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   KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04   

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https://dejure.org/2004,17494
KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04 (https://dejure.org/2004,17494)
KG, Entscheidung vom 18.05.2004 - 5 Ws 172/04 (https://dejure.org/2004,17494)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 5 Ws 172/04 (https://dejure.org/2004,17494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbekanntwerden von vom Angeklagten vorgetragenen Entschuldigungsgründen zur Nichtteilnahme an der Hauptverhandlung; Neue Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Vortrag eines Sachverhalts, der ein Verschulden, das einem Wiedereinsetzungsantrag ...

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1; ; StPO § 44 Abs. 1; ; StPO § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 27.02.2002 - 5 Ws 116/02
    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04
    Für Angriffe gegen die Nichtanerkennung vorgetragenen Entschuldigungsgründe ist zwar grundsätzlich die Revision das allein geeignete Rechtsmittel (vgl. KG, Beschluß vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 - m.weit.Nachw.).

    Der Angeklagte hat Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, die, wenn auch nicht seine Verhandlungsfähigkeit aufgrund schwerer körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung (vgl. KG, Beschluß vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 -m.weit.Nachw. auch zum Rechtsbegriff der Verhandlungsunfähigkeit) begründen, so doch die Unzumutbarkeit belegen, zur Verhandlung zu erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; KG, Beschluß vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 -).

    Eine zeitnahes ärztliches Attest, das Art und Schwere der Erkrankung mitteilt, reicht in der Regel aus, um die Verhandlungsfähigkeit zu prüfen oder den Schluß zu rechtfertigen, dem Angeklagten sei die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zuzumuten gewesen (vgl. OLG Karlsruhe aaO; KG, Beschluß vom 27. Januar 2002 - 5 Ws 116/02 -).

  • KG, 29.01.1999 - 5 Ws 35/99
    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04
    Der Angeklagte hat Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, die, wenn auch nicht seine Verhandlungsfähigkeit aufgrund schwerer körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung (vgl. KG, Beschluß vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 -m.weit.Nachw. auch zum Rechtsbegriff der Verhandlungsunfähigkeit) begründen, so doch die Unzumutbarkeit belegen, zur Verhandlung zu erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; KG, Beschluß vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 -).

    Für die - von dem Landgericht nicht angestellte - wertende Betrachtung, die die Entscheidung über die Zumutbarkeit verlangt, ist hingegen der Verfahrensverlauf wesentlich (vgl. KG aaO und Beschluß vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 -).

  • OLG Hamm, 25.06.1992 - 3 Ss 633/92

    Fernbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Ungenügendes ärztliches

    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04
    Die Bescheinigung enthält zwar - worauf das Landgericht zum Nachteil des Beschwerdeführers abstellt - keine Verordnung von Bettruhe, der mindestens für die Unzumutbarkeit der Terminswahrnehmung hohe Beweiskraft zukäme (vgl. OLG Hamm StV 1993, 7) und gegen die Zumutbarkeit des Erscheinens spräche (vgl. KG aaO).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.1994 - 3 Ss 44/94

    Verhandlungsunfähigkeit; Entschuldigt; Attest; Verhandlungsunfähig;

    Auszug aus KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04
    Der Angeklagte hat Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, die, wenn auch nicht seine Verhandlungsfähigkeit aufgrund schwerer körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung (vgl. KG, Beschluß vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 -m.weit.Nachw. auch zum Rechtsbegriff der Verhandlungsunfähigkeit) begründen, so doch die Unzumutbarkeit belegen, zur Verhandlung zu erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; KG, Beschluß vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 -).
  • KG, 14.02.2019 - 4 Ws 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach versäumter Berufungshauptverhandlung

    Überdies ist für die - vom Landgericht rechtsfehlerhaft nicht angestellte - wertende Betrachtung, die die Entscheidung über die Zumutbarkeit verlangt, der Verfahrensverlauf wesentlich (vgl. KG, Beschlüsse vom 18. Mai 2004 - 5 Ws 172/04 - [ebenfalls eine Erkrankung mit Durchfallsymptomatik betreffend] und vom 13. Januar 2006 - 5 Ws 579/06 - mwN).
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