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   KG, 12.05.2005 - 5 Ws 166/05 Vollz   

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https://dejure.org/2005,10742
KG, 12.05.2005 - 5 Ws 166/05 Vollz (https://dejure.org/2005,10742)
KG, Entscheidung vom 12.05.2005 - 5 Ws 166/05 Vollz (https://dejure.org/2005,10742)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 166/05 Vollz (https://dejure.org/2005,10742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung der Hafträume eines Gefangenen; Pflicht zur Beachtung des Übermaßverbotes und des Willkürverbotes bei Zellendurchsuchungen; Berechtigung der Strafvollzugsbediensteten zur unverzüglichen Entfernung von nicht entsprechend der Hausordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 19 § 84
    Voraussetzungen der Durchsuchung eines Haftraumes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2727 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 281
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 23.05.2003 - 5 Ws 99/03

    Strafvollzug: Durchsuchung von Unterlagen des Gefangenen und deren Entfernung aus

    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 5 Ws 166/05
    Ob, wann und wie oft die Hafträume durchsucht werden, ist grundsätzlich in das Ermessen der Vollzugsbehörde gestellt, das lediglich durch die Verpflichtung eingeschränkt wird, die Grundrechte der Gefangenen, das Übermaß - und Willkürverbot sowie die allgemeinen Vollzugsgrundsätze der §§ 2 - 4 StVollzG zu beachten (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1997, 359 = ZfStrVo 1998, 53, 54; Beschluß des Senats vom 23. Mai 2003 - 5 Ws 99/03 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 84 Rdn. 3, 4; Arloth/Lückemann, StVollzG 2004, § 84 Rdn. 1 und 3).

    Deshalb muss von den Vollzugsbediensteten trotz ihrer bekannten starken Belastung verlangt werden, dass sie die Durchsuchungen mit Vorsicht und Sorgfalt ausführen, um Schäden zum Nachteil des Gefangenen zu vermeiden und seine Habe nicht mehr als nötig durcheinander zu bringen (vgl. OLG Nürnberg aaO; Beschluss des Senats vom 23. Mai 2003 - 5 Ws 99/03 Vollz - Kühling/Ullenbruch in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl., § 84 Rdn. 4).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 5 Ws 166/05
    Durchsuchungen stellen regelmäßig einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen dar (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163 und 2165).
  • OLG Nürnberg, 24.10.1996 - Ws 753/96

    Durchsuchung von Hafträumen

    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 5 Ws 166/05
    Ob, wann und wie oft die Hafträume durchsucht werden, ist grundsätzlich in das Ermessen der Vollzugsbehörde gestellt, das lediglich durch die Verpflichtung eingeschränkt wird, die Grundrechte der Gefangenen, das Übermaß - und Willkürverbot sowie die allgemeinen Vollzugsgrundsätze der §§ 2 - 4 StVollzG zu beachten (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1997, 359 = ZfStrVo 1998, 53, 54; Beschluß des Senats vom 23. Mai 2003 - 5 Ws 99/03 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 84 Rdn. 3, 4; Arloth/Lückemann, StVollzG 2004, § 84 Rdn. 1 und 3).
  • BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17

    Haftraumdurchsuchungen im Strafvollzug (Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung

    Vielmehr sind auch Routinedurchsuchungen zulässig (zutreffend OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - Ws 753/96 -, juris, Rn. 24; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 166/05 Vollz -, juris, Rn. 6; Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 11. Auflage 2008, § 84 Rn. 3; Verrel in: Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, M Rn. 42; Arloth/Krä, StvollzG, 4. Auflage 2017, § 84 Rn. 3; Goerdeler, in: Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Auflage 2017, Teil II § 74 Rn. 6).
  • KG, 05.09.2008 - 2 Ws 408/08

    Strafvollzug: Bescheinigung über eine ergebnislose Haftraumkontrolle

    Aus dem fortbestehenden Hausrecht der Anstalt folgt die grundsätzliche Befugnis der Bediensteten, den Haftraum jederzeit und ohne Einverständnis des Gefangenen zu betreten und ohne konkreten Grund Routinedurchsuchungen vorzunehmen (vgl. OLG Nürnberg aaO.; Senat NStZ-RR 2005, 281 und Beschluß vom 21. Juni 2007 - 2 Ws 367/07 Vollz -).
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12

    Tagebucheintrag des Gefangenen als Begründung einer belastenden Maßnahme

    Obergerichtlich ist geklärt, dass der Haftraum jederzeit und ohne Einverständnis des Gefangenen durchsucht werden kann und dieser grundsätzlich keinen Anspruch auf Anwesenheit hat (vgl. OLG Hamm FS 2011, 53 = Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 Vollz (Ws) 757/09-; Senat NStZ-RR 2005, 281; NStZ 2004, 611 m.w.N.).
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

    Dazu ist nicht nur die Senatsverwaltung für Justiz als die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 111 Abs. 2 StVollzG) berechtigt, sondern auch der Anstaltsleiter, wenn er im ersten Rechtszug Beteiligter des gerichtlichen Verfahrens gewesen und durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. Thür. OLG Jena NStZ 1999, 448 bei Matzke; OLG Karlsruhe ZfStrVO 1993, 120; Senat NStZ-RR 2005, 281; NStZ 1985, 356 bei Franke; NStZ 1983, 576 mit abl.
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