren Händen befindlichen sachlichen Beweise zulasten und zugunsten des Betroffenen offenzulegen (EGMR, Urt. 1586/15 R/Deutschland v. 25.07.2019 - NJW 2020, 3019; vgl. auch die dasselbe Verfahren betreffende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2014, Beschl. 1 StR 355/13 - NStZ 2014, 347).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Auch das Bundesverfassungsgericht weist im Rahmen seiner Entscheidung zur Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails explizit darauf hin, dass das Verfahrensstadium der Durchsicht gem. § 110 StPO der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Beschlagnahme vorgelagert ist (vgl. BVerfG, Urt. 2 BvR 902/06 v. 16.06.2009 - NJW 2009, 2431 ).
  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18

    Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Von den ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird der Angeklagte mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht entlastet (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 436/20 v. 20.07.2020, 1 Ws 533/19 v. 07.08.2019; OLG Hamm, Beschl. III - 3 Ws 524/18 v. 22.01.2019 - Rn. 30 n. juris).
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Hiermit korrespondiert allerdings die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, die Auswertung im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zügig vorzunehmen, um abhängig von der Menge des vorläufig sichergestellten Materials und der Schwierigkeit seiner Auswertung in angemessener Zeit zu dem Ergebnis zu gelangen, was als potenziell beweiserheblich dem Gericht zur Beschlagnahme angetragen und was an den Beschuldigten oder Drittbetroffenen herausgegeben werden soll (BGH, Beschl. 2 BJs 11/03-5 - StB 7/03 v. 05.08.2003 - NStZ 2003, 670).
  • EGMR, 25.07.2019 - 1586/15

    ROOK v. GERMANY

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Ein Recht der Verteidigung auf Beteiligung an der Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien gem. § 110 StPO ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juli 2019, wonach die Strafverfolgungsbehörden zur Ermöglichung eines fairen Verfahrens im Sinne von Art. 6 Abs. 1 u. 3 EMRK gehalten sind, der Verteidigung jedenfalls bei stichhaltig begründetem Antrag alle in ihren Händen befindlichen sachlichen Beweise zulasten und zugunsten des Betroffenen offenzulegen (EGMR, Urt. 1586/15 R/Deutschland v. 25.07.2019 - NJW 2020, 3019; vgl. auch die dasselbe Verfahren betreffende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2014, Beschl. 1 StR 355/13 - NStZ 2014, 347).
  • OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16

    Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
    Nach überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung bezog sich der Anfechtungsausschluss des § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO auch auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft (OLG Zweibrücken, Beschl. 1 Ws 348/16 v. 11.01.2017 - BeckRS 2017, 100784; OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282 mit ausführlicher Würdigung der Gesetzgebungshistorie; OLG Celle, Beschl. 1 Ws 415/16 v. 26.08.2016 - BeckRS 2016, 16816; a.A. OLG Celle, Beschl. 2 Ws 114/16 v. 05.07.2016 - NStZ-RR 2017, 48; OLG Nürnberg, Beschl. 2 Ws 8/15 v. 11.02.2015 - BeckRS 2015, 02895).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16

    Akteneinsicht im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde der

  • OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von

  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Erst recht galt und gilt dies aber für Beweisstücke, da das Gesetz für diese - anders als für Akten - keine Mitgabemöglichkeit vorsieht und daher grundsätzlich ein Herausgabeverbot besteht (HansOLG Hamburg StraFo 2016, 344 zu § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO aF; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2021 - 5 Ws 16/21 Rn. 21 zu § 32f Abs. 3 StPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht